Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.waren nicht ihre nachhaltigsten. Das Kircheneigenthum bildete Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry, gehn, so wird die Sünde an seiner Thüre liegen, da die Pfarrei ihre Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, dass der gegen- wärtige Akt keine Klugheitsmassregel ("prudential measure") dieser Art erlaubt; aber Sie müssen wissen, dass der Rest der freeholders dieser Grafschaft und der anliegenden sich uns anschliessen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen ge- stattet, so dass jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner Unterstützung berechtigt sein soll. Diess, so hoffen wir, wird Personen im Elend abhalten, Unterstützung zu bedürfen" ("will prevent persons in distress from wanting relief"). (R. Blakey: "The History of Political Literature from the earliest times. Lond. 1855", v. II, p. 83 sqq.) -- In Schott- land fand die Abschaffung der Leibeigenschaft Jahrhunderte später statt als in England. Noch 1698 erklärte Salhoun im schottischen Parlament: "Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200,000 geschätzt. Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen kann, ist den alten Zustand der Leibeigenschaft zu restauriren und aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind für ihre eigne Subsistenz zu sorgen." So Eden l. c. b. I, ch. I: "Von der Freiheit der Ackerbauer datirt der Pauperismus ... Manufakturen und Handel sind die wahren Aeltern unsrer nationalen Armen." Eden, wie jener schottische Repub- likaner von Prinzip, irrt nur darin, dass nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft, sondern die Aufhebung des Eigenthums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn zum Proletarier, resp. Pauper machte. -- Englands Armengesetzen entspricht in Frankreich, wo sich die Expropriation in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz von Moulins, 1571, und das Edikt von 1656. 198) Herr Rogers, obgleich Professor der politischen Oekonomie an der Uni- versität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vor- rede zur "History of Agriculture" die Pauperisirung der Volksmasse durch die Reformation. 45*
waren nicht ihre nachhaltigsten. Das Kircheneigenthum bildete Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry, gehn, so wird die Sünde an seiner Thüre liegen, da die Pfarrei ihre Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, dass der gegen- wärtige Akt keine Klugheitsmassregel („prudential measure“) dieser Art erlaubt; aber Sie müssen wissen, dass der Rest der freeholders dieser Grafschaft und der anliegenden sich uns anschliessen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen ge- stattet, so dass jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner Unterstützung berechtigt sein soll. Diess, so hoffen wir, wird Personen im Elend abhalten, Unterstützung zu bedürfen“ („will prevent persons in distress from wanting relief“). (R. Blakey: „The History of Political Literature from the earliest times. Lond. 1855“, v. II, p. 83 sqq.) — In Schott- land fand die Abschaffung der Leibeigenschaft Jahrhunderte später statt als in England. Noch 1698 erklärte Salhoun im schottischen Parlament: „Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200,000 geschätzt. Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen kann, ist den alten Zustand der Leibeigenschaft zu restauriren und aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind für ihre eigne Subsistenz zu sorgen.“ So Eden l. c. b. I, ch. I: „Von der Freiheit der Ackerbauer datirt der Pauperismus … Manufakturen und Handel sind die wahren Aeltern unsrer nationalen Armen.“ Eden, wie jener schottische Repub- likaner von Prinzip, irrt nur darin, dass nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft, sondern die Aufhebung des Eigenthums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn zum Proletarier, resp. Pauper machte. — Englands Armengesetzen entspricht in Frankreich, wo sich die Expropriation in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz von Moulins, 1571, und das Edikt von 1656. 198) Herr Rogers, obgleich Professor der politischen Oekonomie an der Uni- versität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vor- rede zur „History of Agriculture“ die Pauperisirung der Volksmasse durch die Reformation. 45*
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waren nicht ihre nachhaltigsten. Das Kircheneigenthum bildete
das religiöse Bollwerk der alterthümlichen Grundeigenthums-
verhältnisse. Mit seinem Fall waren sie nicht länger vertheidigbar 198).
Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry,
eine unabhängige Bauernschaft, zahlreicher als die Klasse der Pächter.
Sie hatte die Hauptstärke Cromwell’s gebildet und stand, selbst nach Ma-
caulay’s Geständniss, in vortheilhaftem Gegensatz zu den versoffenen Mist-
junkern und ihren Bedienten, den Landpfaffen, welche die herrschaftliche
„Lieblingsmagd“ unter die Haube bringen mussten. Noch waren selbst
die ländlichen Lohnarbeiter Miteigenthümer am Gemeindeeigenthum.
197)
198) Herr Rogers, obgleich Professor der politischen Oekonomie an der Uni-
versität zu Oxford, dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vor-
rede zur „History of Agriculture“ die Pauperisirung der Volksmasse durch
die Reformation.
197) gehn, so wird die Sünde an seiner Thüre liegen, da die Pfarrei ihre
Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, dass der gegen-
wärtige Akt keine Klugheitsmassregel („prudential measure“) dieser Art erlaubt;
aber Sie müssen wissen, dass der Rest der freeholders dieser Grafschaft und der
anliegenden sich uns anschliessen wird, um ihre Unterhausmitglieder zur Vorlage
eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen ge-
stattet, so dass jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner
Unterstützung berechtigt sein soll. Diess, so hoffen wir, wird Personen im Elend
abhalten, Unterstützung zu bedürfen“ („will prevent persons in distress from
wanting relief“). (R. Blakey: „The History of Political Literature
from the earliest times. Lond. 1855“, v. II, p. 83 sqq.) — In Schott-
land fand die Abschaffung der Leibeigenschaft Jahrhunderte später statt
als in England. Noch 1698 erklärte Salhoun im schottischen Parlament:
„Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200,000 geschätzt.
Das einzige Hilfsmittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen
kann, ist den alten Zustand der Leibeigenschaft zu restauriren
und aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind für ihre eigne
Subsistenz zu sorgen.“ So Eden l. c. b. I, ch. I: „Von der Freiheit der
Ackerbauer datirt der Pauperismus … Manufakturen und Handel sind die
wahren Aeltern unsrer nationalen Armen.“ Eden, wie jener schottische Repub-
likaner von Prinzip, irrt nur darin, dass nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft,
sondern die Aufhebung des Eigenthums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn
zum Proletarier, resp. Pauper machte. — Englands Armengesetzen entspricht in
Frankreich, wo sich die Expropriation in anderer Weise vollzog, die Ordonnanz
von Moulins, 1571, und das Edikt von 1656.
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