von konstanter Grösse ist. Dagegen als Rentrate mit Beziehung auf das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel stattge- funden in der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesammt- rental von 36 verhält sich zum ausgelegten Kapital von 20 wie sich das Rental von 18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt. Dasselbe gilt für das Verhältniss der Geldrente jeder Bodenart zu dem in ihr ausgelegten Kapital; so z. B. in C verhalten sich 12 £ Rente zu 5 £ Kapital wie früher 6 £ Rente zu 21/2 £ Kapital. Es entstehn hier keine neuen Differenzen zwischen den ausgelegten Kapitalen, aber es entstehn neue Surplusprofite, bloss weil das zu- sätzliche Kapital auf irgend einer der Rente tragenden Bodenarten, oder auf allen, mit demselben proportionellen Produkt angelegt wird. Fände die doppelte Anlage z. B. nur auf C statt, so bliebe die Differentialrente, aufs Kapital berechnet, zwischen C, B und D dieselbe; denn wenn ihre Masse auf C sich verdoppelt, so auch das angelegte Kapital.
Man sieht hieraus, dass bei gleichbleibendem Produktionspreis, gleichbleibender Rate des Profits und gleichbleibenden Differenzen (und daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der Rente, gemessen am Kapital), die Höhe der Produkten- und Geldrente per Acre, und daher der Bodenpreis steigen kann.
Dasselbe kann stattfinden bei abnehmenden Raten des Surplus- profits und daher der Rente, d. h. bei abnehmender Produktivität der immer noch Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn die zweiten Kapitalanlagen von 21/2 £ nicht das Produkt ver- doppelt hätten, sondern B nur 31/2 qrs., C 5 und D 6 trüge, so wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 21/2 £ Kapital nur 1/2 qr. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt 3. Die Verhältnisse zwische Rente und Kapital für die beiden successiven Anlagen würden sich stellen wie folgt:
[Tabelle]
Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapi- tals und daher des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre die Korn- und Geldrente gestiegen für B von 1 auf 11/2 qr. (3 auf 41/2 £), für C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 £) und für D von 3 auf 5 qrs. (von 9 auf 15 £). In diesem Fall hätten die Diffe- renzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem auf A angelegten Kapital, abgenommen, der Produktionspreis wäre der-
von konstanter Grösse ist. Dagegen als Rentrate mit Beziehung auf das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel stattge- funden in der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesammt- rental von 36 verhält sich zum ausgelegten Kapital von 20 wie sich das Rental von 18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt. Dasselbe gilt für das Verhältniss der Geldrente jeder Bodenart zu dem in ihr ausgelegten Kapital; so z. B. in C verhalten sich 12 £ Rente zu 5 £ Kapital wie früher 6 £ Rente zu 2½ £ Kapital. Es entstehn hier keine neuen Differenzen zwischen den ausgelegten Kapitalen, aber es entstehn neue Surplusprofite, bloss weil das zu- sätzliche Kapital auf irgend einer der Rente tragenden Bodenarten, oder auf allen, mit demselben proportionellen Produkt angelegt wird. Fände die doppelte Anlage z. B. nur auf C statt, so bliebe die Differentialrente, aufs Kapital berechnet, zwischen C, B und D dieselbe; denn wenn ihre Masse auf C sich verdoppelt, so auch das angelegte Kapital.
Man sieht hieraus, dass bei gleichbleibendem Produktionspreis, gleichbleibender Rate des Profits und gleichbleibenden Differenzen (und daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der Rente, gemessen am Kapital), die Höhe der Produkten- und Geldrente per Acre, und daher der Bodenpreis steigen kann.
