dass Arbeitsperiode und Umlaufszeit zwei gleiche Hälften der Umschlags- periode bilden. In allen andern Fällen, welches auch immer die Un- gleichheit zwischen den beiden Perioden der Umschlagsperiode sei, durchkreuzen sich die Bewegungen der beiden Kapitale, wie in Beispiel I und III, schon von der zweiten Umschlagsperiode an. Es bildet dann das zuschüssige Kapital II, zusammen mit einem Theil des Kapitals I, das in der zweiten Umschlagsperiode fungirende Kapital, während der Rest des Kapitals I für die ursprüngliche Funktion des Kapitals II frei- gesetzt wird. Das während der Umlaufszeit des Waarenkapitals thätige Kapital ist hier nicht identisch mit dem ursprünglich für diesen Zweck vorgeschossnen Kapital II, aber es ist ihm gleich an Werth und bildet dieselbe Aliquote des vorgeschossnen Gesammtkapitals.
Zweitens: Das Kapital, welches während der Arbeitsperiode fungirt hat, liegt während der Umlaufszeit brach. Im zweiten Beispiel fungirt das Kapital während 5 Wochen Arbeitsperiode und liegt brach während 5 Wochen Umlaufszeit. Die gesammte Zeit also, während deren Kapital I hier im Verlauf des Jahres brachliegt, beträgt ein halbes Jahr. Für diese Zeit tritt dann das Zuschusskapital II ein, das also im vorliegenden Fall seinerseits auch ein halbes Jahr brachliegt. Aber das zuschüssige Kapital, erforderlich um die Kontinuität der Produktion während der Um- laufszeit zu bewirken, ist nicht bestimmt durch den Gesammtumfang, resp. durch die Summe der Umlaufszeiten innerhalb des Jahres, sondern nur durch das Verhältniss der Umlaufszeit zur Umschlagsperiode. (Es ist hier natürlich vorausgesetzt, dass sämmtliche Umschläge unter denselben Be- dingungen vorgehn.) Es sind daher im Beispiel II 500 £ Zusatzkapital nöthig, nicht 2500 £. Es rührt dies einfach daher, dass das Zusatz- kapital ebensogut in den Umschlag eintritt, wie das ursprünglich vorge- schossne, und also ganz wie dieses durch die Zahl seiner Umschläge seine Masse ersetzt.
Drittens: Ob die Produktionszeit länger ist als die Arbeitszeit, än- dert an den hier betrachteten Umständen nichts. Es werden dadurch allerdings die Gesammt-Umschlagsperioden verlängert, aber wegen dieses verlängerten Umschlags wird kein zuschüssiges Kapital für den Arbeits- process erheischt. Das zuschüssige Kapital hat nur den Zweck, die durch die Umlaufszeit entstehenden Lücken im Arbeitsprocess auszufüllen; es soll also die Produktion nur vor Störungen schützen, die aus der Um-
dass Arbeitsperiode und Umlaufszeit zwei gleiche Hälften der Umschlags- periode bilden. In allen andern Fällen, welches auch immer die Un- gleichheit zwischen den beiden Perioden der Umschlagsperiode sei, durchkreuzen sich die Bewegungen der beiden Kapitale, wie in Beispiel I und III, schon von der zweiten Umschlagsperiode an. Es bildet dann das zuschüssige Kapital II, zusammen mit einem Theil des Kapitals I, das in der zweiten Umschlagsperiode fungirende Kapital, während der Rest des Kapitals I für die ursprüngliche Funktion des Kapitals II frei- gesetzt wird. Das während der Umlaufszeit des Waarenkapitals thätige Kapital ist hier nicht identisch mit dem ursprünglich für diesen Zweck vorgeschossnen Kapital II, aber es ist ihm gleich an Werth und bildet dieselbe Aliquote des vorgeschossnen Gesammtkapitals.
