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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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blosser Anwendung einer von Kapital und Arbeit unterschiednen,
aber dem Kapital einverleibten Naturkraft. Sie entspringt aus der
grössren naturwüchsigen Produktivkraft der Arbeit, gebunden an
die Benutzung einer Naturkraft, aber nicht einer Naturkraft, die
allem Kapital in derselben Produktionssphäre zur Verfügung steht,
wie z. B. die Elasticität des Dampfs; deren Anwendung sich also
nicht von selbst versteht, sobald überhaupt Kapital in dieser Sphäre
angelegt wird. Sondern einer monopolisirbaren Naturkraft, die wie
der Wasserfall nur denen zur Verfügung steht, die über besondre
Stücke des Erdbodens und seine Appartenentien zu verfügen haben-
Es hängt durchaus nicht vom Kapital ab, diese Naturbedingung
grössrer Produktivkraft der Arbeit ins Leben zu rufen, in der Art
wie jedes Kapital Wasser in Dampf verwandeln kann. Sie findet
sich nur lokal in der Natur vor, und ist da, wo sie sich nicht
vorfindet, nicht herstellbar durch bestimmte Auslage von Kapital.
Sie ist nicht gebunden an, durch Arbeit herstellbare Produkte
wie Maschinen, Kohlen etc., sondern an bestimmte Naturverhält-
nisse bestimmter Theile des Bodens. Der Theil der Fabrikanten,
der die Wasserfälle besitzt, schliesst den Theil, der sie nicht be-
sitzt, von der Anwendung dieser Naturkraft aus, weil der Boden
und noch mehr der mit Wasserkraft begabte Boden beschränkt
ist. Es schliesst dies nicht aus, dass, obgleich die Masse der natür-
lichen Wasserfälle in einem Lande beschränkt ist, die Masse
der zur Industrie vernutzbaren Wasserkraft vermehrt werden
kann. Der Wasserfall kann künstlich abgeleitet werden, um seine
Triebkraft vollständig auszunutzen; den Fall gegeben, kann das
Wasserrad verbessert werden, um möglichst viel von der Wasser-
kraft zu verwenden; wo das gewöhnliche Rad für die Wasserzufuhr
nicht passt, können Turbinen angewandt werden etc. Der Besitz
dieser Naturkraft bildet ein Monopol in der Hand ihres Besitzers,
eine Bedingung hoher Produktivkraft des angelegten Kapitals, die
nicht durch den Produktionsprocess des Kapitals selbst hergestellt
werden kann33); diese Naturkraft, die so monopolisirbar ist, haftet
immer an der Erde. Eine solche Naturkraft gehört nicht zu den
allgemeinen Bedingungen der fraglichen Produktionssphäre, und
nicht zu den Bedingungen derselben, die allgemein herstellbar sind.

Denken wir uns nun die Wasserfälle, mit dem Boden, zu dem
sie gehören, in der Hand von Subjekten, die als Inhaber dieser
Theile des Erdballs gelten, als Grundeigenthümer, so schliessen

33) Siehe über den Extraprofit die "Inquiry" (gegen Malthus).

blosser Anwendung einer von Kapital und Arbeit unterschiednen,
aber dem Kapital einverleibten Naturkraft. Sie entspringt aus der
grössren naturwüchsigen Produktivkraft der Arbeit, gebunden an
die Benutzung einer Naturkraft, aber nicht einer Naturkraft, die
allem Kapital in derselben Produktionssphäre zur Verfügung steht,
wie z. B. die Elasticität des Dampfs; deren Anwendung sich also
nicht von selbst versteht, sobald überhaupt Kapital in dieser Sphäre
angelegt wird. Sondern einer monopolisirbaren Naturkraft, die wie
der Wasserfall nur denen zur Verfügung steht, die über besondre
Stücke des Erdbodens und seine Appartenentien zu verfügen haben-
Es hängt durchaus nicht vom Kapital ab, diese Naturbedingung
grössrer Produktivkraft der Arbeit ins Leben zu rufen, in der Art
wie jedes Kapital Wasser in Dampf verwandeln kann. Sie findet
sich nur lokal in der Natur vor, und ist da, wo sie sich nicht
vorfindet, nicht herstellbar durch bestimmte Auslage von Kapital.
Sie ist nicht gebunden an, durch Arbeit herstellbare Produkte
wie Maschinen, Kohlen etc., sondern an bestimmte Naturverhält-
nisse bestimmter Theile des Bodens. Der Theil der Fabrikanten,
der die Wasserfälle besitzt, schliesst den Theil, der sie nicht be-
sitzt, von der Anwendung dieser Naturkraft aus, weil der Boden
und noch mehr der mit Wasserkraft begabte Boden beschränkt
ist. Es schliesst dies nicht aus, dass, obgleich die Masse der natür-
lichen Wasserfälle in einem Lande beschränkt ist, die Masse
der zur Industrie vernutzbaren Wasserkraft vermehrt werden
kann. Der Wasserfall kann künstlich abgeleitet werden, um seine
Triebkraft vollständig auszunutzen; den Fall gegeben, kann das
Wasserrad verbessert werden, um möglichst viel von der Wasser-
kraft zu verwenden; wo das gewöhnliche Rad für die Wasserzufuhr
nicht passt, können Turbinen angewandt werden etc. Der Besitz
dieser Naturkraft bildet ein Monopol in der Hand ihres Besitzers,
eine Bedingung hoher Produktivkraft des angelegten Kapitals, die
nicht durch den Produktionsprocess des Kapitals selbst hergestellt
werden kann33); diese Naturkraft, die so monopolisirbar ist, haftet
immer an der Erde. Eine solche Naturkraft gehört nicht zu den
allgemeinen Bedingungen der fraglichen Produktionssphäre, und
nicht zu den Bedingungen derselben, die allgemein herstellbar sind.

