der Tageswerth der Arbeitskraft 3 sh., das Werthprodukt von 6 Arbeits- stunden. Der Preis der Arbeitsstunde ist unter diesen Umständen 3 d., ihr Werthprodukt 6 d. Wird der Arbeiter nun weniger als 12 Stunden täglich (oder weniger als 6 Tage in der Woche) beschäftigt, z. B. nur 6 oder 8 Stunden, so erhält er, bei diesem Preise der Arbeit, nur 2 oder 11/2 sh. Taglohn34). Da er nach der Voraussetzung im Durchschnitt 6 Stunden täglich arbeiten muss, um nur einen dem Werth seiner Ar- beitskraft entsprechenden Taglohn zu produciren, da er nach derselben Voraussetzung von jeder Stunde nur 1/2 für sich selbst, 1/2 aber für den Kapitalisten arbeitet, so ist es klar, dass er das Werthprodukt von 6 Stunden nicht herausschlagen kann, wenn er weniger als 12 Stun- den beschäftigt wird. Sah man früher die zerstörenden Folgen der Ueberarbeit, so entdeckt man hier die Quellen der Leiden, die für den Ar- beiter aus seiner Unterbeschäftigung entspringen.
Wird der Stundenlohn in der Weise fixirt, dass der Kapitalist sich nicht zur Zahlung eines Tages- oder Wochenlohns verpflichtet, son- dern nur zur Zahlung der Arbeitsstunden, während deren es ihm beliebt, den Arbeiter zu beschäftigen, so kann er ihn unter der Zeit beschäf- tigen, die der Schätzung des Stundenlohns oder der Masseinheit für den Preis der Arbeit ursprünglich zu Grunde liegt. Da diese Masseinheit be- stimmt ist durch die Proportion
[Formel 1]
, verliert sie natürlich allen Sinn, sobald der Arbeitstag aufhört, eine be- stimmte Stundenzahl zu zählen. Der Zusammenhang zwischen der bezahl- ten und unbezahlten Arbeitszeit ist aufgehoben. Der Kapitalist kann jetzt ein bestimmtes Quantum Mehrarbeit aus dem Arbeiter herausschlagen, ohne ihm die zu seiner Selbsterhaltung nothwendige Arbeitszeit einzuräumen. Er kann jede Regelmässigkeit der Beschäftigung vernichten und ganz nach
34) Die Wirkung solcher anormalen Unterbeschäftigung ist durchaus ver- schieden von der einer allgemeinen zwangsgesetzlichen Reduktion des Arbeitstags. Erstere hat mit der absoluten Länge des Arbeitstags nichts zu schaffen und kann ebensowohl bei 15stündigem als bei 6stündigem Arbeitstag ein- treten. Der normale Preis der Arbeit ist im ersten Fall darauf berechnet, dass der Arbeiter 15 Stunden, im zweiten darauf, dass er 6 Stunden per Tag durch- schnittlich arbeitet. Die Wirkung bleibt daher dieselbe, wenn er in dem einen Fall nur 71/2, in dem andern nur 3 Stunden beschäftigt wird.
der Tageswerth der Arbeitskraft 3 sh., das Werthprodukt von 6 Arbeits- stunden. Der Preis der Arbeitsstunde ist unter diesen Umständen 3 d., ihr Werthprodukt 6 d. Wird der Arbeiter nun weniger als 12 Stunden täglich (oder weniger als 6 Tage in der Woche) beschäftigt, z. B. nur 6 oder 8 Stunden, so erhält er, bei diesem Preise der Arbeit, nur 2 oder 1½ sh. Taglohn34). Da er nach der Voraussetzung im Durchschnitt 6 Stunden täglich arbeiten muss, um nur einen dem Werth seiner Ar- beitskraft entsprechenden Taglohn zu produciren, da er nach derselben Voraussetzung von jeder Stunde nur ½ für sich selbst, ½ aber für den Kapitalisten arbeitet, so ist es klar, dass er das Werthprodukt von 6 Stunden nicht herausschlagen kann, wenn er weniger als 12 Stun- den beschäftigt wird. Sah man früher die zerstörenden Folgen der Ueberarbeit, so entdeckt man hier die Quellen der Leiden, die für den Ar- beiter aus seiner Unterbeschäftigung entspringen.