Zweitens: Das Kapital, welches während der Arbeitsperiode fungirt hat, liegt während der Umlaufszeit brach. Im zweiten Beispiel fungirt das Kapital während 5 Wochen Arbeitsperiode und liegt brach während 5 Wochen Umlaufszeit. Die gesammte Zeit also, während deren Kapital I hier im Verlauf des Jahres brachliegt, beträgt ein halbes Jahr. Für diese Zeit tritt dann das Zuschusskapital II ein, das also im vorliegenden Fall seinerseits auch ein halbes Jahr brachliegt. Aber das zuschüssige Kapital, erforderlich um die Kontinuität der Produktion während der Um- laufszeit zu bewirken, ist nicht bestimmt durch den Gesammtumfang, resp. durch die Summe der Umlaufszeiten innerhalb des Jahres, sondern nur durch das Verhältniss der Umlaufszeit zur Umschlagsperiode. (Es ist hier natürlich vorausgesetzt, dass sämmtliche Umschläge unter denselben Be- dingungen vorgehn.) Es sind daher im Beispiel II 500 £ Zusatzkapital nöthig, nicht 2500 £. Es rührt dies einfach daher, dass das Zusatz- kapital ebensogut in den Umschlag eintritt, wie das ursprünglich vorge- schossne, und also ganz wie dieses durch die Zahl seiner Umschläge seine Masse ersetzt.
Drittens: Ob die Produktionszeit länger ist als die Arbeitszeit, än- dert an den hier betrachteten Umständen nichts. Es werden dadurch allerdings die Gesammt-Umschlagsperioden verlängert, aber wegen dieses verlängerten Umschlags wird kein zuschüssiges Kapital für den Arbeits- process erheischt. Das zuschüssige Kapital hat nur den Zweck, die durch die Umlaufszeit entstehenden Lücken im Arbeitsprocess auszufüllen; es soll also die Produktion nur vor Störungen schützen, die aus der Um-
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[246/0280]
dass Arbeitsperiode und Umlaufszeit zwei gleiche Hälften der Umschlags-
periode bilden. In allen andern Fällen, welches auch immer die Un-
gleichheit zwischen den beiden Perioden der Umschlagsperiode sei,
durchkreuzen sich die Bewegungen der beiden Kapitale, wie in Beispiel
I und III, schon von der zweiten Umschlagsperiode an. Es bildet dann
das zuschüssige Kapital II, zusammen mit einem Theil des Kapitals I,
das in der zweiten Umschlagsperiode fungirende Kapital, während der
Rest des Kapitals I für die ursprüngliche Funktion des Kapitals II frei-
gesetzt wird. Das während der Umlaufszeit des Waarenkapitals thätige
Kapital ist hier nicht identisch mit dem ursprünglich für diesen Zweck
vorgeschossnen Kapital II, aber es ist ihm gleich an Werth und bildet
dieselbe Aliquote des vorgeschossnen Gesammtkapitals.
Zweitens: Das Kapital, welches während der Arbeitsperiode fungirt
hat, liegt während der Umlaufszeit brach. Im zweiten Beispiel fungirt
das Kapital während 5 Wochen Arbeitsperiode und liegt brach während
5 Wochen Umlaufszeit. Die gesammte Zeit also, während deren Kapital
I hier im Verlauf des Jahres brachliegt, beträgt ein halbes Jahr. Für
diese Zeit tritt dann das Zuschusskapital II ein, das also im vorliegenden
Fall seinerseits auch ein halbes Jahr brachliegt. Aber das zuschüssige
Kapital, erforderlich um die Kontinuität der Produktion während der Um-
laufszeit zu bewirken, ist nicht bestimmt durch den Gesammtumfang, resp.
durch die Summe der Umlaufszeiten innerhalb des Jahres, sondern nur
durch das Verhältniss der Umlaufszeit zur Umschlagsperiode. (Es ist hier
natürlich vorausgesetzt, dass sämmtliche Umschläge unter denselben Be-
dingungen vorgehn.) Es sind daher im Beispiel II 500 £ Zusatzkapital
nöthig, nicht 2500 £. Es rührt dies einfach daher, dass das Zusatz-
kapital ebensogut in den Umschlag eintritt, wie das ursprünglich vorge-
schossne, und also ganz wie dieses durch die Zahl seiner Umschläge seine
Masse ersetzt.
Drittens: Ob die Produktionszeit länger ist als die Arbeitszeit, än-
dert an den hier betrachteten Umständen nichts. Es werden dadurch
allerdings die Gesammt-Umschlagsperioden verlängert, aber wegen dieses
verlängerten Umschlags wird kein zuschüssiges Kapital für den Arbeits-
process erheischt. Das zuschüssige Kapital hat nur den Zweck, die durch
die Umlaufszeit entstehenden Lücken im Arbeitsprocess auszufüllen; es
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/280>, abgerufen am 21.11.2024.
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