the select Committee on Petitions respecting the Corn Laws" (Parlamentssession 1813--14) und: "Reports from the Lords' Committee, on the state of Growth, Commerce, and Consumption of Grain, and all Laws relating there- to". (Session 1814--15.) Man findet hier den dokumentarischen Nachweis für die fortwährende Senkung des Arbeitspreises seit dem Be- ginn des Antijakobinerkriegs. In der Weberei z. B. war der Stücklohn so gefallen, dass trotz des sehr verlängerten Arbeitstags der Taglohn jetzt niedriger stand als vorher. "Die reale Einnahme des Webers ist sehr viel weniger als früher: seine Superiorität über den gewöhnlichen Arbeiter, die erst sehr gross war, ist fast ganz verschwunden. In der That, der Unterschied in den Löhnen geschickter und gewöhnlicher Arbeit ist jetzt viel unbedeutender als während irgend einer früheren Periode"56). Wie wenig die mit dem Stücklohn gesteigerte Intensivität und Ausdehnung der Arbeit dem ländlichen Proletariat fruchteten, zeige folgende einer Partei- schrift für Landlords und Pächter entlehnte Stelle: "Bei weitem der grössere Theil der Agrikulturoperationen ist durch Leute ver- richtet, die für den Tag oder auf Stückwerk gedungen werden. Ihr Wochenlohn beträgt ungefähr 12 sh.; und obgleich man voraussetzen mag, dass ein Mann bei Stücklohn, unter dem grösseren Arbeitssporn, 1 sh. oder vielleicht 2 sh. mehr verdient als beim Wochenlohn, so findet man dennoch, bei Schätzung seiner Gesammteinnahme, dass sein Verlust an Be- schäftigung im Lauf des Jahrs diesen Zuschuss aufwiegt. ... Man wird ferner im Allgemeinen finden, dass die Löhne dieser Männer ein gewisses Ver- hältniss zum Preis der nothwendigen Lebensmittel haben; so dass ein Mann mit zwei Kindern fähig ist seine Familie ohne Zu- flucht zur Pfarreiunterstützung zu erhalten"57). Mal- thus bemerkte damals mit Bezug auf die vom Parlament veröffentlichten Thatsachen: "Ich gestehe, ich sehe mit Missvergnügen die grosse Ausdehnung der Praxis des Stücklohns. Wirklich harte
56) "Remarks on the Commercial Policy of Great Britain. London 1815", p. 48.
57) "A Defence of the Landowners and Farmers of Great Britain. Lond. 1814", p. 4, 5.
I. 35
the select Committee on Petitions respecting the Corn Laws“ (Parlamentssession 1813—14) und: „Reports from the Lords’ Committee, on the state of Growth, Commerce, and Consumption of Grain, and all Laws relating there- to“. (Session 1814—15.) Man findet hier den dokumentarischen Nachweis für die fortwährende Senkung des Arbeitspreises seit dem Be- ginn des Antijakobinerkriegs. In der Weberei z. B. war der Stücklohn so gefallen, dass trotz des sehr verlängerten Arbeitstags der Taglohn jetzt niedriger stand als vorher. „Die reale Einnahme des Webers ist sehr viel weniger als früher: seine Superiorität über den gewöhnlichen Arbeiter, die erst sehr gross war, ist fast ganz verschwunden. In der That, der Unterschied in den Löhnen geschickter und gewöhnlicher Arbeit ist jetzt viel unbedeutender als während irgend einer früheren Periode“56). Wie wenig die mit dem Stücklohn gesteigerte Intensivität und Ausdehnung der Arbeit dem ländlichen Proletariat fruchteten, zeige folgende einer Partei- schrift für Landlords und Pächter entlehnte Stelle: „Bei weitem der grössere Theil der Agrikulturoperationen ist durch Leute ver- richtet, die für den Tag oder auf Stückwerk gedungen werden. Ihr Wochenlohn beträgt ungefähr 12 sh.; und obgleich man voraussetzen mag, dass ein Mann bei Stücklohn, unter dem grösseren Arbeitssporn, 1 sh. oder vielleicht 2 sh. mehr verdient als beim Wochenlohn, so findet man dennoch, bei Schätzung seiner Gesammteinnahme, dass sein Verlust an Be- schäftigung im Lauf des Jahrs diesen Zuschuss aufwiegt. … Man wird ferner im Allgemeinen finden, dass die Löhne dieser Männer ein gewisses Ver- hältniss zum Preis der nothwendigen Lebensmittel haben; so dass ein Mann mit zwei Kindern fähig ist seine Familie ohne Zu- flucht zur Pfarreiunterstützung zu erhalten“57). Mal- thus bemerkte damals mit Bezug auf die vom Parlament veröffentlichten Thatsachen: „Ich gestehe, ich sehe mit Missvergnügen die grosse Ausdehnung der Praxis des Stücklohns. Wirklich harte
56) „Remarks on the Commercial Policy of Great Britain. London 1815“, p. 48.
57) „A Defence of the Landowners and Farmers of Great Britain. Lond. 1814“, p. 4, 5.
