Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.Windsägemühle, von einem Holländer in der Nähe Londons angelegt, vor ersticken oder ersäufen lassen." In Leyden wurde dieselbe Maschine zuerst 1629
angewandt. Die Emeuten der Bortenwirker zwangen den Magistrat erst zu ihrem Verbot; durch verschiedne Verordnungen von 1623, 1639 u. s. w. von Seiten der Generalstaaten sollte ihr Gebrauch beschränkt werden, endlich erlaubt, unter ge- wissen Bedingungen, durch Verordnung vom 15. December 1661. "In hac urbe", sagt Boxhorn ("Inst. Pol. 1663") von der Einführung der Bandmühle in Leyden, "ante hos viginti circiter annos instrumentum quidam invenerunt texto- rium, quo solus quis plus panni et facilius conficere poterat, quam plures aequali tempore. Hinc turbae ortae et querulae textorum, tandemque usus hujus instrumenti a magistratu prohibitus est." Dieselbe Maschine ward 1676 in Köln verboten, während ihre Einführung in England gleichzeitige Arbeiterunruhen hervorrief. Durch kaiserliches Edikt vom 19. Februar 1685 wurde ihr Gebrauch in ganz Deutschland untersagt. In Hamburg wurde sie öffentlich auf Befehl des Magistrats verbrannt. Karl VI. erneuerte 9. Februar 1719 das Edikt von 1685 und Chursachsen erlaubte ihren öffentlichen Gebrauch erst 1765. Diese Maschine, die so viel Lärm in der Welt gemacht hat, war in der That Vorläufer der Spinn- und Webmaschinen, also der industriellen Revolution des 18. Jahrhunderts. Sie befähigte einen in der Weberei ganz unerfahrenen Jungen durch blosses Ab- und Zustossen einer Treibstange den ganzen Stuhl mit allen seinen Schützen in Be- wegung zu setzen und lieferte, in ihrer verbesserten Form, 40--50 Stück auf einmal. Windsägemühle, von einem Holländer in der Nähe Londons angelegt, vor ersticken oder ersäufen lassen.“ In Leyden wurde dieselbe Maschine zuerst 1629
angewandt. Die Emeuten der Bortenwirker zwangen den Magistrat erst zu ihrem Verbot; durch verschiedne Verordnungen von 1623, 1639 u. s. w. von Seiten der Generalstaaten sollte ihr Gebrauch beschränkt werden, endlich erlaubt, unter ge- wissen Bedingungen, durch Verordnung vom 15. December 1661. „In hac urbe“, sagt Boxhorn („Inst. Pol. 1663“) von der Einführung der Bandmühle in Leyden, „ante hos viginti circiter annos instrumentum quidam invenerunt texto- rium, quo solus quis plus panni et facilius conficere poterat, quam plures aequali tempore. Hinc turbae ortae et querulae textorum, tandemque usus hujus instrumenti a magistratu prohibitus est.“ Dieselbe Maschine ward 1676 in Köln verboten, während ihre Einführung in England gleichzeitige Arbeiterunruhen hervorrief. Durch kaiserliches Edikt vom 19. Februar 1685 wurde ihr Gebrauch in ganz Deutschland untersagt. In Hamburg wurde sie öffentlich auf Befehl des Magistrats verbrannt. Karl VI. erneuerte 9. Februar 1719 das Edikt von 1685 und Chursachsen erlaubte ihren öffentlichen Gebrauch erst 1765. Diese Maschine, die so viel Lärm in der Welt gemacht hat, war in der That Vorläufer der Spinn- und Webmaschinen, also der industriellen Revolution des 18. Jahrhunderts. Sie befähigte einen in der Weberei ganz unerfahrenen Jungen durch blosses Ab- und Zustossen einer Treibstange den ganzen Stuhl mit allen seinen Schützen in Be- wegung zu setzen und lieferte, in ihrer verbesserten Form, 40—50 Stück auf einmal. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0439" n="420"/> Windsägemühle, von einem Holländer in der Nähe Londons angelegt, vor<lb/> Pöbelexcessen. Noch Anfang des 18. Jahrhunderts überwanden durch<lb/> Wasser getriebne Sägemaschinen in England nur mühsam den parlamen-<lb/> tarisch unterstützten Volkswiderstand. Als Everet 1758 die erste vom<lb/> Wasser getriebene Maschine zum Wollscheeren erbaut hatte, wurde sie<lb/> von 100,000 ausser Arbeit gesetzten Menschen in Brand gesteckt. Gegen<lb/> die scribbling mills und Kardirmaschinen Arkwright’s petitionirten 50,000<lb/> Arbeiter, die bisher vom Wollkratzen gelebt, beim Parlament. Die mas-<lb/> senhafte Zerstörung von Maschinen in den englischen Manufaktur-<lb/> distrikten während der ersten 15 Jahre des 19. Jahrhunderts, namentlich<lb/> in Folge der Ausbeutung des Dampfwebstuhls, bot, unter dem Namen<lb/> der <hi rendition="#g">Ludditenbewegung</hi>, der Antijakobiner-Regierung eines Sid-<lb/> mouth, Castlereagh u. s. w. den Vorwand zu reaktionärsten Gewalt-<lb/> schritten. Es bedarf Zeit und Erfahrung, bevor der Arbeiter die <hi rendition="#g">Maschi-<lb/> nerie</hi> von ihrer <hi rendition="#g">kapitalistischen Anwendung</hi> unterscheiden und<lb/><note xml:id="seg2pn_66_2" prev="#seg2pn_66_1" place="foot" n="194)">ersticken oder ersäufen lassen.