auf allen Bodenarten, sowohl per Acre wie auf das ausgelegte Kapital berechnet, dieselbe bleibt. Es findet dies statt, weil 3/4 des Zuwachses auf Boden A, der keine Rente trägt, und auf Boden B fallen, der nur die Minimalrente trägt.
Hätte im Fall Ib die Gesammtausdehnung nur auf Boden A stattgefunden, so hätten wir 9 Acres auf A, 1 auf B, 1 auf C und 1 auf D. Das Gesammtrental wäre nach wie vor 18 £, die Durch- schnittsrente per Acre auf die 12 Acres also 11/2 £; und 18 £ Rente auf 30 £ ausgelegtes Kapital, also eine Rentrate von 60 %. Die mittlere Rente, sowohl per Acre berechnet wie auf das ange- wandte Kapital, hätte sehr abgenommen, während das Gesammt- rental nicht gewachsen wäre.
Vergleichen wir endlich I c mit I und I b. Verglichen mit I hat sich die Bodenfläche verdreifacht, und ebenso das ausgelegte Kapital. Das Gesammtrental ist 72 £ auf 12 Acres, also 6 £ per Acre gegen 41/2 £ im Fall I. Die Rentrate auf das ausge- legte Kapital (72 £ : 30 £) ist 240 % statt 180 %. Das Ge- sammtprodukt ist gestiegen von 10 auf 36 qrs.
Verglichen mit Ib, wo die Gesammtzahl der bebauten Acres, das angewandte Kapital und die Differenzen zwischen den bebauten Bodenarten dieselben, aber die Vertheilung anders, ist das Produkt 36 qrs. statt 26 qrs., die Durchschnittsrente per Acre 6 £ statt 31/2, und die Rentrate mit Bezug auf das vorgeschossne gleich- grosse Gesammtkapital 240 % statt 140 %.
Einerlei ob wir die verschiednen Zustände in Tabelle I a, I b, I c als gleichzeitig nebeneinander bestehende Zustände in verschiednen Ländern, oder als successive Zustände in demselben Land betrach- ten, ergibt sich aus dieser Darstellung: Bei stationärem Preis des Getreides, weil gleichbleibendem Ertrag des schlechtesten, rente- losen Bodens; bei gleichbleibender Differenz in der Fruchtbarkeit der verschiednen bebauten Bodenklassen; bei gleich grossem respek- tivem Produkt daher von gleichgrosser Kapitalanlage auf gleiche aliquote Theile (Acres) der in jeder Bodenklasse bebauten Flächen; bei konstantem Verhältniss daher zwischen den Renten per Acre jeder Bodenart und bei gleicher Rentrate auf das in jedem Boden- theil derselben Art angelegte Kapital: Erstens wächst das Rental stets mit Erweiterung der bebauten Fläche und daher mit vermehr- ter Kapitalanlage, mit Ausnahme des Falls, wo der ganze Zuwachs auf den rentelosen Boden käme. Zweitens kann sowohl die Durch- schnittsrente per Acre (Gesammtrental dividirt durch Gesammtzahl der bebauten Acres) wie die Durchschnitts-Rentrate (Gesammtrental
auf allen Bodenarten, sowohl per Acre wie auf das ausgelegte Kapital berechnet, dieselbe bleibt. Es findet dies statt, weil ¾ des Zuwachses auf Boden A, der keine Rente trägt, und auf Boden B fallen, der nur die Minimalrente trägt.
Hätte im Fall Ib die Gesammtausdehnung nur auf Boden A stattgefunden, so hätten wir 9 Acres auf A, 1 auf B, 1 auf C und 1 auf D. Das Gesammtrental wäre nach wie vor 18 £, die Durch- schnittsrente per Acre auf die 12 Acres also 1½ £; und 18 £ Rente auf 30 £ ausgelegtes Kapital, also eine Rentrate von 60 %. Die mittlere Rente, sowohl per Acre berechnet wie auf das ange- wandte Kapital, hätte sehr abgenommen, während das Gesammt- rental nicht gewachsen wäre.
Vergleichen wir endlich I c mit I und I b. Verglichen mit I hat sich die Bodenfläche verdreifacht, und ebenso das ausgelegte Kapital. Das Gesammtrental ist 72 £ auf 12 Acres, also 6 £ per Acre gegen 4½ £ im Fall I. Die Rentrate auf das ausge- legte Kapital (72 £ : 30 £) ist 240 % statt 180 %. Das Ge- sammtprodukt ist gestiegen von 10 auf 36 qrs.
Verglichen mit Ib, wo die Gesammtzahl der bebauten Acres, das angewandte Kapital und die Differenzen zwischen den bebauten Bodenarten dieselben, aber die Vertheilung anders, ist das Produkt 36 qrs. statt 26 qrs., die Durchschnittsrente per Acre 6 £ statt 3½, und die Rentrate mit Bezug auf das vorgeschossne gleich- grosse Gesammtkapital 240 % statt 140 %.
