Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.eigenthümer eines grossen Theils des englischen Grund und Bodens. Die 195) "The right of the poor to share in the tithe, is established by the tenure of ancient statutes." (Tuckett l. c. v. II, p. 804, 805.) 196) William Cobbett: "A History of the Protestant Refor- mation", §. 471. 197) Den protestantischen "Geist" ersieht man u. a. aus folgendem. Im
Süden Englands steckten verschiedne Grundeigenthümer und wohlhabende Pächter die Köpfe zusammen, und setzten über die richtige Interpretation des Armen- gesetzes der Elisabeth 10 Fragen auf, welche sie einem berühmten Juristen jener Zeit, Sergeant Snigge (später Richter unter Jakob I.), zum Gutachten vorlegten. "Neunte Frage: Einige der reichen Pächter der Pfarrei haben einen klugen Plan ausgeheckt, wodurch alle Wirre in Ausübung des Akts beseitigt werden kann. Sie schlagen den Bau eines Gefängnisses in der Pfarrei vor. Jedem Armen, der sich nicht in vorbesagtes Gefängniss einsperren lassen will, soll die Unter- stützung versagt werden. Es soll dann der Nachbarschaft Notiz gegeben werden, dass wenn irgend eine Person geneigt, die Armen dieser Pfarrei zu pachten, sie versiegelte Vorschläge eingeben soll, an einem bestimmten Tag, zum niedrigsten Preis, wozu sie selbe uns abnehmen will. Die Urheber dieses Plans unter- stellen, dass es in den Nachbargrafschaften Personen giebt, die unwillig sind zu arbeiten, und ohne Vermögen oder Kredit, um eine Pacht oder ein Schiff zu er- werben, so dass sie ohne Arbeit leben könnten ("so as to live without labour"). Solche dürften geneigt sein, der Pfarrei sehr vortheilhafte Vorschläge zu machen. Sollten hier und da Arme unter des Kontraktors Obhut kaput eigenthümer eines grossen Theils des englischen Grund und Bodens. Die 195) „The right of the poor to share in the tithe, is established by the tenure of ancient statutes.“ (Tuckett l. c. v. II, p. 804, 805.) 196) William Cobbett: „A History of the Protestant Refor- mation“, §. 471. 197) Den protestantischen „Geist“ ersieht man u. a. aus folgendem. Im
Süden Englands steckten verschiedne Grundeigenthümer und wohlhabende Pächter die Köpfe zusammen, und setzten über die richtige Interpretation des Armen- gesetzes der Elisabeth 10 Fragen auf, welche sie einem berühmten Juristen jener Zeit, Sergeant Snigge (später Richter unter Jakob I.), zum Gutachten vorlegten. „Neunte Frage: Einige der reichen Pächter der Pfarrei haben einen klugen Plan ausgeheckt, wodurch alle Wirre in Ausübung des Akts beseitigt werden kann. Sie schlagen den Bau eines Gefängnisses in der Pfarrei vor. Jedem Armen, der sich nicht in vorbesagtes Gefängniss einsperren lassen will, soll die Unter- stützung versagt werden. Es soll dann der Nachbarschaft Notiz gegeben werden, dass wenn irgend eine Person geneigt, die Armen dieser Pfarrei zu pachten, sie versiegelte Vorschläge eingeben soll, an einem bestimmten Tag, zum niedrigsten Preis, wozu sie selbe uns abnehmen will. Die Urheber dieses Plans unter- stellen, dass es in den Nachbargrafschaften Personen giebt, die unwillig sind zu arbeiten, und ohne Vermögen oder Kredit, um eine Pacht oder ein Schiff zu er- werben, so dass sie ohne Arbeit leben könnten („so as to live without labour“). Solche dürften geneigt sein, der Pfarrei sehr vortheilhafte Vorschläge zu machen. Sollten hier und da Arme unter des Kontraktors Obhut kaput <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0725" n="706"/> eigenthümer eines grossen Theils des englischen Grund und Bodens. Die<lb/> Unterdrückung der Klöster u. s. w. schleuderte deren Einwohner ins Prole-<lb/> tariat. Die Kirchengüter selbst wurden grossentheils an raubsüchtige<lb/> königliche Günstlinge verschenkt oder zu einem Spottpreis an spekulirende<lb/> Pächter und Stadtbürger verkauft, welche die alten erblichen Untersassen<lb/> massenhaft verjagten und ihre Wirthschaften zusammenwarfen. Das ge-<lb/> setzlich garantirte Eigenthum verarmter Landleute an einem Theil der<lb/> Kirchenzehnten ward stillschweigend konfiscirt<note place="foot" n="195)">„The right of the poor to share in the tithe, is established by the tenure<lb/> of ancient statutes.“ (<hi rendition="#g">Tuckett</hi> l. c. v. II, p. 804, 805.)</note>. „Pauper ubique<lb/> jacet“, rief Königin Elisabeth nach einer Rundreise durch England. Im<lb/> 43. Jahre ihrer Regierung war man endlich gezwungen, den <hi rendition="#g">Pauperis-<lb/> mus</hi> officiell anzuerkennen durch Einführung der <hi rendition="#g">Armensteuer</hi>. „Die<lb/> Urheber dieses Gesetzes schämten sich seine <hi rendition="#g">Gründe</hi> auszusprechen und<lb/> schickten es daher, wider alles Herkommen, <hi rendition="#g">ohne irgend ein pre-<lb/> amble</hi> (Eingangsworte) in die Welt“<note place="foot" n="196)"><hi rendition="#g">William Cobbett</hi>: „<hi rendition="#g">A History of the Protestant Refor-<lb/> mation</hi>“, §. 