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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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Sechster Abschnitt.
Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente.
Siebenunddreissigstes Kapitel.
Einleitendes.

Die Analyse des Grundeigenthums in seinen verschiednen ge-
schichtlichen Formen liegt jenseits der Grenzen dieses Werks. Wir
beschäftigen uns nur mit ihm, soweit ein Theil des vom Kapital
erzeugten Mehrwerths dem Grundeigenthümer anheimfällt. Wir
unterstellen also, dass die Agrikultur, ganz wie die Manufaktur,
von der kapitalistischen Produktionsweise beherrscht, d. h. dass die
Landwirthschaft von Kapitalisten betrieben wird, die sich von den
übrigen Kapitalisten zunächst nur durch das Element unterscheiden,
worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung ge-
setzte Lohnarbeit angelegt ist. Für uns producirt der Pächter
Weizen u. s. w., wie der Fabrikant Garn oder Maschinen. Die
Unterstellung, dass die kapitalistische Produktionsweise sich der
Landwirthschaft bemächtigt hat, schliesst ein, dass sie alle Sphären
der Produktion und der bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, dass
also auch ihre Bedingungen, wie freie Konkurrenz der Kapitale,
Uebertragbarkeit derselben von einer Produktionssphäre in die
andre, gleiche Höhe des Durchschnittsprofits u. s. w. in ihrer
ganzen Reife vorhanden sind. Die von uns betrachtete Form
des Grundeigenthums ist eine specifisch historische Form des-
selben, die durch die Einwirkung des Kapitals und der kapi-
talistischen Produktionsweise verwandelte Form, sei es des feu-
dalen Grundeigenthums, sei es der als Nahrungszweig betriebnen
kleinbäuerlichen Agrikultur, worin der Besitz von Grund und
Boden als eine der Produktionsbedingungen für den unmittelbaren
Producenten, und sein Eigenthum am Boden als die vortheil-
hafteste Bedingung, als Bedingung der Blüte seiner Produktions-
weise erscheint. Wenn die kapitalistische Produktionsweise über-
haupt die Expropriation der Arbeiter von den Arbeitsbedingungen,
so setzt sie in der Agrikultur die Expropriation der ländlichen
Arbeiter von Grund und Boden und ihre Unterordnung unter einen
Kapitalisten voraus, der die Agrikultur des Profits wegen betreibt.
Für unsre Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf,
wenn erinnert wird, dass auch andre Formen des Grundeigenthums

Sechster Abschnitt.
Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente.
Siebenunddreissigstes Kapitel.
Einleitendes.

Die Analyse des Grundeigenthums in seinen verschiednen ge-
schichtlichen Formen liegt jenseits der Grenzen dieses Werks. Wir
beschäftigen uns nur mit ihm, soweit ein Theil des vom Kapital
erzeugten Mehrwerths dem Grundeigenthümer anheimfällt. Wir
unterstellen also, dass die Agrikultur, ganz wie die Manufaktur,
von der kapitalistischen Produktionsweise beherrscht, d. h. dass die
Landwirthschaft von Kapitalisten betrieben wird, die sich von den
übrigen Kapitalisten zunächst nur durch das Element unterscheiden,
worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung ge-
setzte Lohnarbeit angelegt ist. Für uns producirt der Pächter
Weizen u. s. w., wie der Fabrikant Garn oder Maschinen. Die
Unterstellung, dass die kapitalistische Produktionsweise sich der
Landwirthschaft bemächtigt hat, schliesst ein, dass sie alle Sphären
der Produktion und der bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, dass
also auch ihre Bedingungen, wie freie Konkurrenz der Kapitale,
Uebertragbarkeit derselben von einer Produktionssphäre in die
andre, gleiche Höhe des Durchschnittsprofits u. s. w. in ihrer
ganzen Reife vorhanden sind. Die von uns betrachtete Form
des Grundeigenthums ist eine specifisch historische Form des-
selben, die durch die Einwirkung des Kapitals und der kapi-
talistischen Produktionsweise verwandelte Form, sei es des feu-
dalen Grundeigenthums, sei es der als Nahrungszweig betriebnen
kleinbäuerlichen Agrikultur, worin der Besitz von Grund und
Boden als eine der Produktionsbedingungen für den unmittelbaren
Producenten, und sein Eigenthum am Boden als die vortheil-
hafteste Bedingung, als Bedingung der Blüte seiner Produktions-
weise erscheint. Wenn die kapitalistische Produktionsweise über-
haupt die Expropriation der Arbeiter von den Arbeitsbedingungen,
so setzt sie in der Agrikultur die Expropriation der ländlichen
Arbeiter von Grund und Boden und ihre Unterordnung unter einen
Kapitalisten voraus, der die Agrikultur des Profits wegen betreibt.
Für unsre Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf,
wenn erinnert wird, dass auch andre Formen des Grundeigenthums

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[[153]/0162] Sechster Abschnitt. Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente. Siebenunddreissigstes Kapitel. Einleitendes. Die Analyse des Grundeigenthums in seinen verschiednen ge- schichtlichen Formen liegt jenseits der Grenzen dieses Werks. Wir beschäftigen uns nur mit ihm, soweit ein Theil des vom Kapital erzeugten Mehrwerths dem Grundeigenthümer anheimfällt. Wir unterstellen also, dass die Agrikultur, ganz wie die Manufaktur, von der kapitalistischen Produktionsweise beherrscht, d. h. dass die Landwirthschaft von Kapitalisten betrieben wird, die sich von den übrigen Kapitalisten zunächst nur durch das Element unterscheiden, worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung ge- setzte Lohnarbeit angelegt ist. Für uns producirt der Pächter Weizen u. s. w., wie der Fabrikant Garn oder Maschinen. Die Unterstellung, dass die kapitalistische Produktionsweise sich der Landwirthschaft bemächtigt hat, schliesst ein, dass sie alle Sphären der Produktion und der bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, dass also auch ihre Bedingungen, wie freie Konkurrenz der Kapitale, Uebertragbarkeit derselben von einer Produktionssphäre in die andre, gleiche Höhe des Durchschnittsprofits u. s. w. in ihrer ganzen Reife vorhanden sind. Die von uns betrachtete Form des Grundeigenthums ist eine specifisch historische Form des- selben, die durch die Einwirkung des Kapitals und der kapi- talistischen Produktionsweise verwandelte Form, sei es des feu- dalen Grundeigenthums, sei es der als Nahrungszweig betriebnen kleinbäuerlichen Agrikultur, worin der Besitz von Grund und Boden als eine der Produktionsbedingungen für den unmittelbaren Producenten, und sein Eigenthum am Boden als die vortheil- hafteste Bedingung, als Bedingung der Blüte seiner Produktions- weise erscheint. Wenn die kapitalistische Produktionsweise über- haupt die Expropriation der Arbeiter von den Arbeitsbedingungen, so setzt sie in der Agrikultur die Expropriation der ländlichen Arbeiter von Grund und Boden und ihre Unterordnung unter einen Kapitalisten voraus, der die Agrikultur des Profits wegen betreibt. Für unsre Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf, wenn erinnert wird, dass auch andre Formen des Grundeigenthums

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. [153]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/162>, abgerufen am 28.11.2024.