in demselben Geschäftszweig verschieden machen, trägt dazu bei, die Ein- sicht in die wahre Natur des Mehrwerths zu erschweren.
Die Grenze zwischen eigentlicher Reparatur und Ersatz, zwischen Erhaltungskosten und Erneuerungskosten, ist eine mehr oder weniger fliessende. Daher der ewige Streit bei Eisenbahnen z. B. ob gewisse Aus- gaben Reparatur oder Ersatz sind, ob sie aus laufender Ausgabe oder dem Grundkapital bestritten werden müssen. Uebertragung von Reparaturaus- gaben auf Kapitalkonto, statt auf Revenuekonto, ist das bekannte Mittel, wodurch Eisenbahndirektionen ihre Dividenden künstlich in die Höhe schrauben. Jedoch hat auch hierfür die Erfahrung die wesentlichsten Anhaltspunkte be- reits geliefert. Die nachträglichen Arbeiten während der ersten Lebens- periode der Eisenbahn z. B. sind "keine Reparaturen, sondern müssen an- gesehn werden als wesentlicher Bestandtheil des Bahnbaus, und sind also dem Kapitalkonto zu belasten, da sie nicht aus dem Verschleiss oder der normalen Wirkung des Verkehrs herrühren, sondern der ursprünglichen und unvermeidlichen Unvollkommenheit des Bahnbaus geschuldet sind." (Lardner, l. c., p. 40.) "Dagegen ist es die einzig richtige Methode, die Revenue eines jeden Jahres zu belasten mit der Entwerthung, die noth- wendiger Weise eingetreten ist, damit diese Revenue verdient werden konnte, einerlei ob die Summe wirklich ausgegeben ist oder nicht." (Captain Fitzmaurice, Committee of Inquiry on Caledonian Railway, abgedruckt in Money Market Review, 1867.)
Praktisch unmöglich und zwecklos wird die Trennung von Ersatz und Erhaltung des fixen Kapitals in der Landwirthschaft, wenigstens soweit sie noch nicht mit Dampf arbeitet. "Bei einem vollständigen, jedoch nicht übertrieben starken Bestande des Geräth-Inventars (Bedarf an Acker- und sonstigen Arbeits- und Wirthschaftsgeräthen aller Art) pflegt man im grossen Durchschnitt die jährliche Abnutzung und Unterhaltung des Ge- räth-Inventars nach Verschiedenheit der vorliegenden Verhältnisse zu 15 bis 25 % vom Anschaffungskapital anzuschlagen." (Kirchhof, Handbuch der landwirthschaftlichen Betriebslehre, Berlin 1862, p. 137.)
Bei dem Betriebsmaterial einer Eisenbahn ist Reparatur und Ersatz gar nicht zu trennen. "Wir erhalten unser Betriebsmaterial der Zahl nach aufrecht. Welche Anzahl von Lokomotiven wir auch haben, diese Zahl erhalten wir aufrecht. Wird eine im Lauf der Zeit unbrauchbar, so dass es vortheilhafter ist eine neue zu bauen, so bauen wir sie auf Kosten
in demselben Geschäftszweig verschieden machen, trägt dazu bei, die Ein- sicht in die wahre Natur des Mehrwerths zu erschweren.
Die Grenze zwischen eigentlicher Reparatur und Ersatz, zwischen Erhaltungskosten und Erneuerungskosten, ist eine mehr oder weniger fliessende. Daher der ewige Streit bei Eisenbahnen z. B. ob gewisse Aus- gaben Reparatur oder Ersatz sind, ob sie aus laufender Ausgabe oder dem Grundkapital bestritten werden müssen. Uebertragung von Reparaturaus- gaben auf Kapitalkonto, statt auf Revenuekonto, ist das bekannte Mittel, wodurch Eisenbahndirektionen ihre Dividenden künstlich in die Höhe schrauben. Jedoch hat auch hierfür die Erfahrung die wesentlichsten Anhaltspunkte be- reits geliefert. Die nachträglichen Arbeiten während der ersten Lebens- periode der Eisenbahn z. B. sind „keine Reparaturen, sondern müssen an- gesehn werden als wesentlicher Bestandtheil des Bahnbaus, und sind also dem Kapitalkonto zu belasten, da sie nicht aus dem Verschleiss oder der normalen Wirkung des Verkehrs herrühren, sondern der ursprünglichen und unvermeidlichen Unvollkommenheit des Bahnbaus geschuldet sind.“ (Lardner, l. c., p. 40.) „Dagegen ist es die einzig richtige Methode, die Revenue eines jeden Jahres zu belasten mit der Entwerthung, die noth- wendiger Weise eingetreten ist, damit diese Revenue verdient werden konnte, einerlei ob die Summe wirklich ausgegeben ist oder nicht.“ (Captain Fitzmaurice, Committee of Inquiry on Caledonian Railway, abgedruckt in Money Market Review, 1867.)