I. 35
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><hirendition="#g"><pbfacs="#f0564"n="545"/>
the select Committee on Petitions respecting the Corn<lb/>
Laws</hi>“ (Parlamentssession <hirendition="#g">1813—14</hi>) und: „<hirendition="#g">Reports from the<lb/>
Lords’ Committee, on the state of Growth, Commerce,<lb/>
and Consumption of Grain, and all Laws relating there-<lb/>
to</hi>“. (Session <hirendition="#g">1814—15</hi>.) Man findet hier den dokumentarischen<lb/>
Nachweis für die fortwährende Senkung des Arbeitspreises seit dem Be-<lb/>
ginn des Antijakobinerkriegs. In der Weberei z. B. war der Stücklohn<lb/>
so gefallen, dass trotz des sehr verlängerten Arbeitstags der Taglohn jetzt<lb/>
niedriger stand als vorher. „Die reale Einnahme des Webers ist sehr<lb/>
viel weniger als früher: seine Superiorität über den gewöhnlichen Arbeiter,<lb/>
die erst sehr gross war, ist fast ganz verschwunden. In der That, der<lb/>
Unterschied in den Löhnen geschickter und gewöhnlicher Arbeit ist jetzt<lb/>
viel unbedeutender als während irgend einer früheren Periode“<noteplace="foot"n="56)">„<hirendition="#g">Remarks on the Commercial Policy of Great Britain.<lb/>
London</hi> 1815“, p. 48.</note>. Wie<lb/>
wenig die mit dem Stücklohn gesteigerte Intensivität und Ausdehnung der<lb/>
Arbeit dem ländlichen Proletariat fruchteten, zeige folgende einer <hirendition="#g">Partei-<lb/>
schrift für Landlords und Pächter</hi> entlehnte Stelle: „Bei<lb/>
weitem der grössere Theil der Agrikulturoperationen ist durch Leute ver-<lb/>
richtet, die für den <hirendition="#g">Tag</hi> oder auf <hirendition="#g">Stückwerk</hi> gedungen werden. Ihr<lb/>
Wochenlohn beträgt ungefähr 12 sh.; und obgleich man voraussetzen<lb/>
mag, dass ein Mann bei <hirendition="#g">Stücklohn</hi>, unter dem grösseren Arbeitssporn,<lb/>
1 sh. oder vielleicht 2 sh. mehr verdient als beim Wochenlohn, so findet man<lb/>
dennoch, bei Schätzung seiner Gesammteinnahme, dass sein Verlust an Be-<lb/>
schäftigung im Lauf des Jahrs diesen Zuschuss aufwiegt. … Man wird ferner<lb/>
im Allgemeinen finden, dass die Löhne dieser Männer ein gewisses Ver-<lb/>
hältniss zum Preis der nothwendigen Lebensmittel haben; so dass <hirendition="#g">ein<lb/>
Mann mit zwei Kindern fähig ist seine Familie ohne Zu-<lb/>
flucht zur Pfarreiunterstützung zu erhalten</hi>“<noteplace="foot"n="57)">„<hirendition="#g">A Defence of the Landowners and Farmers of Great<lb/>
Britain. Lond</hi>. 1814“, p. 4, 5.</note>. <hirendition="#g">Mal-<lb/>
thus</hi> bemerkte damals mit Bezug auf die vom Parlament veröffentlichten<lb/>
Thatsachen: „Ich gestehe, ich sehe mit Missvergnügen die <hirendition="#g">grosse<lb/>
Ausdehnung der Praxis des Stücklohns</hi>. Wirklich harte<lb/><fwplace="bottom"type="sig">I. 35</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[545/0564]
the select Committee on Petitions respecting the Corn
Laws“ (Parlamentssession 1813—14) und: „Reports from the
Lords’ Committee, on the state of Growth, Commerce,
and Consumption of Grain, and all Laws relating there-
to“. (Session 1814—15.) Man findet hier den dokumentarischen
Nachweis für die fortwährende Senkung des Arbeitspreises seit dem Be-
ginn des Antijakobinerkriegs. In der Weberei z. B. war der Stücklohn
so gefallen, dass trotz des sehr verlängerten Arbeitstags der Taglohn jetzt
niedriger stand als vorher. „Die reale Einnahme des Webers ist sehr
viel weniger als früher: seine Superiorität über den gewöhnlichen Arbeiter,
die erst sehr gross war, ist fast ganz verschwunden. In der That, der
Unterschied in den Löhnen geschickter und gewöhnlicher Arbeit ist jetzt
viel unbedeutender als während irgend einer früheren Periode“ 56). Wie
wenig die mit dem Stücklohn gesteigerte Intensivität und Ausdehnung der
Arbeit dem ländlichen Proletariat fruchteten, zeige folgende einer Partei-
schrift für Landlords und Pächter entlehnte Stelle: „Bei
weitem der grössere Theil der Agrikulturoperationen ist durch Leute ver-
richtet, die für den Tag oder auf Stückwerk gedungen werden. Ihr
Wochenlohn beträgt ungefähr 12 sh.; und obgleich man voraussetzen
mag, dass ein Mann bei Stücklohn, unter dem grösseren Arbeitssporn,
1 sh. oder vielleicht 2 sh. mehr verdient als beim Wochenlohn, so findet man
dennoch, bei Schätzung seiner Gesammteinnahme, dass sein Verlust an Be-
schäftigung im Lauf des Jahrs diesen Zuschuss aufwiegt. … Man wird ferner
im Allgemeinen finden, dass die Löhne dieser Männer ein gewisses Ver-
hältniss zum Preis der nothwendigen Lebensmittel haben; so dass ein
Mann mit zwei Kindern fähig ist seine Familie ohne Zu-
flucht zur Pfarreiunterstützung zu erhalten“ 57). Mal-
thus bemerkte damals mit Bezug auf die vom Parlament veröffentlichten
Thatsachen: „Ich gestehe, ich sehe mit Missvergnügen die grosse
Ausdehnung der Praxis des Stücklohns. Wirklich harte
56) „Remarks on the Commercial Policy of Great Britain.
London 1815“, p. 48.
57) „A Defence of the Landowners and Farmers of Great
Britain. Lond. 1814“, p. 4, 5.
I. 35
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 545. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/564>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.