Fruchtbarkeit zwischen A und B, B und C, C und D z. B. vier neue selbständige Kapitale von je 21/2 £ angelegt würden, die resp. 11/2 qr., 2 1/3 , 2 2/3 und 3 qrs. abwürfen. Es würden sich auf allen diesen Bodenarten für alle vier zusätzlichen Kapitale Sur- plusprofite, potentionelle Renten bilden, obgleich die Rate des Sur- plusprofits, verglichen mit dem der gleichen Kapitalanlage auf den jedesmal bessern Boden, abgenommen hätte. Und es wäre ganz gleich, ob diese vier Kapitale auf D etc. angelegt, oder vertheilt würden zwischen D und A.
Wir kommen jetzt zu einem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Formen der Differentialrente.
Bei gleichbleibendem Produktionspreis und gleichbleibenden Diffe- renzen kann bei Differentialrente I mit dem Rental die Durch- schnittsrente per Acre steigen oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital; aber der Durchschnitt ist nur eine Abstraktion. Die wirkliche Rentenhöhe, per Acre oder aufs Kapital gerechnet, bleibt hier dieselbe.
Dagegen kann unter denselben Voraussetzungen die Höhe der Rente, gemessen am Acre, steigen, obgleich die Rentrate, gemessen am ausgelegten Kapital, dieselbe bleibt.
Nimm an die Produktion verdopple sich dadurch, dass auf A, B, C, D statt je 21/2 £ je 5 £, also statt 10 zusammen 20 £ Kapital angelegt würde, mit gleichbleibender relativer Fruchtbar- keit. Es wäre dies ganz dasselbe, als ob von jeder dieser Boden- arten 2 Acres statt 1, und zwar zu gleichbleibenden Kosten, be- baut würden. Die Profitrate bliebe dieselbe, und ebenso ihr Ver- hältniss zum Surplusprofit oder der Rente. Wenn aber A jetzt 2 qrs. trüge, B 4, C 6, D 8, so bliebe, da dieser Zuwachs nicht verdoppelter Fruchtbarkeit bei gleichbleibendem Kapital, sondern gleichbleibender proportioneller Fruchtbarkeit bei verdoppeltem Kapital geschuldet, der Produktionspreis nach wie vor 3 £ per qr. Die 2 qrs. von A würden jetzt 6 £ kosten, wie früher 1 qr. 3 £. Der Profit hätte sich auf allen 4 Bodenarten verdoppelt, aber nur, weil das ausgelegte Kapital. Aber in demselben Verhältniss hätte sich die Rente verdoppelt; sie wäre 2 qrs. für B statt 1, 4 für C statt 2, und 6 für D statt 3; und dementsprechend die Geldrente für B, C, D resp. 6 £, 12 £, 18 £. Wie das Produkt per Acre, hätte sich die Geldrente per Acre verdoppelt, also auch der Boden- preis, worin diese Geldrente kapitalisirt wird. So berechnet, steigt die Höhe der Korn- und Geldrente, und daher der Bodenpreis, weil der Maßstab, worin er berechnet wird, der Acre, ein Bodenstück
Fruchtbarkeit zwischen A und B, B und C, C und D z. B. vier neue selbständige Kapitale von je 2½ £ angelegt würden, die resp. 1½ qr., 2⅓, 2⅔ und 3 qrs. abwürfen. Es würden sich auf allen diesen Bodenarten für alle vier zusätzlichen Kapitale Sur- plusprofite, potentionelle Renten bilden, obgleich die Rate des Sur- plusprofits, verglichen mit dem der gleichen Kapitalanlage auf den jedesmal bessern Boden, abgenommen hätte. Und es wäre ganz gleich, ob diese vier Kapitale auf D etc. angelegt, oder vertheilt würden zwischen D und A.
Wir kommen jetzt zu einem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Formen der Differentialrente.
Bei gleichbleibendem Produktionspreis und gleichbleibenden Diffe- renzen kann bei Differentialrente I mit dem Rental die Durch- schnittsrente per Acre steigen oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital; aber der Durchschnitt ist nur eine Abstraktion. Die wirkliche Rentenhöhe, per Acre oder aufs Kapital gerechnet, bleibt hier dieselbe.
Dagegen kann unter denselben Voraussetzungen die Höhe der Rente, gemessen am Acre, steigen, obgleich die Rentrate, gemessen am ausgelegten Kapital, dieselbe bleibt.
