sie die Anlage des Kapitals am Wasserfall und seine Benutzung durch das Kapital aus. Sie können die Benutzung erlauben oder versagen. Aber das Kapital aus sich kann den Wasserfall nicht schaffen. Der Surplusprofit, der aus dieser Benutzung des Wasser- falls entspringt, entspringt daher nicht aus dem Kapital, sondern aus der Anwendung einer monopolisirbaren und monopolisirten Naturkraft durch das Kapital. Unter diesen Umständen verwandelt sich der Surplusprofit in Grundrente, d. h. er fällt dem Eigen- thümer des Wasserfalls zu. Zahlt der Fabrikant diesem 10 £ jährlich für seinen Wasserfall, so beträgt sein Profit 15 £; 15 % auf die 100 £ worauf dann seine Produktionskosten sich belaufen; und er steht sich ganz ebensogut, möglicherweise besser, als alle andren Kapitalisten seiner Produktionssphäre, die mit Dampf arbeiten. Es würde nichts an der Sache ändern, wenn der Kapi- talist selbst den Wasserfall eignete. Er würde nach wie vor den Surplusprofit von 10 £ nicht als Kapitalist, sondern als Eigen- thümer des Wasserfalls beziehn, und eben weil dieser Ueberschuss nicht aus seinem Kapital als solchem, sondern aus der Verfügung über eine von seinem Kapital trennbare, monopolisirbare, in ihrem Umfang beschränkte Naturkraft entspringt, verwandelt er sich in Grundrente.
Erstens: Es ist klar, dass diese Rente immer Differentialrente ist, denn sie geht nicht bestimmend ein in den allgemeinen Pro- duktionspreis der Waare, sondern setzt ihn voraus. Sie entspringt stets aus der Differenz zwischen dem individuellen Produktionspreis des Einzelkapitals, dem die monopolisirte Naturkraft zur Verfügung steht, und dem allgemeinen Produktionspreis des in der fraglichen Produktionssphäre überhaupt angelegten Kapitals.
Zweitens: Diese Grundrente entspringt nicht aus der absoluten Erhöhung der Produktivkraft des angewandten Kapitals, resp. der von ihm angeeigneten Arbeit, die überhaupt nur den Werth der Waaren vermindern kann; sondern aus der grössren relativen Frucht- barkeit bestimmter, in einer Produktionssphäre angelegter Einzel- kapitale, verglichen mit den Kapitalanlagen, die von diesen aus- nahmsweisen, naturgeschaffnen Gunstbedingungen der Produktiv- kraft ausgeschlossen sind. Wenn z. B. die Benutzung des Dampfs, obgleich die Kohlen Werth haben und die Wasserkraft nicht, über- wiegende Vortheile gewährte, die bei Benutzung der Wasserkraft ausgeschlossen wären, sie mehr als kompensirten, so würde die Wasserkraft nicht angewandt und könnte keinen Surplusprofit, da- her keine Rente erzeugen.
sie die Anlage des Kapitals am Wasserfall und seine Benutzung durch das Kapital aus. Sie können die Benutzung erlauben oder versagen. Aber das Kapital aus sich kann den Wasserfall nicht schaffen. Der Surplusprofit, der aus dieser Benutzung des Wasser- falls entspringt, entspringt daher nicht aus dem Kapital, sondern aus der Anwendung einer monopolisirbaren und monopolisirten Naturkraft durch das Kapital. Unter diesen Umständen verwandelt sich der Surplusprofit in Grundrente, d. h. er fällt dem Eigen- thümer des Wasserfalls zu. Zahlt der Fabrikant diesem 10 £ jährlich für seinen Wasserfall, so beträgt sein Profit 15 £; 15 % auf die 100 £ worauf dann seine Produktionskosten sich belaufen; und er steht sich ganz ebensogut, möglicherweise besser, als alle andren Kapitalisten seiner Produktionssphäre, die mit Dampf arbeiten. Es würde nichts an der Sache ändern, wenn der Kapi- talist selbst den Wasserfall eignete. Er würde nach wie vor den Surplusprofit von 10 £ nicht als Kapitalist, sondern als Eigen- thümer des Wasserfalls beziehn, und eben weil dieser Ueberschuss nicht aus seinem Kapital als solchem, sondern aus der Verfügung über eine von seinem Kapital trennbare, monopolisirbare, in ihrem Umfang beschränkte Naturkraft entspringt, verwandelt er sich in Grundrente.
