Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.Vaterpflicht sich hindern ließ, der selbst ganz Das Josephinische peinliche Gesezbuch hat P 5
Vaterpflicht ſich hindern ließ, der ſelbſt ganz Das Joſephiniſche peinliche Geſezbuch hat P 5
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Vaterpflicht ſich hindern ließ, der ſelbſt ganz
ohne Bedenken muthmasliches Gift ſeinem
Weibe reichte; kurz, der zu allem bereit war, —
nur nicht Hand an ſie zu legen; — merkwuͤr-
dig bei ſonſt ſo plumper Bosheit die ziemlich
durchdachte Verſtellung, mit welcher er die
ſchaͤndlichſten Plaͤne ſeinen Aeltern, Schwie-
geraͤltern und der, unſchuldig gehaßten Per-
ſon ſelbſt verhehlen konnte; am allermerk-
wuͤrdigſten endlich die Verlegenheit, in welche
dieſe That, als ſie abgeurtheilt werden ſollte,
ihre Richter verſezte.
Das Joſephiniſche peinliche Geſezbuch hat
bekantermaßen ſelbſt auf Mordthaten die To-
desſtrafe abgeſchaft, und ſtatt ihrer ein langwie-
riges hartes Gefaͤngnis und jaͤhrlich am Tage
des Mordes eine nach Maas des Verbrechens
und ſeiner erſchwerenden Umſtaͤnde zu ertheilen-
de Zahl von Stockſtreichen feſtgeſezt. Die
Stimme der Kriminal-Richter erkannte daher
anfangs: „daß beide Verbrecher mit lang-
„wierigen harten Gefaͤngnis im zweiten Grad
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