Praktisch unmöglich und zwecklos wird die Trennung von Ersatz und Erhaltung des fixen Kapitals in der Landwirthschaft, wenigstens soweit sie noch nicht mit Dampf arbeitet. „Bei einem vollständigen, jedoch nicht übertrieben starken Bestande des Geräth-Inventars (Bedarf an Acker- und sonstigen Arbeits- und Wirthschaftsgeräthen aller Art) pflegt man im grossen Durchschnitt die jährliche Abnutzung und Unterhaltung des Ge- räth-Inventars nach Verschiedenheit der vorliegenden Verhältnisse zu 15 bis 25 % vom Anschaffungskapital anzuschlagen.“ (Kirchhof, Handbuch der landwirthschaftlichen Betriebslehre, Berlin 1862, p. 137.)
Bei dem Betriebsmaterial einer Eisenbahn ist Reparatur und Ersatz gar nicht zu trennen. „Wir erhalten unser Betriebsmaterial der Zahl nach aufrecht. Welche Anzahl von Lokomotiven wir auch haben, diese Zahl erhalten wir aufrecht. Wird eine im Lauf der Zeit unbrauchbar, so dass es vortheilhafter ist eine neue zu bauen, so bauen wir sie auf Kosten
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0191"n="157"/>
in demselben Geschäftszweig verschieden machen, trägt dazu bei, die Ein-<lb/>
sicht in die wahre Natur des Mehrwerths zu erschweren.</p><lb/><p>Die Grenze zwischen eigentlicher Reparatur und Ersatz, zwischen<lb/>
Erhaltungskosten und Erneuerungskosten, ist eine mehr oder weniger<lb/>
fliessende. Daher der ewige Streit bei Eisenbahnen z. B. ob gewisse Aus-<lb/>
gaben Reparatur oder Ersatz sind, ob sie aus laufender Ausgabe oder dem<lb/>
Grundkapital bestritten werden müssen. Uebertragung von Reparaturaus-<lb/>
gaben auf Kapitalkonto, statt auf Revenuekonto, ist das bekannte Mittel,<lb/>
wodurch Eisenbahndirektionen ihre Dividenden künstlich in die Höhe schrauben.<lb/>
Jedoch hat auch hierfür die Erfahrung die wesentlichsten Anhaltspunkte be-<lb/>
reits geliefert. Die nachträglichen Arbeiten während der ersten Lebens-<lb/>
periode der Eisenbahn z. B. sind „keine Reparaturen, sondern müssen an-<lb/>
gesehn werden als wesentlicher Bestandtheil des Bahnbaus, und sind also<lb/>
dem Kapitalkonto zu belasten, da sie nicht aus dem Verschleiss oder der<lb/>
normalen Wirkung des Verkehrs herrühren, sondern der ursprünglichen<lb/>
und unvermeidlichen Unvollkommenheit des Bahnbaus geschuldet sind.“<lb/>
(Lardner, l. c., p. 40.) „Dagegen ist es die einzig richtige Methode, die<lb/>
Revenue eines jeden Jahres zu belasten mit der Entwerthung, die noth-<lb/>
wendiger Weise eingetreten ist, damit diese Revenue verdient werden konnte,<lb/>
einerlei ob die Summe wirklich ausgegeben ist oder nicht.“ (Captain<lb/>
Fitzmaurice, Committee of Inquiry on Caledonian Railway, abgedruckt in<lb/>
Money Market Review, 1867.)</p><lb/><p>Praktisch unmöglich und zwecklos wird die Trennung von Ersatz<lb/>
und Erhaltung des fixen Kapitals in der Landwirthschaft, wenigstens soweit<lb/>
sie noch nicht mit Dampf arbeitet. „Bei einem vollständigen, jedoch nicht<lb/>
übertrieben starken Bestande des Geräth-Inventars (Bedarf an Acker- und<lb/>
sonstigen Arbeits- und Wirthschaftsgeräthen aller Art) pflegt man im<lb/>
grossen Durchschnitt die jährliche Abnutzung und Unterhaltung des Ge-<lb/>
räth-Inventars nach Verschiedenheit der vorliegenden Verhältnisse zu 15 bis<lb/>
25 % vom Anschaffungskapital anzuschlagen.“ (Kirchhof, Handbuch<lb/>
der landwirthschaftlichen Betriebslehre, Berlin 1862, p. 137.)</p><lb/><p>Bei dem Betriebsmaterial einer Eisenbahn ist Reparatur und Ersatz<lb/>
gar nicht zu trennen. „Wir erhalten unser Betriebsmaterial der Zahl nach<lb/>
aufrecht. Welche Anzahl von Lokomotiven wir auch haben, diese Zahl<lb/>
erhalten wir aufrecht. Wird eine im Lauf der Zeit unbrauchbar, so dass<lb/>
es vortheilhafter ist eine neue zu bauen, so bauen wir sie auf Kosten<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[157/0191]
in demselben Geschäftszweig verschieden machen, trägt dazu bei, die Ein-
sicht in die wahre Natur des Mehrwerths zu erschweren.
Die Grenze zwischen eigentlicher Reparatur und Ersatz, zwischen
Erhaltungskosten und Erneuerungskosten, ist eine mehr oder weniger
fliessende. Daher der ewige Streit bei Eisenbahnen z. B. ob gewisse Aus-
gaben Reparatur oder Ersatz sind, ob sie aus laufender Ausgabe oder dem
Grundkapital bestritten werden müssen. Uebertragung von Reparaturaus-
gaben auf Kapitalkonto, statt auf Revenuekonto, ist das bekannte Mittel,
wodurch Eisenbahndirektionen ihre Dividenden künstlich in die Höhe schrauben.
Jedoch hat auch hierfür die Erfahrung die wesentlichsten Anhaltspunkte be-
reits geliefert. Die nachträglichen Arbeiten während der ersten Lebens-
periode der Eisenbahn z. B. sind „keine Reparaturen, sondern müssen an-
gesehn werden als wesentlicher Bestandtheil des Bahnbaus, und sind also
dem Kapitalkonto zu belasten, da sie nicht aus dem Verschleiss oder der
normalen Wirkung des Verkehrs herrühren, sondern der ursprünglichen
und unvermeidlichen Unvollkommenheit des Bahnbaus geschuldet sind.“
(Lardner, l. c., p. 40.) „Dagegen ist es die einzig richtige Methode, die
Revenue eines jeden Jahres zu belasten mit der Entwerthung, die noth-
wendiger Weise eingetreten ist, damit diese Revenue verdient werden konnte,
einerlei ob die Summe wirklich ausgegeben ist oder nicht.“ (Captain
Fitzmaurice, Committee of Inquiry on Caledonian Railway, abgedruckt in
Money Market Review, 1867.)
Praktisch unmöglich und zwecklos wird die Trennung von Ersatz
und Erhaltung des fixen Kapitals in der Landwirthschaft, wenigstens soweit
sie noch nicht mit Dampf arbeitet. „Bei einem vollständigen, jedoch nicht
übertrieben starken Bestande des Geräth-Inventars (Bedarf an Acker- und
sonstigen Arbeits- und Wirthschaftsgeräthen aller Art) pflegt man im
grossen Durchschnitt die jährliche Abnutzung und Unterhaltung des Ge-
räth-Inventars nach Verschiedenheit der vorliegenden Verhältnisse zu 15 bis
25 % vom Anschaffungskapital anzuschlagen.“ (Kirchhof, Handbuch
der landwirthschaftlichen Betriebslehre, Berlin 1862, p. 137.)
Bei dem Betriebsmaterial einer Eisenbahn ist Reparatur und Ersatz
gar nicht zu trennen. „Wir erhalten unser Betriebsmaterial der Zahl nach
aufrecht. Welche Anzahl von Lokomotiven wir auch haben, diese Zahl
erhalten wir aufrecht. Wird eine im Lauf der Zeit unbrauchbar, so dass
es vortheilhafter ist eine neue zu bauen, so bauen wir sie auf Kosten
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/191>, abgerufen am 11.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.