die auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun einen Unterschied machen, wenn Kapitalmassen mit verschiedner Produktivität nach einander auf demselben Bodenstück, und wenn sie neben einander auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden, vorausgesetzt nur, dass die Resultate dieselben sind?
Zunächst ist nicht zu leugnen dass, soweit die Bildung von Sur- plusprofit in Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 £ Produktions- kosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, sodass 3 £ der Produktionspreis und der regulirende Marktpreis für 1 qr. sind, während 3 £ Produktionskosten auf den Acre von B 2 qrs., und damit einen Surplusprofit von 3 £, ebenso Produktionskosten von 3 £ auf den Acre von C 3 qrs. und 6 £ Surplusprofit, endlich 3 £ Produktionskosten auf den Acre von D 4 qrs. und 9 £ Sur- plusprofit ergeben; oder ob dasselbe Resultat dadurch erreicht wird, dass diese 12 £ Produktionskosten, resp. 10 £ Kapital, mit diesen selben Erfolgen in derselben Reihenfolge auf einen und denselben Acre angewandt sind. Es ist jedesmal ein Kapital von 10 £, von dessen successive angelegten Werththeilen von je 21/2 £, ob sie angelegt werden auf 4 Acres von verschiedner Fruchtbarkeit neben einander, oder auf einen und denselben Acre nach einander, in Folge ihres verschiednen Produkts ein Theil keinen Surplusprofit ab- wirft, während die andren Theile einen Surplusprofit, im Verhältniss der Differenz ihres Ertrags über den jener rentelosen Anlage geben.
Die Surplusprofite und verschiednen Raten von Surplusprofit für verschiedne Werththeile von Kapital werden in beiden Fällen gleichmäßig gebildet. Und die Rente ist nichts als eine Form dieses Surplusprofits, der ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls finden bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Ver- wandlung des Surplusprofits in Rente, für diese Formveränderung, die die Uebertragung der Surplusprofite vom kapitalistischen Pächter auf den Eigenthümer des Bodens einschliesst. Daher das hart- näckige Sträuben der englischen Pächter gegen eine officielle Agrikulturstatistik. Daher der Kampf zwischen ihnen und den Grundeigenthümern wegen der Feststellung der wirklichen Ergeb- nisse ihrer Kapitalanlage. (Morton.) Es wird nämlich die Rente bei Pachtung der Ländereien festgesetzt, wonach dann die aus der successiven Anlage von Kapital entspringenden Surplusprofite in die Tasche des Pächters fliessen, so lange der Pachtkontrakt dauert. Daher der Kampf der Pächter um lange Pachtkontrakte, und um- gekehrt die Vermehrung der jährlich kündbaren Kontrakte (tenan- cies at will) durch die Uebermacht der Landlords.
die auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun einen Unterschied machen, wenn Kapitalmassen mit verschiedner Produktivität nach einander auf demselben Bodenstück, und wenn sie neben einander auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden, vorausgesetzt nur, dass die Resultate dieselben sind?
Zunächst ist nicht zu leugnen dass, soweit die Bildung von Sur- plusprofit in Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 £ Produktions- kosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, sodass 3 £ der Produktionspreis und der regulirende Marktpreis für 1 qr. sind, während 3 £ Produktionskosten auf den Acre von B 2 qrs., und damit einen Surplusprofit von 3 £, ebenso Produktionskosten von 3 £ auf den Acre von C 3 qrs. und 6 £ Surplusprofit, endlich 3 £ Produktionskosten auf den Acre von D 4 qrs. und 9 £ Sur- plusprofit ergeben; oder ob dasselbe Resultat dadurch erreicht wird, dass diese 12 £ Produktionskosten, resp. 10 £ Kapital, mit diesen selben Erfolgen in derselben Reihenfolge auf einen und denselben Acre angewandt sind. Es ist jedesmal ein Kapital von 10 £, von dessen successive angelegten Werththeilen von je 2½ £, ob sie angelegt werden auf 4 Acres von verschiedner Fruchtbarkeit neben einander, oder auf einen und denselben Acre nach einander, in Folge ihres verschiednen Produkts ein Theil keinen Surplusprofit ab- wirft, während die andren Theile einen Surplusprofit, im Verhältniss der Differenz ihres Ertrags über den jener rentelosen Anlage geben.