471.</note>. Durch 16. Carolus I., 4<lb/> wurde es perpetuell erklärt und erhielt in der That erst 1834 eine neue<lb/> härtere Form<note xml:id="seg2pn_105_1" next="#seg2pn_105_2" place="foot" n="197)">Den protestantischen „Geist“ ersieht man u. a. aus folgendem. Im<lb/> Süden Englands steckten verschiedne Grundeigenthümer und wohlhabende Pächter<lb/> die Köpfe zusammen, und setzten über die richtige Interpretation des Armen-<lb/> gesetzes der Elisabeth 10 Fragen auf, welche sie einem berühmten Juristen jener<lb/> Zeit, Sergeant Snigge (später Richter unter Jakob I.), zum Gutachten vorlegten.<lb/> „<hi rendition="#g">Neunte Frage</hi>: Einige der reichen Pächter der Pfarrei haben einen klugen<lb/> Plan ausgeheckt, wodurch alle Wirre in Ausübung des Akts beseitigt werden kann.<lb/> Sie schlagen den Bau eines <hi rendition="#g">Gefängnisses</hi> in der Pfarrei vor. Jedem Armen,<lb/> der sich nicht in vorbesagtes Gefängniss einsperren lassen will, soll die Unter-<lb/> stützung versagt werden. Es soll dann der Nachbarschaft Notiz gegeben werden,<lb/> dass wenn irgend eine Person geneigt, die Armen dieser Pfarrei <hi rendition="#g">zu pachten</hi>, sie<lb/> versiegelte Vorschläge eingeben soll, an einem bestimmten Tag, zum niedrigsten<lb/> Preis, wozu sie selbe uns abnehmen will. Die Urheber dieses Plans unter-<lb/> stellen, dass es in den Nachbargrafschaften Personen giebt, die unwillig sind zu<lb/> arbeiten, und ohne Vermögen oder Kredit, um eine Pacht oder ein Schiff zu er-<lb/> werben, so dass sie ohne Arbeit leben könnten („so as to live without labour“).<lb/> Solche dürften geneigt sein, der Pfarrei sehr vortheilhafte Vorschläge zu machen.<lb/><hi rendition="#g">Sollten hier und da Arme unter des Kontraktors Obhut kaput</hi></note>. Diese unmittelbaren Wirkungen der Reformation<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [706/0725]
eigenthümer eines grossen Theils des englischen Grund und Bodens. Die
Unterdrückung der Klöster u. s. w. schleuderte deren Einwohner ins Prole-
tariat. Die Kirchengüter selbst wurden grossentheils an raubsüchtige
königliche Günstlinge verschenkt oder zu einem Spottpreis an spekulirende
Pächter und Stadtbürger verkauft, welche die alten erblichen Untersassen
massenhaft verjagten und ihre Wirthschaften zusammenwarfen. Das ge-
setzlich garantirte Eigenthum verarmter Landleute an einem Theil der
Kirchenzehnten ward stillschweigend konfiscirt 195). „Pauper ubique
jacet“, rief Königin Elisabeth nach einer Rundreise durch England. Im
43. Jahre ihrer Regierung war man endlich gezwungen, den Pauperis-
mus officiell anzuerkennen durch Einführung der Armensteuer. „Die
Urheber dieses Gesetzes schämten sich seine Gründe auszusprechen und
schickten es daher, wider alles Herkommen, ohne irgend ein pre-
amble (Eingangsworte) in die Welt“ 196). Durch 16. Carolus I., 4
wurde es perpetuell erklärt und erhielt in der That erst 1834 eine neue
härtere Form 197). Diese unmittelbaren Wirkungen der Reformation
195) „The right of the poor to share in the tithe, is established by the tenure
of ancient statutes.“ (Tuckett l. c. v. II, p. 804, 805.)
196) William Cobbett: „A History of the Protestant Refor-
mation“, §. 471.
197) Den protestantischen „Geist“ ersieht man u. a. aus folgendem. Im
Süden Englands steckten verschiedne Grundeigenthümer und wohlhabende Pächter
die Köpfe zusammen, und setzten über die richtige Interpretation des Armen-
gesetzes der Elisabeth 10 Fragen auf, welche sie einem berühmten Juristen jener
Zeit, Sergeant Snigge (später Richter unter Jakob I.), zum Gutachten vorlegten.
„Neunte Frage: Einige der reichen Pächter der Pfarrei haben einen klugen
Plan ausgeheckt, wodurch alle Wirre in Ausübung des Akts beseitigt werden kann.
Sie schlagen den Bau eines Gefängnisses in der Pfarrei vor. Jedem Armen,
der sich nicht in vorbesagtes Gefängniss einsperren lassen will, soll die Unter-
stützung versagt werden. Es soll dann der Nachbarschaft Notiz gegeben werden,
dass wenn irgend eine Person geneigt, die Armen dieser Pfarrei zu pachten, sie
versiegelte Vorschläge eingeben soll, an einem bestimmten Tag, zum niedrigsten
Preis, wozu sie selbe uns abnehmen will. Die Urheber dieses Plans unter-
stellen, dass es in den Nachbargrafschaften Personen giebt, die unwillig sind zu
arbeiten, und ohne Vermögen oder Kredit, um eine Pacht oder ein Schiff zu er-
werben, so dass sie ohne Arbeit leben könnten („so as to live without labour“).
Solche dürften geneigt sein, der Pfarrei sehr vortheilhafte Vorschläge zu machen.
Sollten hier und da Arme unter des Kontraktors Obhut kaput
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