oder ihn erzeugt, -- also Schuld ans Ausland. Dies ist falsch, selbst abgesehn von den zwei Umständen, dass England 1) Gratis- Importe hat, wofür es kein Aequivalent zahlt; z. B. einen Theil seiner indischen Importe. Es kann diese austauschen gegen ameri- kanische Importe, und letztre exportiren ohne Gegenimport; jeden- falls, was den Werth betrifft, hat es nur exportirt, was ihm nichts gekostet hat. Und 2) es mag Importe bezahlt haben, z. B. ameri- kanische, die zuschüssiges Kapital bilden; wenn es diese unpro- duktiv, z. B. in Kriegsmunition konsumirt, so bildet dies keine Schuld gegen Amerika, und afficirt nicht den Wechselkurs mit Amerika. Newmarch widerspricht sich 1934 und 35 und wird hierauf aufmerksam gemacht durch Wood, 1938: "Wenn kein Theil der Waaren, angewandt in der Anfertigung der Artikel, die wir ausführen ohne dass Rückfluss erfolgt" [Kriegsausgabe], "her- kommt von dem Lande, wohin diese Artikel geschickt werden, wie berührt dies den Wechselkurs mit diesem Lande? Angenommen, der Handel mit der Türkei sei im gewöhnlichen Zustand des Gleich- gewichts; wie wird der Wechselkurs zwischen England und der Türkei afficirt durch die Ausfuhr von Kriegsvorräthen nach der Krim?" -- Hier verliert Newmarch seinen Gleichmuth; er vergisst dass er dieselbe einfache Frage unter No. 1934 bereits richtig beantwortet hat und sagt: "Wir haben, scheint mir, die praktische Frage erschöpft, und kommen jetzt in eine sehr erhabne Region metaphysischer Diskussion."
[Wilson hat noch eine andre Fassung seiner Behauptung, dass der Wechselkurs afficirt werde durch jede Kapitalübertragung von einem Land auf ein andres, gleichviel ob diese stattfinde in Form von Edelmetall oder von Waaren. Wilson weiss natürlich, dass der Wechselkurs afficirt wird durch den Zinsfuss, speciell durch das Verhältniss der in den beiden Ländern, deren gegenseitiger Wechselkurs in Frage ist, geltenden Zinsraten. Kann er nun nach- weisen, dass Ueberschuss an Kapital überhaupt, also zunächst an Waaren aller Art, mit Einschluss von Edelmetall, eine mitbestimmende Wirkung auf den Zinsfuss ansübt, so kommt er seinem Ziel schon einen Schritt näher; Uebertragung eines bedeutenden Theils dieses Kapitals auf ein andres Land muss dann in beiden Ländern den Zinsfuss ändern, und zwar in entgegengesetzter Richtung, und da- mit in zweiter Instanz auch den Wechselkurs zwischen beiden Ländern. -- F. E.]
oder ihn erzeugt, — also Schuld ans Ausland. Dies ist falsch, selbst abgesehn von den zwei Umständen, dass England 1) Gratis- Importe hat, wofür es kein Aequivalent zahlt; z. B. einen Theil seiner indischen Importe. Es kann diese austauschen gegen ameri- kanische Importe, und letztre exportiren ohne Gegenimport; jeden- falls, was den Werth betrifft, hat es nur exportirt, was ihm nichts gekostet hat. Und 2) es mag Importe bezahlt haben, z. B. ameri- kanische, die zuschüssiges Kapital bilden; wenn es diese unpro- duktiv, z. B. in Kriegsmunition konsumirt, so bildet dies keine Schuld gegen Amerika, und afficirt nicht den Wechselkurs mit Amerika. Newmarch widerspricht sich 1934 und 35 und wird hierauf aufmerksam gemacht durch Wood, 1938: „Wenn kein Theil der Waaren, angewandt in der Anfertigung der Artikel, die wir ausführen ohne dass Rückfluss erfolgt“ [Kriegsausgabe], „her- kommt von dem Lande, wohin diese Artikel geschickt werden, wie berührt dies den Wechselkurs mit diesem Lande? Angenommen, der Handel mit der Türkei sei im gewöhnlichen Zustand des Gleich- gewichts; wie wird der Wechselkurs zwischen England und der Türkei afficirt durch die Ausfuhr von Kriegsvorräthen nach der Krim?“ — Hier verliert Newmarch seinen Gleichmuth; er vergisst dass er dieselbe einfache Frage unter No. 1934 bereits richtig beantwortet hat und sagt: „Wir haben, scheint mir, die praktische Frage erschöpft, und kommen jetzt in eine sehr erhabne Region metaphysischer Diskussion.“