Die Surplusprofite und verschiednen Raten von Surplusprofit für verschiedne Werththeile von Kapital werden in beiden Fällen gleichmäßig gebildet. Und die Rente ist nichts als eine Form dieses Surplusprofits, der ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls finden bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Ver- wandlung des Surplusprofits in Rente, für diese Formveränderung, die die Uebertragung der Surplusprofite vom kapitalistischen Pächter auf den Eigenthümer des Bodens einschliesst. Daher das hart- näckige Sträuben der englischen Pächter gegen eine officielle Agrikulturstatistik. Daher der Kampf zwischen ihnen und den Grundeigenthümern wegen der Feststellung der wirklichen Ergeb- nisse ihrer Kapitalanlage. (Morton.) Es wird nämlich die Rente bei Pachtung der Ländereien festgesetzt, wonach dann die aus der successiven Anlage von Kapital entspringenden Surplusprofite in die Tasche des Pächters fliessen, so lange der Pachtkontrakt dauert. Daher der Kampf der Pächter um lange Pachtkontrakte, und um- gekehrt die Vermehrung der jährlich kündbaren Kontrakte (tenan- cies at will) durch die Uebermacht der Landlords.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0222"n="213"/>
die auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun<lb/>
einen Unterschied machen, wenn Kapitalmassen mit verschiedner<lb/>
Produktivität nach einander auf demselben Bodenstück, und wenn<lb/>
sie neben einander auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden,<lb/>
vorausgesetzt nur, dass die Resultate dieselben sind?</p><lb/><p>Zunächst ist nicht zu leugnen dass, soweit die Bildung von Sur-<lb/>
plusprofit in Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 <hirendition="#i">£</hi> Produktions-<lb/>
kosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, sodass 3 <hirendition="#i">£</hi> der<lb/>
Produktionspreis und der regulirende Marktpreis für 1 qr. sind,<lb/>
während 3 <hirendition="#i">£</hi> Produktionskosten auf den Acre von B 2 qrs., und<lb/>
damit einen Surplusprofit von 3 <hirendition="#i">£</hi>, ebenso Produktionskosten von<lb/>
3 <hirendition="#i">£</hi> auf den Acre von C 3 qrs. und 6 <hirendition="#i">£</hi> Surplusprofit, endlich<lb/>
3 <hirendition="#i">£</hi> Produktionskosten auf den Acre von D 4 qrs. und 9 <hirendition="#i">£</hi> Sur-<lb/>
plusprofit ergeben; oder ob dasselbe Resultat dadurch erreicht<lb/>
wird, dass diese 12 <hirendition="#i">£</hi> Produktionskosten, resp. 10 <hirendition="#i">£</hi> Kapital, mit<lb/>
diesen selben Erfolgen in derselben Reihenfolge auf einen und<lb/>
denselben Acre angewandt sind. Es ist jedesmal ein Kapital von<lb/>
10 <hirendition="#i">£</hi>, von dessen successive angelegten Werththeilen von je 2½ <hirendition="#i">£</hi>,<lb/>
ob sie angelegt werden auf 4 Acres von verschiedner Fruchtbarkeit<lb/>
neben einander, oder auf einen und denselben Acre nach einander, in<lb/>
Folge ihres verschiednen Produkts ein Theil keinen Surplusprofit ab-<lb/>
wirft, während die andren Theile einen Surplusprofit, im Verhältniss<lb/>
der Differenz ihres Ertrags über den jener rentelosen Anlage geben.</p><lb/><p>Die Surplusprofite und verschiednen Raten von Surplusprofit für<lb/>
verschiedne Werththeile von Kapital werden in beiden Fällen<lb/>
gleichmäßig gebildet. Und die Rente ist nichts als eine Form<lb/>
dieses Surplusprofits, der ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls<lb/>
finden bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Ver-<lb/>
wandlung des Surplusprofits in Rente, für diese Formveränderung,<lb/>
die die Uebertragung der Surplusprofite vom kapitalistischen Pächter<lb/>
