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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

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pitals und die Verselbständigung des Zinses gegen den Profit zu
entwickeln.

Da der Zins bloss ein Theil des Profits ist, der nach unsrer
bisherigen Voraussetzung vom industriellen Kapitalisten an den
Geldkapitalisten zu zahlen ist, so erscheint als Maximalgrenze des
Zinses der Profit selbst, wo der Theil, der dem fungirenden Kapi-
talisten zufiele, = 0 wäre. Abgesehn von einzelnen Fällen, wo
der Zins thatsächlich grösser als der Profit sein, dann aber auch
nicht aus dem Profit gezahlt werden kann, könnte man vielleicht
als Maximalgrenze des Zinses betrachten den ganzen Profit minus
dem später unten zu entwickelnden Theil desselben, der in Auf-
sichtslohn (wages of superintendence) auflösbar. Die Minimal-
grenze des Zinses ist ganz und gar unbestimmbar. Er kann zu
jeder beliebigen Tiefe fallen. Indessen treten dann immer wieder
gegenwirkende Umstände ein, und heben ihn über dies relative
Minimum.

"Das Verhältniss zwischen der Summe, bezahlt für den Gebrauch
eines Kapitals, und diesem Kapital selbst drückt die Rate des Zins-
fusses aus, gemessen in Geld." -- "Die Zinsrate hängt ab 1) von
der Profitrate; 2) von dem Verhältniss worin der Gesammtprofit
getheilt wird zwischen Verleiher und Borger." (Economist, 22. Januar
1853.) "Da das, was man als Zins bezahlt, für den Gebrauch dessen,
was man borgt, ein Theil des Profits ist, den das Geborgte zu
produciren fähig ist, so muss dieser Zins stets regulirt sein durch
jenen Profit." (Massie, l, c., p 49.)

Wir wollen zuerst annehmen, es existire ein fixes Verhältniss
zwischen dem Gesammtprofit und dem Theil desselben, der als
Zins an den Geldkapitalisten wegzuzahlen ist. Dann ist es klar,
dass der Zins steigen oder fallen wird wie der Gesammtprofit, und
dieser ist bestimmt durch die allgemeine Profitrate und ihre
Schwankungen. Wäre z. B. die Durchschnittsprofitrate = 20 %
und der Zins = 1/4 des Profits, so der Zinsfuss = 5 %; wenn jene
= 16 %, so der Zins = 4 %. Bei einer Profitrate von 20 %
könnte der Zins auf 8 % steigen, und der industrielle Kapitalist
würde immer noch denselben Profit machen wie bei einer Profit-
rate = 16 % und Zinsfuss = 4 %, nämlich 12 %. Stiege der Zins
nur auf 6 oder 7 %, so würde er immer noch einen grössern
Theil des Profits behalten. Wäre der Zins gleich einem kon-
stanten Quotum des Durchschnittsprofits, so folgte, dass je höher
die allgemeine Profitrate, um so grösser die absolute Differenz
zwischen dem Gesammtprofit und dem Zins, um so grösser also

pitals und die Verselbständigung des Zinses gegen den Profit zu
entwickeln.

Da der Zins bloss ein Theil des Profits ist, der nach unsrer
bisherigen Voraussetzung vom industriellen Kapitalisten an den
Geldkapitalisten zu zahlen ist, so erscheint als Maximalgrenze des
Zinses der Profit selbst, wo der Theil, der dem fungirenden Kapi-
talisten zufiele, = 0 wäre. Abgesehn von einzelnen Fällen, wo
der Zins thatsächlich grösser als der Profit sein, dann aber auch
nicht aus dem Profit gezahlt werden kann, könnte man vielleicht
als Maximalgrenze des Zinses betrachten den ganzen Profit minus
dem später unten zu entwickelnden Theil desselben, der in Auf-
sichtslohn (wages of superintendence) auflösbar. Die Minimal-
grenze des Zinses ist ganz und gar unbestimmbar. Er kann zu
jeder beliebigen Tiefe fallen. Indessen treten dann immer wieder
gegenwirkende Umstände ein, und heben ihn über dies relative
Minimum.

„Das Verhältniss zwischen der Summe, bezahlt für den Gebrauch
eines Kapitals, und diesem Kapital selbst drückt die Rate des Zins-
fusses aus, gemessen in Geld.“ — „Die Zinsrate hängt ab 1) von
der Profitrate; 2) von dem Verhältniss worin der Gesammtprofit
getheilt wird zwischen Verleiher und Borger.“ (Economist, 22. Januar
1853.) „Da das, was man als Zins bezahlt, für den Gebrauch dessen,
was man borgt, ein Theil des Profits ist, den das Geborgte zu
produciren fähig ist, so muss dieser Zins stets regulirt sein durch
jenen Profit.“ (Massie, l, c., p 49.)