Dasselbe kann stattfinden bei abnehmenden Raten des Surplus- profits und daher der Rente, d. h. bei abnehmender Produktivität der immer noch Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn die zweiten Kapitalanlagen von 2½ £ nicht das Produkt ver- doppelt hätten, sondern B nur 3½ qrs., C 5 und D 6 trüge, so wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 2½ £ Kapital nur ½ qr. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt 3. Die Verhältnisse zwische Rente und Kapital für die beiden successiven Anlagen würden sich stellen wie folgt:
[Tabelle]
Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapi- tals und daher des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre die Korn- und Geldrente gestiegen für B von 1 auf 1½ qr. (3 auf 4½ £), für C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 £) und für D von 3 auf 5 qrs. (von 9 auf 15 £). In diesem Fall hätten die Diffe- renzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem auf A angelegten Kapital, abgenommen, der Produktionspreis wäre der-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0232"n="223"/>
von konstanter Grösse ist. Dagegen als Rentrate mit Beziehung<lb/>
auf das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel stattge-<lb/>
funden in der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesammt-<lb/>
rental von 36 verhält sich zum ausgelegten Kapital von 20 wie<lb/>
sich das Rental von 18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt.<lb/>
Dasselbe gilt für das Verhältniss der Geldrente jeder Bodenart zu<lb/>
dem in ihr ausgelegten Kapital; so z. B. in C verhalten sich 12 <hirendition="#i">£</hi><lb/>
Rente zu 5 <hirendition="#i">£</hi> Kapital wie früher 6 <hirendition="#i">£</hi> Rente zu 2½ <hirendition="#i">£</hi> Kapital.<lb/>
Es entstehn hier keine neuen Differenzen zwischen den ausgelegten<lb/>
Kapitalen, aber es entstehn neue Surplusprofite, bloss weil das zu-<lb/>
sätzliche Kapital auf irgend einer der Rente tragenden Bodenarten,<lb/>
oder auf allen, mit demselben proportionellen Produkt angelegt<lb/>
wird. Fände die doppelte Anlage z. B. nur auf C statt, so bliebe<lb/>
die Differentialrente, aufs Kapital berechnet, zwischen C, B und D<lb/>
dieselbe; denn wenn ihre Masse auf C sich verdoppelt, so auch<lb/>
das angelegte Kapital.</p><lb/><p>Man sieht hieraus, dass bei gleichbleibendem Produktionspreis,<lb/>
gleichbleibender Rate des Profits und gleichbleibenden Differenzen<lb/>
(und daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der Rente,<lb/>
gemessen am Kapital), die Höhe der Produkten- und Geldrente per<lb/>
Acre, und daher der Bodenpreis steigen kann.</p><lb/><p>Dasselbe kann stattfinden bei abnehmenden Raten des Surplus-<lb/>
profits und daher der Rente, d. h. bei abnehmender Produktivität<lb/>
der immer noch Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn<lb/>
die zweiten Kapitalanlagen von 2½ <hirendition="#i">£</hi> nicht das Produkt ver-<lb/>
doppelt hätten, sondern B nur 3½ qrs., C 5 und D 6 trüge, so<lb/>
wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 2½ <hirendition="#i">£</hi> Kapital<lb/>
nur ½ qr. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt 3. Die<lb/>
Verhältnisse zwische Rente und Kapital für die beiden successiven<lb/>
Anlagen würden sich stellen wie folgt:<lb/><table><row><cell/></row></table> Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapi-<lb/>
tals und daher des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre die<lb/>
Korn- und Geldrente gestiegen für B von 1 auf 1½ qr. (3 auf<lb/>
4½ <hirendition="#i">£</hi>), für C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 <hirendition="#i">£</hi>) und für D von<lb/>
3 auf 5 qrs. (von 9 auf 15 <hirendition="#i">£</hi>). In diesem Fall hätten die Diffe-<lb/>
renzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem auf A<lb/>
angelegten Kapital, abgenommen, der Produktionspreis wäre der-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[223/0232]
von konstanter Grösse ist. Dagegen als Rentrate mit Beziehung
auf das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel stattge-
funden in der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesammt-
rental von 36 verhält sich zum ausgelegten Kapital von 20 wie
sich das Rental von 18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt.
Dasselbe gilt für das Verhältniss der Geldrente jeder Bodenart zu
dem in ihr ausgelegten Kapital; so z. B. in C verhalten sich 12 £
Rente zu 5 £ Kapital wie früher 6 £ Rente zu 2½ £ Kapital.
Es entstehn hier keine neuen Differenzen zwischen den ausgelegten
Kapitalen, aber es entstehn neue Surplusprofite, bloss weil das zu-
sätzliche Kapital auf irgend einer der Rente tragenden Bodenarten,
oder auf allen, mit demselben proportionellen Produkt angelegt
wird. Fände die doppelte Anlage z. B. nur auf C statt, so bliebe
die Differentialrente, aufs Kapital berechnet, zwischen C, B und D
dieselbe; denn wenn ihre Masse auf C sich verdoppelt, so auch
das angelegte Kapital.
Man sieht hieraus, dass bei gleichbleibendem Produktionspreis,
gleichbleibender Rate des Profits und gleichbleibenden Differenzen
(und daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der Rente,
gemessen am Kapital), die Höhe der Produkten- und Geldrente per
Acre, und daher der Bodenpreis steigen kann.
Dasselbe kann stattfinden bei abnehmenden Raten des Surplus-
profits und daher der Rente, d. h. bei abnehmender Produktivität
der immer noch Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn
die zweiten Kapitalanlagen von 2½ £ nicht das Produkt ver-
doppelt hätten, sondern B nur 3½ qrs., C 5 und D 6 trüge, so
wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 2½ £ Kapital
nur ½ qr. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt 3. Die
Verhältnisse zwische Rente und Kapital für die beiden successiven
Anlagen würden sich stellen wie folgt:
Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapi-
tals und daher des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre die
Korn- und Geldrente gestiegen für B von 1 auf 1½ qr. (3 auf
4½ £), für C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 £) und für D von
3 auf 5 qrs. (von 9 auf 15 £). In diesem Fall hätten die Diffe-
renzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem auf A
angelegten Kapital, abgenommen, der Produktionspreis wäre der-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/232>, abgerufen am 17.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.