Erstens: Es ist klar, dass diese Rente immer Differentialrente ist, denn sie geht nicht bestimmend ein in den allgemeinen Pro- duktionspreis der Waare, sondern setzt ihn voraus. Sie entspringt stets aus der Differenz zwischen dem individuellen Produktionspreis des Einzelkapitals, dem die monopolisirte Naturkraft zur Verfügung steht, und dem allgemeinen Produktionspreis des in der fraglichen Produktionssphäre überhaupt angelegten Kapitals.
Zweitens: Diese Grundrente entspringt nicht aus der absoluten Erhöhung der Produktivkraft des angewandten Kapitals, resp. der von ihm angeeigneten Arbeit, die überhaupt nur den Werth der Waaren vermindern kann; sondern aus der grössren relativen Frucht- barkeit bestimmter, in einer Produktionssphäre angelegter Einzel- kapitale, verglichen mit den Kapitalanlagen, die von diesen aus- nahmsweisen, naturgeschaffnen Gunstbedingungen der Produktiv- kraft ausgeschlossen sind. Wenn z. B. die Benutzung des Dampfs, obgleich die Kohlen Werth haben und die Wasserkraft nicht, über- wiegende Vortheile gewährte, die bei Benutzung der Wasserkraft ausgeschlossen wären, sie mehr als kompensirten, so würde die Wasserkraft nicht angewandt und könnte keinen Surplusprofit, da- her keine Rente erzeugen.
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sie die Anlage des Kapitals am Wasserfall und seine Benutzung
durch das Kapital aus. Sie können die Benutzung erlauben oder
versagen. Aber das Kapital aus sich kann den Wasserfall nicht
schaffen. Der Surplusprofit, der aus dieser Benutzung des Wasser-
falls entspringt, entspringt daher nicht aus dem Kapital, sondern
aus der Anwendung einer monopolisirbaren und monopolisirten
Naturkraft durch das Kapital. Unter diesen Umständen verwandelt
sich der Surplusprofit in Grundrente, d. h. er fällt dem Eigen-
thümer des Wasserfalls zu. Zahlt der Fabrikant diesem 10 £
jährlich für seinen Wasserfall, so beträgt sein Profit 15 £; 15 %
auf die 100 £ worauf dann seine Produktionskosten sich belaufen;
und er steht sich ganz ebensogut, möglicherweise besser, als alle
andren Kapitalisten seiner Produktionssphäre, die mit Dampf
arbeiten. Es würde nichts an der Sache ändern, wenn der Kapi-
talist selbst den Wasserfall eignete. Er würde nach wie vor den
Surplusprofit von 10 £ nicht als Kapitalist, sondern als Eigen-
thümer des Wasserfalls beziehn, und eben weil dieser Ueberschuss
nicht aus seinem Kapital als solchem, sondern aus der Verfügung
über eine von seinem Kapital trennbare, monopolisirbare, in ihrem
Umfang beschränkte Naturkraft entspringt, verwandelt er sich in
Grundrente.
Erstens: Es ist klar, dass diese Rente immer Differentialrente
ist, denn sie geht nicht bestimmend ein in den allgemeinen Pro-
duktionspreis der Waare, sondern setzt ihn voraus. Sie entspringt
stets aus der Differenz zwischen dem individuellen Produktionspreis
des Einzelkapitals, dem die monopolisirte Naturkraft zur Verfügung
steht, und dem allgemeinen Produktionspreis des in der fraglichen
Produktionssphäre überhaupt angelegten Kapitals.
Zweitens: Diese Grundrente entspringt nicht aus der absoluten
Erhöhung der Produktivkraft des angewandten Kapitals, resp. der
von ihm angeeigneten Arbeit, die überhaupt nur den Werth der
Waaren vermindern kann; sondern aus der grössren relativen Frucht-
barkeit bestimmter, in einer Produktionssphäre angelegter Einzel-
kapitale, verglichen mit den Kapitalanlagen, die von diesen aus-
nahmsweisen, naturgeschaffnen Gunstbedingungen der Produktiv-
kraft ausgeschlossen sind. Wenn z. B. die Benutzung des Dampfs,
obgleich die Kohlen Werth haben und die Wasserkraft nicht, über-
wiegende Vortheile gewährte, die bei Benutzung der Wasserkraft
ausgeschlossen wären, sie mehr als kompensirten, so würde die
Wasserkraft nicht angewandt und könnte keinen Surplusprofit, da-
her keine Rente erzeugen.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/195>, abgerufen am 29.11.2024.
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