Wird der Stundenlohn in der Weise fixirt, dass der Kapitalist sich nicht zur Zahlung eines Tages- oder Wochenlohns verpflichtet, son- dern nur zur Zahlung der Arbeitsstunden, während deren es ihm beliebt, den Arbeiter zu beschäftigen, so kann er ihn unter der Zeit beschäf- tigen, die der Schätzung des Stundenlohns oder der Masseinheit für den Preis der Arbeit ursprünglich zu Grunde liegt. Da diese Masseinheit be- stimmt ist durch die Proportion
[Formel 1]
, verliert sie natürlich allen Sinn, sobald der Arbeitstag aufhört, eine be- stimmte Stundenzahl zu zählen. Der Zusammenhang zwischen der bezahl- ten und unbezahlten Arbeitszeit ist aufgehoben. Der Kapitalist kann jetzt ein bestimmtes Quantum Mehrarbeit aus dem Arbeiter herausschlagen, ohne ihm die zu seiner Selbsterhaltung nothwendige Arbeitszeit einzuräumen. Er kann jede Regelmässigkeit der Beschäftigung vernichten und ganz nach
34) Die Wirkung solcher anormalen Unterbeschäftigung ist durchaus ver- schieden von der einer allgemeinen zwangsgesetzlichen Reduktion des Arbeitstags. Erstere hat mit der absoluten Länge des Arbeitstags nichts zu schaffen und kann ebensowohl bei 15stündigem als bei 6stündigem Arbeitstag ein- treten. Der normale Preis der Arbeit ist im ersten Fall darauf berechnet, dass der Arbeiter 15 Stunden, im zweiten darauf, dass er 6 Stunden per Tag durch- schnittlich arbeitet. Die Wirkung bleibt daher dieselbe, wenn er in dem einen Fall nur 7½, in dem andern nur 3 Stunden beschäftigt wird.
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der Tageswerth der Arbeitskraft 3 sh., das Werthprodukt von 6 Arbeits-
stunden. Der Preis der Arbeitsstunde ist unter diesen Umständen 3 d.,
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täglich (oder weniger als 6 Tage in der Woche) beschäftigt, z. B. nur 6
oder 8 Stunden, so erhält er, bei diesem Preise der Arbeit, nur 2 oder
1½ sh. Taglohn 34). Da er nach der Voraussetzung im Durchschnitt 6
Stunden täglich arbeiten muss, um nur einen dem Werth seiner Ar-
beitskraft entsprechenden Taglohn zu produciren, da er nach derselben
Voraussetzung von jeder Stunde nur ½ für sich selbst, ½ aber für den
Kapitalisten arbeitet, so ist es klar, dass er das Werthprodukt von 6
Stunden nicht herausschlagen kann, wenn er weniger als 12 Stun-
den beschäftigt wird. Sah man früher die zerstörenden Folgen der
Ueberarbeit, so entdeckt man hier die Quellen der Leiden, die für den Ar-
beiter aus seiner Unterbeschäftigung entspringen.
Wird der Stundenlohn in der Weise fixirt, dass der Kapitalist
sich nicht zur Zahlung eines Tages- oder Wochenlohns verpflichtet, son-
dern nur zur Zahlung der Arbeitsstunden, während deren es ihm beliebt,
den Arbeiter zu beschäftigen, so kann er ihn unter der Zeit beschäf-
tigen, die der Schätzung des Stundenlohns oder der Masseinheit für den
Preis der Arbeit ursprünglich zu Grunde liegt. Da diese Masseinheit be-
stimmt ist durch die Proportion [FORMEL],
verliert sie natürlich allen Sinn, sobald der Arbeitstag aufhört, eine be-
stimmte Stundenzahl zu zählen. Der Zusammenhang zwischen der bezahl-
ten und unbezahlten Arbeitszeit ist aufgehoben. Der Kapitalist kann jetzt
ein bestimmtes Quantum Mehrarbeit aus dem Arbeiter herausschlagen, ohne
ihm die zu seiner Selbsterhaltung nothwendige Arbeitszeit einzuräumen.
Er kann jede Regelmässigkeit der Beschäftigung vernichten und ganz nach
34) Die Wirkung solcher anormalen Unterbeschäftigung ist durchaus ver-
schieden von der einer allgemeinen zwangsgesetzlichen Reduktion des
Arbeitstags. Erstere hat mit der absoluten Länge des Arbeitstags nichts zu
schaffen und kann ebensowohl bei 15stündigem als bei 6stündigem Arbeitstag ein-
treten. Der normale Preis der Arbeit ist im ersten Fall darauf berechnet, dass
der Arbeiter 15 Stunden, im zweiten darauf, dass er 6 Stunden per Tag durch-
schnittlich arbeitet. Die Wirkung bleibt daher dieselbe, wenn er in dem einen Fall
nur 7½, in dem andern nur 3 Stunden beschäftigt wird.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 532. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/551>, abgerufen am 22.11.2024.
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