“ In Leyden wurde dieselbe Maschine zuerst 1629<lb/> angewandt. Die Emeuten der Bortenwirker zwangen den Magistrat erst zu ihrem<lb/> Verbot; durch verschiedne Verordnungen von 1623, 1639 u. s. w. von Seiten der<lb/> Generalstaaten sollte ihr Gebrauch beschränkt werden, endlich erlaubt, unter ge-<lb/> wissen Bedingungen, durch Verordnung vom 15. December 1661. „In hac urbe“,<lb/> sagt <hi rendition="#g">Boxhorn</hi> („<hi rendition="#g">Inst. Pol</hi>. 1663“) von der Einführung der Bandmühle in<lb/> Leyden, „ante hos viginti circiter annos instrumentum quidam invenerunt texto-<lb/> rium, quo <hi rendition="#g">solus quis</hi> plus panni et facilius conficere poterat, <hi rendition="#g">quam plures<lb/> aequali tempore</hi>. Hinc turbae ortae et querulae textorum, tandemque usus<lb/> hujus instrumenti a magistratu prohibitus est.“ Dieselbe Maschine ward 1676 in<lb/> Köln verboten, während ihre Einführung in England gleichzeitige Arbeiterunruhen<lb/> hervorrief. Durch kaiserliches Edikt vom 19. Februar 1685 wurde ihr Gebrauch<lb/> in ganz Deutschland untersagt. In Hamburg wurde sie öffentlich auf Befehl des<lb/> Magistrats verbrannt. Karl VI. erneuerte 9. Februar 1719 das Edikt von 1685<lb/> und Chursachsen erlaubte ihren öffentlichen Gebrauch erst 1765. Diese Maschine,<lb/> die so viel Lärm in der Welt gemacht hat, war in der That Vorläufer der Spinn-<lb/> und Webmaschinen, also der industriellen Revolution des 18. Jahrhunderts. Sie<lb/> befähigte einen in der Weberei ganz unerfahrenen Jungen durch blosses Ab- und<lb/> Zustossen einer Treibstange den ganzen Stuhl mit allen seinen Schützen in Be-<lb/> wegung zu setzen und lieferte, in ihrer verbesserten Form, 40—50 Stück auf<lb/> einmal.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [420/0439]
Windsägemühle, von einem Holländer in der Nähe Londons angelegt, vor
Pöbelexcessen. Noch Anfang des 18. Jahrhunderts überwanden durch
Wasser getriebne Sägemaschinen in England nur mühsam den parlamen-
tarisch unterstützten Volkswiderstand. Als Everet 1758 die erste vom
Wasser getriebene Maschine zum Wollscheeren erbaut hatte, wurde sie
von 100,000 ausser Arbeit gesetzten Menschen in Brand gesteckt. Gegen
die scribbling mills und Kardirmaschinen Arkwright’s petitionirten 50,000
Arbeiter, die bisher vom Wollkratzen gelebt, beim Parlament. Die mas-
senhafte Zerstörung von Maschinen in den englischen Manufaktur-
distrikten während der ersten 15 Jahre des 19. Jahrhunderts, namentlich
in Folge der Ausbeutung des Dampfwebstuhls, bot, unter dem Namen
der Ludditenbewegung, der Antijakobiner-Regierung eines Sid-
mouth, Castlereagh u. s. w. den Vorwand zu reaktionärsten Gewalt-
schritten. Es bedarf Zeit und Erfahrung, bevor der Arbeiter die Maschi-
nerie von ihrer kapitalistischen Anwendung unterscheiden und
194)
194) ersticken oder ersäufen lassen.“ In Leyden wurde dieselbe Maschine zuerst 1629
angewandt. Die Emeuten der Bortenwirker zwangen den Magistrat erst zu ihrem
Verbot; durch verschiedne Verordnungen von 1623, 1639 u. s. w. von Seiten der
Generalstaaten sollte ihr Gebrauch beschränkt werden, endlich erlaubt, unter ge-
wissen Bedingungen, durch Verordnung vom 15. December 1661. „In hac urbe“,
sagt Boxhorn („Inst. Pol. 1663“) von der Einführung der Bandmühle in
Leyden, „ante hos viginti circiter annos instrumentum quidam invenerunt texto-
rium, quo solus quis plus panni et facilius conficere poterat, quam plures
aequali tempore. Hinc turbae ortae et querulae textorum, tandemque usus
hujus instrumenti a magistratu prohibitus est.“ Dieselbe Maschine ward 1676 in
Köln verboten, während ihre Einführung in England gleichzeitige Arbeiterunruhen
hervorrief. Durch kaiserliches Edikt vom 19. Februar 1685 wurde ihr Gebrauch
in ganz Deutschland untersagt. In Hamburg wurde sie öffentlich auf Befehl des
Magistrats verbrannt. Karl VI. erneuerte 9. Februar 1719 das Edikt von 1685
und Chursachsen erlaubte ihren öffentlichen Gebrauch erst 1765. Diese Maschine,
die so viel Lärm in der Welt gemacht hat, war in der That Vorläufer der Spinn-
und Webmaschinen, also der industriellen Revolution des 18. Jahrhunderts. Sie
befähigte einen in der Weberei ganz unerfahrenen Jungen durch blosses Ab- und
Zustossen einer Treibstange den ganzen Stuhl mit allen seinen Schützen in Be-
wegung zu setzen und lieferte, in ihrer verbesserten Form, 40—50 Stück auf
einmal.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |