laufszeit entspringen; Störungen, die aus den eignen Bedingungen der Produktion entstehn, sind auf andre, hier nicht zu betrachtende Weise, auszugleichen. Es gibt dagegen Geschäfte in denen nur stoßweis, auf Bestellung gearbeitet wird, wo also zwischen den Arbeitsperioden Unter- brechungen eintreten können. Bei solchen fällt die Nothwendigkeit des zusätzlichen Kapitals pro tanto weg. Andrerseits ist in den meisten Fällen von Saison-Arbeit auch eine gewisse Grenze für die Zeit des Rück- flusses gegeben. Dieselbe Arbeit kann mit demselben Kapital nächstes Jahr nicht erneuert werden, wenn inzwischen die Cirkulationszeit dieses Kapitals nicht abgelaufen. Dagegen kann die Umlaufszeit auch kürzer sein als der Abstand von einer Produktionsperiode bis zur nächsten. In diesem Fall liegt das Kapital brach, wenn es nicht in der Zwischenzeit anderweitig angewandt wird.
Viertens: Das für eine Arbeitsperiode vorgeschossne Kapital, z. B. die 600 £ im Beispiel III, werden theils in Roh- und Hülfsstoffen aus- gelegt, in produktivem Vorrath für die Arbeitsperiode, in konstantem cir- kulirendem Kapital, theils in variablem cirkulirendem Kapital, in Zahlung der Arbeit selbst. Der in konstantem cirkulirendem Kapital ausgelegte Theil mag nicht für dieselbe Zeitlänge in der Form von produktivem Vorrath existiren, z. B. das Rohmaterial nicht für die ganze Arbeits- periode daliegen, die Kohlen nur alle zwei Wochen beschafft werden. Indess -- da hier Kredit noch ausgeschlossen -- muss dieser Theil des Kapitals, soweit er nicht in Form von produktivem Vorrath disponibel ist, in der Form von Geld disponibel bleiben um nach Bedarf in pro- duktiven Vorrath verwandelt zu werden. Es ändert dies nichts an der Größe des für sechs Wochen vorgeschossnen konstanten cirkulirenden Ka- pitalwerths. Dagegen -- abgesehn von dem Geldvorrath für unvorherge- sehene Ausgaben, dem eigentlichen Reservefonds zur Ausgleichung von Störungen -- wird der Arbeitslohn in kürzern Perioden, meist wöchent- lich gezahlt. Falls also nicht der Kapitalist den Arbeiter zwingt, ihm längre Vorschüsse seiner Arbeit zu machen, muss das für Arbeitslohn nöthige Kapital in Geldform vorhanden sein. Beim Rückfluss des Kapitals muss also ein Theil in Geldform festgehalten werden zur Zahlung der Arbeit, während der andre Theil in produktiven Vorrath verwandelt werden kann.
laufszeit entspringen; Störungen, die aus den eignen Bedingungen der Produktion entstehn, sind auf andre, hier nicht zu betrachtende Weise, auszugleichen. Es gibt dagegen Geschäfte in denen nur stoßweis, auf Bestellung gearbeitet wird, wo also zwischen den Arbeitsperioden Unter- brechungen eintreten können. Bei solchen fällt die Nothwendigkeit des zusätzlichen Kapitals pro tanto weg. Andrerseits ist in den meisten Fällen von Saison-Arbeit auch eine gewisse Grenze für die Zeit des Rück- flusses gegeben. Dieselbe Arbeit kann mit demselben Kapital nächstes Jahr nicht erneuert werden, wenn inzwischen die Cirkulationszeit dieses Kapitals nicht abgelaufen. Dagegen kann die Umlaufszeit auch kürzer sein als der Abstand von einer Produktionsperiode bis zur nächsten. In diesem Fall liegt das Kapital brach, wenn es nicht in der Zwischenzeit anderweitig angewandt wird.