auf den Eigenthümer des Bodens einschliesst. Daher das hart-<lb/>
näckige Sträuben der englischen Pächter gegen eine officielle<lb/>
Agrikulturstatistik. Daher der Kampf zwischen ihnen und den<lb/>
Grundeigenthümern wegen der Feststellung der wirklichen Ergeb-<lb/>
nisse ihrer Kapitalanlage. (Morton.) Es wird nämlich die Rente<lb/>
bei Pachtung der Ländereien festgesetzt, wonach dann die aus der<lb/>
successiven Anlage von Kapital entspringenden Surplusprofite in<lb/>
die Tasche des Pächters fliessen, so lange der Pachtkontrakt dauert.<lb/>
Daher der Kampf der Pächter um lange Pachtkontrakte, und um-<lb/>
gekehrt die Vermehrung der jährlich kündbaren Kontrakte (tenan-<lb/>
cies at will) durch die Uebermacht der Landlords.</p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[213/0222]
die auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun
einen Unterschied machen, wenn Kapitalmassen mit verschiedner
Produktivität nach einander auf demselben Bodenstück, und wenn
sie neben einander auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden,
vorausgesetzt nur, dass die Resultate dieselben sind?
Zunächst ist nicht zu leugnen dass, soweit die Bildung von Sur-
plusprofit in Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 £ Produktions-
kosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, sodass 3 £ der
Produktionspreis und der regulirende Marktpreis für 1 qr. sind,
während 3 £ Produktionskosten auf den Acre von B 2 qrs., und
damit einen Surplusprofit von 3 £, ebenso Produktionskosten von
3 £ auf den Acre von C 3 qrs. und 6 £ Surplusprofit, endlich
3 £ Produktionskosten auf den Acre von D 4 qrs. und 9 £ Sur-
plusprofit ergeben; oder ob dasselbe Resultat dadurch erreicht
wird, dass diese 12 £ Produktionskosten, resp. 10 £ Kapital, mit
diesen selben Erfolgen in derselben Reihenfolge auf einen und
denselben Acre angewandt sind. Es ist jedesmal ein Kapital von
10 £, von dessen successive angelegten Werththeilen von je 2½ £,
ob sie angelegt werden auf 4 Acres von verschiedner Fruchtbarkeit
neben einander, oder auf einen und denselben Acre nach einander, in
Folge ihres verschiednen Produkts ein Theil keinen Surplusprofit ab-
wirft, während die andren Theile einen Surplusprofit, im Verhältniss
der Differenz ihres Ertrags über den jener rentelosen Anlage geben.
Die Surplusprofite und verschiednen Raten von Surplusprofit für
verschiedne Werththeile von Kapital werden in beiden Fällen
gleichmäßig gebildet. Und die Rente ist nichts als eine Form
dieses Surplusprofits, der ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls
finden bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Ver-
wandlung des Surplusprofits in Rente, für diese Formveränderung,
die die Uebertragung der Surplusprofite vom kapitalistischen Pächter
auf den Eigenthümer des Bodens einschliesst. Daher das hart-
näckige Sträuben der englischen Pächter gegen eine officielle
Agrikulturstatistik. Daher der Kampf zwischen ihnen und den
Grundeigenthümern wegen der Feststellung der wirklichen Ergeb-
nisse ihrer Kapitalanlage. (Morton.) Es wird nämlich die Rente
bei Pachtung der Ländereien festgesetzt, wonach dann die aus der
successiven Anlage von Kapital entspringenden Surplusprofite in
die Tasche des Pächters fliessen, so lange der Pachtkontrakt dauert.
Daher der Kampf der Pächter um lange Pachtkontrakte, und um-
gekehrt die Vermehrung der jährlich kündbaren Kontrakte (tenan-
cies at will) durch die Uebermacht der Landlords.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/222>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.