ist; noch andrerseits die Nothwendigkeit einer Rente, soweit er Grundeigenthümer ist. Als absolute Schranke für ihn als kleinen Kapitalisten erscheint nichts als der Arbeitslohn, den er sich selbst zahlt, nach Abzug der eigentlichen Kosten. Solange der Preis des Produkts ihm diesen deckt, wird er sein Land bebauen, und dies oft bis herab zu einem physischen Minimum des Arbeitslohns. Was seine Qualität als Grundeigenthümer angeht, so fällt für ihn die Eigenthumsschranke fort, die sich nur geltend machen kann im Gegensatz zu dem von ihr getrennten Kapital (incl. Arbeit) indem sie ein Hinderniss gegen dessen Anlegung aufwirft. Aller- dings ist der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an eine dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger, eine Schranke. Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem Theil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den Profit bilden würde. Die im Bodenpreis, und in dem für ihn ge- zahlten Zins, anticipirte Rente kann also nichts sein als ein Theil der kapitalisirten Mehrarbeit des Bauern, über die zu seiner Sub- sistenz unentbehrliche Arbeit hinaus, ohne dass diese Mehrarbeit sich in einem Werththeil der Waare, gleich dem ganzen Durch- schnittsprofit, realisirt, und noch weniger in einem Ueberschuss über die im Durchschnittsprofit realisirte Mehrarbeit, in einem Sur- plusprofit. Die Rente kann ein Abzug vom Durchschnittsprofit sein, oder selbst der einzige Theil desselben, der realisirt wird. Damit der Parcellenbauer sein Land bebaue oder Land zum Be- bauen kaufe, ist es also nicht, wie in der normalen kapitalistischen Produktionsweise, nöthig, dass der Marktpreis des Bodenprodukts hoch genug steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen, und noch weniger einen in der Form der Rente fixirten Ueber- schuss über diesen Durchschnittsprofit. Es ist also nicht nöthig, dass der Marktpreis steige, sei es zum Werth, sei es zum Produk- tionspreis seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum der Getreidepreis in Ländern vorherrschenden Parcelleneigenthums niedriger steht als in den Ländern kapitalistischer Produktions- weise. Ein Theil der Mehrarbeit der Bauern, die unter den un- günstigsten Bedingungen arbeiten, wird der Gesellschaft umsonst geschenkt und geht nicht in die Regelung der Produktionspreise oder in die Werthbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere Preis ist also ein Resultat der Armuth der Producenten und keineswegs der Produktivität ihrer Arbeit.
Diese Form des freien Parcelleneigenthums selbstwirthschaftender Bauern als herrschende, normale Form bildet einerseits die öko-
ist; noch andrerseits die Nothwendigkeit einer Rente, soweit er Grundeigenthümer ist. Als absolute Schranke für ihn als kleinen Kapitalisten erscheint nichts als der Arbeitslohn, den er sich selbst zahlt, nach Abzug der eigentlichen Kosten. Solange der Preis des Produkts ihm diesen deckt, wird er sein Land bebauen, und dies oft bis herab zu einem physischen Minimum des Arbeitslohns. Was seine Qualität als Grundeigenthümer angeht, so fällt für ihn die Eigenthumsschranke fort, die sich nur geltend machen kann im Gegensatz zu dem von ihr getrennten Kapital (incl. Arbeit) indem sie ein Hinderniss gegen dessen Anlegung aufwirft. Aller- dings ist der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an eine dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger, eine Schranke. Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem Theil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den Profit bilden würde. Die im Bodenpreis, und in dem für ihn ge- zahlten Zins, anticipirte Rente kann also nichts sein als ein Theil der kapitalisirten Mehrarbeit des Bauern, über die zu seiner Sub- sistenz unentbehrliche Arbeit hinaus, ohne dass diese Mehrarbeit sich in einem Werththeil der Waare, gleich dem ganzen Durch- schnittsprofit, realisirt, und noch weniger in einem Ueberschuss über die im Durchschnittsprofit realisirte Mehrarbeit, in einem Sur- plusprofit. Die Rente kann ein Abzug vom Durchschnittsprofit sein, oder selbst der einzige Theil desselben, der realisirt wird. Damit der Parcellenbauer sein Land bebaue oder Land zum Be- bauen kaufe, ist es also nicht, wie in der normalen kapitalistischen Produktionsweise, nöthig, dass der Marktpreis des Bodenprodukts hoch genug steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen, und noch weniger einen in der Form der Rente fixirten Ueber- schuss über diesen Durchschnittsprofit. Es ist also nicht nöthig, dass der Marktpreis steige, sei es zum Werth, sei es zum Produk- tionspreis seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum der Getreidepreis in Ländern vorherrschenden Parcelleneigenthums niedriger steht als in den Ländern kapitalistischer Produktions- weise. Ein Theil der Mehrarbeit der Bauern, die unter den un- günstigsten Bedingungen arbeiten, wird der Gesellschaft umsonst geschenkt und geht nicht in die Regelung der Produktionspreise oder in die Werthbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere Preis ist also ein Resultat der Armuth der Producenten und keineswegs der Produktivität ihrer Arbeit.
