Es findet hier in sofern Verschlingung der Kapitale statt, als die Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat, weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeits- woche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluss der Arbeits- periode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III gleicher Betrag von 100 £ freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Ka- pital I ausfüllt und am Schluss dieser ersten Woche das ganze Kapital I, 400 £, zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Ka- pital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalaus- lage von 300 £. Die so freigesetzten 100 £ genügen dann für die erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Ka- pital II; am Schluss dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit 400 £ zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 £ absorbiren kann, so bleiben an deren Schluss wieder 100 £ freigesetzt; und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszu- füllen hat.
In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, dass sowohl Ar- beitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen, hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war nöthig, wollten wir den Einfluss der Umlaufszeit auf Umschlag und Ka- pitalvorschuss feststellen. Dass sie in der Wirklichkeit nicht in dieser Unbedingtheit, und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.
Kapital III:
[Tabelle]
Es findet hier in sofern Verschlingung der Kapitale statt, als die Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat, weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeits- woche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluss der Arbeits- periode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III gleicher Betrag von 100 £ freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Ka- pital I ausfüllt und am Schluss dieser ersten Woche das ganze Kapital I, 400 £, zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Ka- pital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalaus- lage von 300 £. Die so freigesetzten 100 £ genügen dann für die erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Ka- pital II; am Schluss dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit 400 £ zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 £ absorbiren kann, so bleiben an deren Schluss wieder 100 £ freigesetzt; und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszu- füllen hat.
In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, dass sowohl Ar- beitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen, hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war nöthig, wollten wir den Einfluss der Umlaufszeit auf Umschlag und Ka- pitalvorschuss feststellen. Dass sie in der Wirklichkeit nicht in dieser Unbedingtheit, und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0296"n="262"/><p><hirendition="#c"><hirendition="#g">Kapital</hi> III:</hi></p><lb/><table><row><cell/></row></table><p>Es findet hier in sofern Verschlingung der Kapitale statt, als die<lb/>
Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat,<lb/>
weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeits-<lb/>
woche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluss der Arbeits-<lb/>
periode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III<lb/>
gleicher Betrag von 100 <hirendition="#i">£</hi> freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die<lb/>
erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Ka-<lb/>
pital I ausfüllt und am Schluss dieser ersten Woche das ganze Kapital I,<lb/>
400 <hirendition="#i">£</hi>, zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Ka-<lb/>
pital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalaus-<lb/>
lage von 300 <hirendition="#i">£</hi>. Die so freigesetzten 100 <hirendition="#i">£</hi> genügen dann für die<lb/>
erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Ka-<lb/>
pital II; am Schluss dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit<lb/>
400 <hirendition="#i">£</hi> zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 <hirendition="#i">£</hi><lb/>
absorbiren kann, so bleiben an deren Schluss wieder 100 <hirendition="#i">£</hi> freigesetzt;<lb/>
und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der<lb/>
Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel<lb/>
der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich<lb/>
dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über<lb/>
eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszu-<lb/>
füllen hat.</p><lb/><p>In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, dass sowohl Ar-<lb/>
beitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen,<lb/>
hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war<lb/>
nöthig, wollten wir den Einfluss der Umlaufszeit auf Umschlag und Ka-<lb/>
pitalvorschuss feststellen. Dass sie in der Wirklichkeit nicht in dieser<lb/>
Unbedingtheit, und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.</p><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[262/0296]
Kapital III:
Es findet hier in sofern Verschlingung der Kapitale statt, als die
Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat,
weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeits-
woche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluss der Arbeits-
periode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III
gleicher Betrag von 100 £ freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die
erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Ka-
pital I ausfüllt und am Schluss dieser ersten Woche das ganze Kapital I,
400 £, zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Ka-
pital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalaus-
lage von 300 £. Die so freigesetzten 100 £ genügen dann für die
erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Ka-
pital II; am Schluss dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit
400 £ zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 £
absorbiren kann, so bleiben an deren Schluss wieder 100 £ freigesetzt;
und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der
Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel
der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich
dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über
eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszu-
füllen hat.
In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, dass sowohl Ar-
beitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen,
hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war
nöthig, wollten wir den Einfluss der Umlaufszeit auf Umschlag und Ka-
pitalvorschuss feststellen. Dass sie in der Wirklichkeit nicht in dieser
Unbedingtheit, und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/296>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.