Meinhold, Wilhelm: Maria Schweidler die Bernsteinhexe. Berlin, 1843.Wir zu Einem hoch-noth-peinlichen Halsgericht nachdem Maria Schweidlerin des Pastoren zu Co¬ Publicatum Pudgla zu Schloß den 30sten men¬ *) Leser, welche mit der abscheulichen Gerechtigkeitspflege der Zeit nicht bekannt sind, werden sich wundern, über dies schnelle und eigenmächtige Verfahren. Allein es liegen mir Original-Hexenprocesse vor, worin ein simpler Notar auf die Folter wie auf den Tod ohne Weiteres erkannt hat und 16 *
Wir zu Einem hoch-noth-peinlichen Halsgericht nachdem Maria Schweidlerin des Paſtoren zu Co¬ Publicatum Pudgla zu Schloß den 30ſten men¬ *) Leſer, welche mit der abſcheulichen Gerechtigkeitspflege der Zeit nicht bekannt ſind, werden ſich wundern, über dies ſchnelle und eigenmächtige Verfahren. Allein es liegen mir Original-Hexenproceſſe vor, worin ein ſimpler Notar auf die Folter wie auf den Tod ohne Weiteres erkannt hat und 16 *
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Wir zu Einem hoch-noth-peinlichen Halsgericht
verordnete Amtshaubtmann und Schöppen:
nachdem Maria Schweidlerin des Paſtoren zu Co¬
ſerow Abraham Schweidleri Tochter nach ange¬
ſtellter Inquiſition wiederhohlentlich das gütliche Be¬
känntnüß abgeleget: daß ſie einen Teufel habe Di¬
sidaemonia genennet, der ſie in der Sehe umbge¬
taufet und mit dem ſie ſich fleiſchlich und unnatür¬
lich vermiſchet, item daß ſie durch ſelbigen dem Vieh
Schaden zugefüget, er ihr auch auf dem Streckelberg
als ein haarigter Rieſe erſchienen: erkennen und ſpre¬
chen für Recht: daß Rea ihr zur wohlverdienten Strafe
und Andern zum Exempel billig mit vier glühnden
Zangenriſſen an ihren Brüſten zu belegen und nach¬
mals mit dem Feuer vom Leben zum Tode zu brin¬
gen ſei. Dieweil wir aber, in Betrachtung ihres
Alters ſie mit den Zangenriſſen aus Gnaden zu ver¬
ſchonen gewilliget, als ſoll ſie nur durch die einfache
Feuerſtraf vom Leben zum Tode gebracht werden.
Inmaßen ſie denn dazu hiemit condemniret und ver¬
urtheilt wird. Von peinlichen Rechts wegen.
Publicatum Pudgla zu Schloß den 30ſten men¬
sis Augusti anno salutis 1630 *).
*) Leſer, welche mit der abſcheulichen Gerechtigkeitspflege
der Zeit nicht bekannt ſind, werden ſich wundern, über dies
ſchnelle und eigenmächtige Verfahren. Allein es liegen mir
Original-Hexenproceſſe vor, worin ein ſimpler Notar auf
die Folter wie auf den Tod ohne Weiteres erkannt hat und
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