Nimm an die Produktion verdopple sich dadurch, dass auf A, B, C, D statt je 2½ £ je 5 £, also statt 10 zusammen 20 £ Kapital angelegt würde, mit gleichbleibender relativer Fruchtbar- keit. Es wäre dies ganz dasselbe, als ob von jeder dieser Boden- arten 2 Acres statt 1, und zwar zu gleichbleibenden Kosten, be- baut würden. Die Profitrate bliebe dieselbe, und ebenso ihr Ver- hältniss zum Surplusprofit oder der Rente. Wenn aber A jetzt 2 qrs. trüge, B 4, C 6, D 8, so bliebe, da dieser Zuwachs nicht verdoppelter Fruchtbarkeit bei gleichbleibendem Kapital, sondern gleichbleibender proportioneller Fruchtbarkeit bei verdoppeltem Kapital geschuldet, der Produktionspreis nach wie vor 3 £ per qr. Die 2 qrs. von A würden jetzt 6 £ kosten, wie früher 1 qr. 3 £. Der Profit hätte sich auf allen 4 Bodenarten verdoppelt, aber nur, weil das ausgelegte Kapital. Aber in demselben Verhältniss hätte sich die Rente verdoppelt; sie wäre 2 qrs. für B statt 1, 4 für C statt 2, und 6 für D statt 3; und dementsprechend die Geldrente für B, C, D resp. 6 £, 12 £, 18 £. Wie das Produkt per Acre, hätte sich die Geldrente per Acre verdoppelt, also auch der Boden- preis, worin diese Geldrente kapitalisirt wird. So berechnet, steigt die Höhe der Korn- und Geldrente, und daher der Bodenpreis, weil der Maßstab, worin er berechnet wird, der Acre, ein Bodenstück
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Fruchtbarkeit zwischen A und B, B und C, C und D z. B. vier
neue selbständige Kapitale von je 2½ £ angelegt würden, die
resp. 1½ qr., 2⅓, 2⅔ und 3 qrs. abwürfen. Es würden sich
auf allen diesen Bodenarten für alle vier zusätzlichen Kapitale Sur-
plusprofite, potentionelle Renten bilden, obgleich die Rate des Sur-
plusprofits, verglichen mit dem der gleichen Kapitalanlage auf den
jedesmal bessern Boden, abgenommen hätte. Und es wäre ganz
gleich, ob diese vier Kapitale auf D etc. angelegt, oder vertheilt
würden zwischen D und A.
Wir kommen jetzt zu einem wesentlichen Unterschied zwischen
den beiden Formen der Differentialrente.
Bei gleichbleibendem Produktionspreis und gleichbleibenden Diffe-
renzen kann bei Differentialrente I mit dem Rental die Durch-
schnittsrente per Acre steigen oder die Durchschnittsrentrate aufs
Kapital; aber der Durchschnitt ist nur eine Abstraktion. Die
wirkliche Rentenhöhe, per Acre oder aufs Kapital gerechnet, bleibt
hier dieselbe.
Dagegen kann unter denselben Voraussetzungen die Höhe der
Rente, gemessen am Acre, steigen, obgleich die Rentrate, gemessen
am ausgelegten Kapital, dieselbe bleibt.
Nimm an die Produktion verdopple sich dadurch, dass auf A,
B, C, D statt je 2½ £ je 5 £, also statt 10 zusammen 20 £
Kapital angelegt würde, mit gleichbleibender relativer Fruchtbar-
keit. Es wäre dies ganz dasselbe, als ob von jeder dieser Boden-
arten 2 Acres statt 1, und zwar zu gleichbleibenden Kosten, be-
baut würden. Die Profitrate bliebe dieselbe, und ebenso ihr Ver-
hältniss zum Surplusprofit oder der Rente. Wenn aber A jetzt
2 qrs. trüge, B 4, C 6, D 8, so bliebe, da dieser Zuwachs nicht
verdoppelter Fruchtbarkeit bei gleichbleibendem Kapital, sondern
gleichbleibender proportioneller Fruchtbarkeit bei verdoppeltem
Kapital geschuldet, der Produktionspreis nach wie vor 3 £ per qr.
Die 2 qrs. von A würden jetzt 6 £ kosten, wie früher 1 qr. 3 £.
Der Profit hätte sich auf allen 4 Bodenarten verdoppelt, aber nur,
weil das ausgelegte Kapital. Aber in demselben Verhältniss hätte
sich die Rente verdoppelt; sie wäre 2 qrs. für B statt 1, 4 für C
statt 2, und 6 für D statt 3; und dementsprechend die Geldrente
für B, C, D resp. 6 £, 12 £, 18 £. Wie das Produkt per Acre,
hätte sich die Geldrente per Acre verdoppelt, also auch der Boden-
preis, worin diese Geldrente kapitalisirt wird. So berechnet, steigt
die Höhe der Korn- und Geldrente, und daher der Bodenpreis,
weil der Maßstab, worin er berechnet wird, der Acre, ein Bodenstück
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/231>, abgerufen am 26.11.2024.
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