Einerlei ob wir die verschiednen Zustände in Tabelle I a, I b, I c als gleichzeitig nebeneinander bestehende Zustände in verschiednen Ländern, oder als successive Zustände in demselben Land betrach- ten, ergibt sich aus dieser Darstellung: Bei stationärem Preis des Getreides, weil gleichbleibendem Ertrag des schlechtesten, rente- losen Bodens; bei gleichbleibender Differenz in der Fruchtbarkeit der verschiednen bebauten Bodenklassen; bei gleich grossem respek- tivem Produkt daher von gleichgrosser Kapitalanlage auf gleiche aliquote Theile (Acres) der in jeder Bodenklasse bebauten Flächen; bei konstantem Verhältniss daher zwischen den Renten per Acre jeder Bodenart und bei gleicher Rentrate auf das in jedem Boden- theil derselben Art angelegte Kapital: Erstens wächst das Rental stets mit Erweiterung der bebauten Fläche und daher mit vermehr- ter Kapitalanlage, mit Ausnahme des Falls, wo der ganze Zuwachs auf den rentelosen Boden käme. Zweitens kann sowohl die Durch- schnittsrente per Acre (Gesammtrental dividirt durch Gesammtzahl der bebauten Acres) wie die Durchschnitts-Rentrate (Gesammtrental
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[205/0214]
auf allen Bodenarten, sowohl per Acre wie auf das ausgelegte
Kapital berechnet, dieselbe bleibt. Es findet dies statt, weil ¾
des Zuwachses auf Boden A, der keine Rente trägt, und auf Boden
B fallen, der nur die Minimalrente trägt.
Hätte im Fall Ib die Gesammtausdehnung nur auf Boden A
stattgefunden, so hätten wir 9 Acres auf A, 1 auf B, 1 auf C und
1 auf D. Das Gesammtrental wäre nach wie vor 18 £, die Durch-
schnittsrente per Acre auf die 12 Acres also 1½ £; und 18 £
Rente auf 30 £ ausgelegtes Kapital, also eine Rentrate von 60 %.
Die mittlere Rente, sowohl per Acre berechnet wie auf das ange-
wandte Kapital, hätte sehr abgenommen, während das Gesammt-
rental nicht gewachsen wäre.
Vergleichen wir endlich I c mit I und I b. Verglichen mit I
hat sich die Bodenfläche verdreifacht, und ebenso das ausgelegte
Kapital. Das Gesammtrental ist 72 £ auf 12 Acres, also 6 £
per Acre gegen 4½ £ im Fall I. Die Rentrate auf das ausge-
legte Kapital (72 £ : 30 £) ist 240 % statt 180 %. Das Ge-
sammtprodukt ist gestiegen von 10 auf 36 qrs.
Verglichen mit Ib, wo die Gesammtzahl der bebauten Acres,
das angewandte Kapital und die Differenzen zwischen den bebauten
Bodenarten dieselben, aber die Vertheilung anders, ist das Produkt
36 qrs. statt 26 qrs., die Durchschnittsrente per Acre 6 £ statt
3½, und die Rentrate mit Bezug auf das vorgeschossne gleich-
grosse Gesammtkapital 240 % statt 140 %.
Einerlei ob wir die verschiednen Zustände in Tabelle I a, I b, I c
als gleichzeitig nebeneinander bestehende Zustände in verschiednen
Ländern, oder als successive Zustände in demselben Land betrach-
ten, ergibt sich aus dieser Darstellung: Bei stationärem Preis des
Getreides, weil gleichbleibendem Ertrag des schlechtesten, rente-
losen Bodens; bei gleichbleibender Differenz in der Fruchtbarkeit
der verschiednen bebauten Bodenklassen; bei gleich grossem respek-
tivem Produkt daher von gleichgrosser Kapitalanlage auf gleiche
aliquote Theile (Acres) der in jeder Bodenklasse bebauten Flächen;
bei konstantem Verhältniss daher zwischen den Renten per Acre
jeder Bodenart und bei gleicher Rentrate auf das in jedem Boden-
theil derselben Art angelegte Kapital: Erstens wächst das Rental
stets mit Erweiterung der bebauten Fläche und daher mit vermehr-
ter Kapitalanlage, mit Ausnahme des Falls, wo der ganze Zuwachs
auf den rentelosen Boden käme. Zweitens kann sowohl die Durch-
schnittsrente per Acre (Gesammtrental dividirt durch Gesammtzahl
der bebauten Acres) wie die Durchschnitts-Rentrate (Gesammtrental
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/214>, abgerufen am 27.11.2024.
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