Wir wollen zuerst annehmen, es existire ein fixes Verhältniss
zwischen dem Gesammtprofit und dem Theil desselben, der als
Zins an den Geldkapitalisten wegzuzahlen ist. Dann ist es klar,
dass der Zins steigen oder fallen wird wie der Gesammtprofit, und
dieser ist bestimmt durch die allgemeine Profitrate und ihre
Schwankungen. Wäre z. B. die Durchschnittsprofitrate = 20 %
und der Zins = ¼ des Profits, so der Zinsfuss = 5 %; wenn jene
= 16 %, so der Zins = 4 %. Bei einer Profitrate von 20 %
könnte der Zins auf 8 % steigen, und der industrielle Kapitalist
würde immer noch denselben Profit machen wie bei einer Profit-
rate = 16 % und Zinsfuss = 4 %, nämlich 12 %. Stiege der Zins
nur auf 6 oder 7 %, so würde er immer noch einen grössern
Theil des Profits behalten. Wäre der Zins gleich einem kon-
stanten Quotum des Durchschnittsprofits, so folgte, dass je höher
die allgemeine Profitrate, um so grösser die absolute Differenz
zwischen dem Gesammtprofit und dem Zins, um so grösser also

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[343/0377] pitals und die Verselbständigung des Zinses gegen den Profit zu entwickeln. Da der Zins bloss ein Theil des Profits ist, der nach unsrer bisherigen Voraussetzung vom industriellen Kapitalisten an den Geldkapitalisten zu zahlen ist, so erscheint als Maximalgrenze des Zinses der Profit selbst, wo der Theil, der dem fungirenden Kapi- talisten zufiele, = 0 wäre. Abgesehn von einzelnen Fällen, wo der Zins thatsächlich grösser als der Profit sein, dann aber auch nicht aus dem Profit gezahlt werden kann, könnte man vielleicht als Maximalgrenze des Zinses betrachten den ganzen Profit minus dem später unten zu entwickelnden Theil desselben, der in Auf- sichtslohn (wages of superintendence) auflösbar. Die Minimal- grenze des Zinses ist ganz und gar unbestimmbar. Er kann zu jeder beliebigen Tiefe fallen. Indessen treten dann immer wieder gegenwirkende Umstände ein, und heben ihn über dies relative Minimum. „Das Verhältniss zwischen der Summe, bezahlt für den Gebrauch eines Kapitals, und diesem Kapital selbst drückt die Rate des Zins- fusses aus, gemessen in Geld.“ — „Die Zinsrate hängt ab 1) von der Profitrate; 2) von dem Verhältniss worin der Gesammtprofit getheilt wird zwischen Verleiher und Borger.“ (Economist, 22. Januar 1853.) „Da das, was man als Zins bezahlt, für den Gebrauch dessen, was man borgt, ein Theil des Profits ist, den das Geborgte zu produciren fähig ist, so muss dieser Zins stets regulirt sein durch jenen Profit.“ (Massie, l, c., p 49.) Wir wollen zuerst annehmen, es existire ein fixes Verhältniss zwischen dem Gesammtprofit und dem Theil desselben, der als Zins an den Geldkapitalisten wegzuzahlen ist. Dann ist es klar, dass der Zins steigen oder fallen wird wie der Gesammtprofit, und dieser ist bestimmt durch die allgemeine Profitrate und ihre Schwankungen. Wäre z. B. die Durchschnittsprofitrate = 20 % und der Zins = ¼ des Profits, so der Zinsfuss = 5 %; wenn jene = 16 %, so der Zins = 4 %. Bei einer Profitrate von 20 % könnte der Zins auf 8 % steigen, und der industrielle Kapitalist würde immer noch denselben Profit machen wie bei einer Profit- rate = 16 % und Zinsfuss = 4 %, nämlich 12 %. Stiege der Zins nur auf 6 oder 7 %, so würde er immer noch einen grössern Theil des Profits behalten. Wäre der Zins gleich einem kon- stanten Quotum des Durchschnittsprofits, so folgte, dass je höher die allgemeine Profitrate, um so grösser die absolute Differenz zwischen dem Gesammtprofit und dem Zins, um so grösser also

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/377>, abgerufen am 26.11.2024.