[Wilson hat noch eine andre Fassung seiner Behauptung, dass der Wechselkurs afficirt werde durch jede Kapitalübertragung von einem Land auf ein andres, gleichviel ob diese stattfinde in Form von Edelmetall oder von Waaren. Wilson weiss natürlich, dass der Wechselkurs afficirt wird durch den Zinsfuss, speciell durch das Verhältniss der in den beiden Ländern, deren gegenseitiger Wechselkurs in Frage ist, geltenden Zinsraten. Kann er nun nach- weisen, dass Ueberschuss an Kapital überhaupt, also zunächst an Waaren aller Art, mit Einschluss von Edelmetall, eine mitbestimmende Wirkung auf den Zinsfuss ansübt, so kommt er seinem Ziel schon einen Schritt näher; Uebertragung eines bedeutenden Theils dieses Kapitals auf ein andres Land muss dann in beiden Ländern den Zinsfuss ändern, und zwar in entgegengesetzter Richtung, und da- mit in zweiter Instanz auch den Wechselkurs zwischen beiden Ländern. — F. E.]
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oder ihn erzeugt, — also Schuld ans Ausland. Dies ist falsch,
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seiner indischen Importe. Es kann diese austauschen gegen ameri-
kanische Importe, und letztre exportiren ohne Gegenimport; jeden-
falls, was den Werth betrifft, hat es nur exportirt, was ihm nichts
gekostet hat. Und 2) es mag Importe bezahlt haben, z. B. ameri-
kanische, die zuschüssiges Kapital bilden; wenn es diese unpro-
duktiv, z. B. in Kriegsmunition konsumirt, so bildet dies keine
Schuld gegen Amerika, und afficirt nicht den Wechselkurs mit
Amerika. Newmarch widerspricht sich 1934 und 35 und wird
hierauf aufmerksam gemacht durch Wood, 1938: „Wenn kein
Theil der Waaren, angewandt in der Anfertigung der Artikel, die
wir ausführen ohne dass Rückfluss erfolgt“ [Kriegsausgabe], „her-
kommt von dem Lande, wohin diese Artikel geschickt werden, wie
berührt dies den Wechselkurs mit diesem Lande? Angenommen,
der Handel mit der Türkei sei im gewöhnlichen Zustand des Gleich-
gewichts; wie wird der Wechselkurs zwischen England und der
Türkei afficirt durch die Ausfuhr von Kriegsvorräthen nach der
Krim?“ — Hier verliert Newmarch seinen Gleichmuth; er vergisst
dass er dieselbe einfache Frage unter No. 1934 bereits richtig
beantwortet hat und sagt: „Wir haben, scheint mir, die praktische
Frage erschöpft, und kommen jetzt in eine sehr erhabne Region
metaphysischer Diskussion.“
[Wilson hat noch eine andre Fassung seiner Behauptung, dass
der Wechselkurs afficirt werde durch jede Kapitalübertragung von
einem Land auf ein andres, gleichviel ob diese stattfinde in Form
von Edelmetall oder von Waaren. Wilson weiss natürlich, dass
der Wechselkurs afficirt wird durch den Zinsfuss, speciell durch
das Verhältniss der in den beiden Ländern, deren gegenseitiger
Wechselkurs in Frage ist, geltenden Zinsraten. Kann er nun nach-
weisen, dass Ueberschuss an Kapital überhaupt, also zunächst an
Waaren aller Art, mit Einschluss von Edelmetall, eine mitbestimmende
Wirkung auf den Zinsfuss ansübt, so kommt er seinem Ziel schon
einen Schritt näher; Uebertragung eines bedeutenden Theils dieses
Kapitals auf ein andres Land muss dann in beiden Ländern den
Zinsfuss ändern, und zwar in entgegengesetzter Richtung, und da-
mit in zweiter Instanz auch den Wechselkurs zwischen beiden
Ländern. — F. E.]
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/133>, abgerufen am 27.11.2024.
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