Viertens: Das für eine Arbeitsperiode vorgeschossne Kapital, z. B. die 600 £ im Beispiel III, werden theils in Roh- und Hülfsstoffen aus- gelegt, in produktivem Vorrath für die Arbeitsperiode, in konstantem cir- kulirendem Kapital, theils in variablem cirkulirendem Kapital, in Zahlung der Arbeit selbst. Der in konstantem cirkulirendem Kapital ausgelegte Theil mag nicht für dieselbe Zeitlänge in der Form von produktivem Vorrath existiren, z. B. das Rohmaterial nicht für die ganze Arbeits- periode daliegen, die Kohlen nur alle zwei Wochen beschafft werden. Indess — da hier Kredit noch ausgeschlossen — muss dieser Theil des Kapitals, soweit er nicht in Form von produktivem Vorrath disponibel ist, in der Form von Geld disponibel bleiben um nach Bedarf in pro- duktiven Vorrath verwandelt zu werden. Es ändert dies nichts an der Größe des für sechs Wochen vorgeschossnen konstanten cirkulirenden Ka- pitalwerths. Dagegen — abgesehn von dem Geldvorrath für unvorherge- sehene Ausgaben, dem eigentlichen Reservefonds zur Ausgleichung von Störungen — wird der Arbeitslohn in kürzern Perioden, meist wöchent- lich gezahlt. Falls also nicht der Kapitalist den Arbeiter zwingt, ihm längre Vorschüsse seiner Arbeit zu machen, muss das für Arbeitslohn nöthige Kapital in Geldform vorhanden sein. Beim Rückfluss des Kapitals muss also ein Theil in Geldform festgehalten werden zur Zahlung der Arbeit, während der andre Theil in produktiven Vorrath verwandelt werden kann.
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laufszeit entspringen; Störungen, die aus den eignen Bedingungen der
Produktion entstehn, sind auf andre, hier nicht zu betrachtende Weise,
auszugleichen. Es gibt dagegen Geschäfte in denen nur stoßweis, auf
Bestellung gearbeitet wird, wo also zwischen den Arbeitsperioden Unter-
brechungen eintreten können. Bei solchen fällt die Nothwendigkeit des
zusätzlichen Kapitals pro tanto weg. Andrerseits ist in den meisten
Fällen von Saison-Arbeit auch eine gewisse Grenze für die Zeit des Rück-
flusses gegeben. Dieselbe Arbeit kann mit demselben Kapital nächstes
Jahr nicht erneuert werden, wenn inzwischen die Cirkulationszeit dieses
Kapitals nicht abgelaufen. Dagegen kann die Umlaufszeit auch kürzer
sein als der Abstand von einer Produktionsperiode bis zur nächsten. In
diesem Fall liegt das Kapital brach, wenn es nicht in der Zwischenzeit
anderweitig angewandt wird.
Viertens: Das für eine Arbeitsperiode vorgeschossne Kapital, z. B.
die 600 £ im Beispiel III, werden theils in Roh- und Hülfsstoffen aus-
gelegt, in produktivem Vorrath für die Arbeitsperiode, in konstantem cir-
kulirendem Kapital, theils in variablem cirkulirendem Kapital, in Zahlung
der Arbeit selbst. Der in konstantem cirkulirendem Kapital ausgelegte
Theil mag nicht für dieselbe Zeitlänge in der Form von produktivem
Vorrath existiren, z. B. das Rohmaterial nicht für die ganze Arbeits-
periode daliegen, die Kohlen nur alle zwei Wochen beschafft werden.
Indess — da hier Kredit noch ausgeschlossen — muss dieser Theil des
Kapitals, soweit er nicht in Form von produktivem Vorrath disponibel
ist, in der Form von Geld disponibel bleiben um nach Bedarf in pro-
duktiven Vorrath verwandelt zu werden. Es ändert dies nichts an der
Größe des für sechs Wochen vorgeschossnen konstanten cirkulirenden Ka-
pitalwerths. Dagegen — abgesehn von dem Geldvorrath für unvorherge-
sehene Ausgaben, dem eigentlichen Reservefonds zur Ausgleichung von
Störungen — wird der Arbeitslohn in kürzern Perioden, meist wöchent-
lich gezahlt. Falls also nicht der Kapitalist den Arbeiter zwingt, ihm
längre Vorschüsse seiner Arbeit zu machen, muss das für Arbeitslohn
nöthige Kapital in Geldform vorhanden sein. Beim Rückfluss des Kapitals
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/281>, abgerufen am 21.11.2024.
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