Diese Form des freien Parcelleneigenthums selbstwirthschaftender Bauern als herrschende, normale Form bildet einerseits die öko-
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ist; noch andrerseits die Nothwendigkeit einer Rente, soweit er
Grundeigenthümer ist. Als absolute Schranke für ihn als kleinen
Kapitalisten erscheint nichts als der Arbeitslohn, den er sich selbst
zahlt, nach Abzug der eigentlichen Kosten. Solange der Preis des
Produkts ihm diesen deckt, wird er sein Land bebauen, und dies
oft bis herab zu einem physischen Minimum des Arbeitslohns.
Was seine Qualität als Grundeigenthümer angeht, so fällt für ihn
die Eigenthumsschranke fort, die sich nur geltend machen kann
im Gegensatz zu dem von ihr getrennten Kapital (incl. Arbeit)
indem sie ein Hinderniss gegen dessen Anlegung aufwirft. Aller-
dings ist der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an eine
dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger, eine
Schranke. Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem
Theil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den
Profit bilden würde. Die im Bodenpreis, und in dem für ihn ge-
zahlten Zins, anticipirte Rente kann also nichts sein als ein Theil
der kapitalisirten Mehrarbeit des Bauern, über die zu seiner Sub-
sistenz unentbehrliche Arbeit hinaus, ohne dass diese Mehrarbeit
sich in einem Werththeil der Waare, gleich dem ganzen Durch-
schnittsprofit, realisirt, und noch weniger in einem Ueberschuss
über die im Durchschnittsprofit realisirte Mehrarbeit, in einem Sur-
plusprofit. Die Rente kann ein Abzug vom Durchschnittsprofit
sein, oder selbst der einzige Theil desselben, der realisirt wird.
Damit der Parcellenbauer sein Land bebaue oder Land zum Be-
bauen kaufe, ist es also nicht, wie in der normalen kapitalistischen
Produktionsweise, nöthig, dass der Marktpreis des Bodenprodukts
hoch genug steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen,
und noch weniger einen in der Form der Rente fixirten Ueber-
schuss über diesen Durchschnittsprofit. Es ist also nicht nöthig,
dass der Marktpreis steige, sei es zum Werth, sei es zum Produk-
tionspreis seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum
der Getreidepreis in Ländern vorherrschenden Parcelleneigenthums
niedriger steht als in den Ländern kapitalistischer Produktions-
weise. Ein Theil der Mehrarbeit der Bauern, die unter den un-
günstigsten Bedingungen arbeiten, wird der Gesellschaft umsonst
geschenkt und geht nicht in die Regelung der Produktionspreise
oder in die Werthbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere Preis
ist also ein Resultat der Armuth der Producenten und keineswegs
der Produktivität ihrer Arbeit.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/349>, abgerufen am 23.11.2024.
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