Denken wir uns nun die Wasserfälle, mit dem Boden, zu dem
sie gehören, in der Hand von Subjekten, die als Inhaber dieser
Theile des Erdballs gelten, als Grundeigenthümer, so schliessen

33) Siehe über den Extraprofit die „Inquiry“ (gegen Malthus).
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[185/0194] blosser Anwendung einer von Kapital und Arbeit unterschiednen, aber dem Kapital einverleibten Naturkraft. Sie entspringt aus der grössren naturwüchsigen Produktivkraft der Arbeit, gebunden an die Benutzung einer Naturkraft, aber nicht einer Naturkraft, die allem Kapital in derselben Produktionssphäre zur Verfügung steht, wie z. B. die Elasticität des Dampfs; deren Anwendung sich also nicht von selbst versteht, sobald überhaupt Kapital in dieser Sphäre angelegt wird. Sondern einer monopolisirbaren Naturkraft, die wie der Wasserfall nur denen zur Verfügung steht, die über besondre Stücke des Erdbodens und seine Appartenentien zu verfügen haben- Es hängt durchaus nicht vom Kapital ab, diese Naturbedingung grössrer Produktivkraft der Arbeit ins Leben zu rufen, in der Art wie jedes Kapital Wasser in Dampf verwandeln kann. Sie findet sich nur lokal in der Natur vor, und ist da, wo sie sich nicht vorfindet, nicht herstellbar durch bestimmte Auslage von Kapital. Sie ist nicht gebunden an, durch Arbeit herstellbare Produkte wie Maschinen, Kohlen etc., sondern an bestimmte Naturverhält- nisse bestimmter Theile des Bodens. Der Theil der Fabrikanten, der die Wasserfälle besitzt, schliesst den Theil, der sie nicht be- sitzt, von der Anwendung dieser Naturkraft aus, weil der Boden und noch mehr der mit Wasserkraft begabte Boden beschränkt ist. Es schliesst dies nicht aus, dass, obgleich die Masse der natür- lichen Wasserfälle in einem Lande beschränkt ist, die Masse der zur Industrie vernutzbaren Wasserkraft vermehrt werden kann. Der Wasserfall kann künstlich abgeleitet werden, um seine Triebkraft vollständig auszunutzen; den Fall gegeben, kann das Wasserrad verbessert werden, um möglichst viel von der Wasser- kraft zu verwenden; wo das gewöhnliche Rad für die Wasserzufuhr nicht passt, können Turbinen angewandt werden etc. Der Besitz dieser Naturkraft bildet ein Monopol in der Hand ihres Besitzers, eine Bedingung hoher Produktivkraft des angelegten Kapitals, die nicht durch den Produktionsprocess des Kapitals selbst hergestellt werden kann 33); diese Naturkraft, die so monopolisirbar ist, haftet immer an der Erde. Eine solche Naturkraft gehört nicht zu den allgemeinen Bedingungen der fraglichen Produktionssphäre, und nicht zu den Bedingungen derselben, die allgemein herstellbar sind. Denken wir uns nun die Wasserfälle, mit dem Boden, zu dem sie gehören, in der Hand von Subjekten, die als Inhaber dieser Theile des Erdballs gelten, als Grundeigenthümer, so schliessen 33) Siehe über den Extraprofit die „Inquiry“ (gegen Malthus).

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/194>, abgerufen am 29.11.2024.