I. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlage.
Dies unterstellt also, dass auf den verschiednen Bodenarten, ihrer respektiven Qualität entsprechend, das Produkt in demselben Maß wächst wie das auf ihnen angelegte Kapital. Dies schliesst ein, bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachs- thum der Kapitalanlage proportionelles Wachsthum des Surplus- produkts. Dieser Fall schliesst also aus jede, die Differentialrente afficirende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist die Rate des Surplusprofits = 0; sie bleibt also = 0, da unter- stellt ist, dass die Produktivkraft des zuschüssigen Kapitals und daher die Rate des Surplusprofits konstant bleiben.
Der regulirende Produktionspreis kann unter diesen Voraus- setzungen aber nur fallen, weil statt des Produktionspreises von A der des nächstbessern Bodens B, oder überhaupt irgend eines bessern Bodens als A, regulirend wird; das Kapital also von A entzogen wird, oder auch von A und B, wenn der Produktionspreis des Bodens C der regulirende würde, also aller geringere Boden aus der Konkurrenz der Weizen tragenden Bodenarten wegfiele. Die Bedingung hierfür, unter den gegebnen Voraussetzungen, ist dass das zuschüssige Produkt der zusätzlichen Kapitalanlagen den Bedarf befriedigt, daher die Produktion des geringern Bodens A etc. überflüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.
Nehmen wir also z. B. Tabelle II, jedoch so, dass statt 20 qrs. 18 den Bedarf befriedigen. A würde wegfallen; D, und mit ihm der Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulirend. Die Differentialrente nimmt dann diese Form an: Tabelle IV.
[Tabelle]
Also die Gesammtrente verglichen mit Tabelle II wäre gefallen von 36 £ auf 9 und in Korn von 12 qrs. auf 6, die Gesammt- produktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surplus- profits, berechnet aufs Kapital, wäre um die Hälfte gefallen, von
I. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlage.
Dies unterstellt also, dass auf den verschiednen Bodenarten, ihrer respektiven Qualität entsprechend, das Produkt in demselben Maß wächst wie das auf ihnen angelegte Kapital. Dies schliesst ein, bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachs- thum der Kapitalanlage proportionelles Wachsthum des Surplus- produkts. Dieser Fall schliesst also aus jede, die Differentialrente afficirende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist die Rate des Surplusprofits = 0; sie bleibt also = 0, da unter- stellt ist, dass die Produktivkraft des zuschüssigen Kapitals und daher die Rate des Surplusprofits konstant bleiben.
Der regulirende Produktionspreis kann unter diesen Voraus- setzungen aber nur fallen, weil statt des Produktionspreises von A der des nächstbessern Bodens B, oder überhaupt irgend eines bessern Bodens als A, regulirend wird; das Kapital also von A entzogen wird, oder auch von A und B, wenn der Produktionspreis des Bodens C der regulirende würde, also aller geringere Boden aus der Konkurrenz der Weizen tragenden Bodenarten wegfiele. Die Bedingung hierfür, unter den gegebnen Voraussetzungen, ist dass das zuschüssige Produkt der zusätzlichen Kapitalanlagen den Bedarf befriedigt, daher die Produktion des geringern Bodens A etc. überflüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.
Nehmen wir also z. B. Tabelle II, jedoch so, dass statt 20 qrs. 18 den Bedarf befriedigen. A würde wegfallen; D, und mit ihm der Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulirend. Die Differentialrente nimmt dann diese Form an: Tabelle IV.
[Tabelle]
Also die Gesammtrente verglichen mit Tabelle II wäre gefallen von 36 £ auf 9 und in Korn von 12 qrs. auf 6, die Gesammt- produktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surplus- profits, berechnet aufs Kapital, wäre um die Hälfte gefallen, von
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I. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen
Kapitalanlage.
Dies unterstellt also, dass auf den verschiednen Bodenarten, ihrer
respektiven Qualität entsprechend, das Produkt in demselben Maß
wächst wie das auf ihnen angelegte Kapital. Dies schliesst ein,
bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachs-
thum der Kapitalanlage proportionelles Wachsthum des Surplus-
produkts. Dieser Fall schliesst also aus jede, die Differentialrente
afficirende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist
die Rate des Surplusprofits = 0; sie bleibt also = 0, da unter-
stellt ist, dass die Produktivkraft des zuschüssigen Kapitals und
daher die Rate des Surplusprofits konstant bleiben.
Der regulirende Produktionspreis kann unter diesen Voraus-
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A der des nächstbessern Bodens B, oder überhaupt irgend eines
bessern Bodens als A, regulirend wird; das Kapital also von A
entzogen wird, oder auch von A und B, wenn der Produktionspreis
des Bodens C der regulirende würde, also aller geringere Boden
aus der Konkurrenz der Weizen tragenden Bodenarten wegfiele.
Die Bedingung hierfür, unter den gegebnen Voraussetzungen, ist
dass das zuschüssige Produkt der zusätzlichen Kapitalanlagen den
Bedarf befriedigt, daher die Produktion des geringern Bodens A etc.
überflüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.
Nehmen wir also z. B. Tabelle II, jedoch so, dass statt 20 qrs.
18 den Bedarf befriedigen. A würde wegfallen; D, und mit ihm
der Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulirend. Die
Differentialrente nimmt dann diese Form an:
Tabelle IV.
Also die Gesammtrente verglichen mit Tabelle II wäre gefallen
von 36 £ auf 9 und in Korn von 12 qrs. auf 6, die Gesammt-
produktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surplus-
profits, berechnet aufs Kapital, wäre um die Hälfte gefallen, von
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/241>, abgerufen am 25.11.2024.
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