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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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D. Falk, wohlwissend, wie ungesezlich alles
sey, was er bisher gethan, erinnerte ihn nun
auch: "daß zur Bekräftigung seiner Aussage
"die eigne Unterschrift und das Zeugnis zweier
"unverwerflichen Zeugen nöthig sey. Schon
"hab' er deren ein Paar ins Nebenzimmer be-
"schieden. Alles bisherige hätten sie mit ange-
"hört. Nunmehr woll' er sie herbeirufen!" --
"Zum erstenmal stuzte jezt R. ein wenig; schien
zu merken, daß eine Falle ihm bereitet worden
sey; war gleich drauf doch alles zufrieden. Jene
beide traten hinein. Er und sie unterschrieben.
Daß D. Falk diese wichtige Urkunde mit sich
nahm, bedarf nicht erst einer Erwähnung.

Ob R. am andern Morgen nicht in Geheim
den Schritt, den er gethan, bereute, weiß
man nicht. Wenigstens, als man vor Ge-
richt ihn führte, und jenes unterzeichnete Pa-
pier ihm vorlegte, bestätigte er mit anscheinen-
dem Gleichmuth alles. Auch gegen oder über
den Mann, der sein Geständnis ihm abgelockt,
führte er nie eine Klage. Das einzige Zeichen,

D. Falk, wohlwiſſend, wie ungeſezlich alles
ſey, was er bisher gethan, erinnerte ihn nun
auch: „daß zur Bekraͤftigung ſeiner Ausſage
„die eigne Unterſchrift und das Zeugnis zweier
„unverwerflichen Zeugen noͤthig ſey. Schon
„hab' er deren ein Paar ins Nebenzimmer be-
„ſchieden. Alles bisherige haͤtten ſie mit ange-
„hoͤrt. Nunmehr woll' er ſie herbeirufen!“ —
„Zum erſtenmal ſtuzte jezt R. ein wenig; ſchien
zu merken, daß eine Falle ihm bereitet worden
ſey; war gleich drauf doch alles zufrieden. Jene
beide traten hinein. Er und ſie unterſchrieben.
Daß D. Falk dieſe wichtige Urkunde mit ſich
nahm, bedarf nicht erſt einer Erwaͤhnung.

Ob R. am andern Morgen nicht in Geheim
den Schritt, den er gethan, bereute, weiß
man nicht. Wenigſtens, als man vor Ge-
richt ihn fuͤhrte, und jenes unterzeichnete Pa-
pier ihm vorlegte, beſtaͤtigte er mit anſcheinen-
dem Gleichmuth alles. Auch gegen oder uͤber
den Mann, der ſein Geſtaͤndnis ihm abgelockt,
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[314/0322] D. Falk, wohlwiſſend, wie ungeſezlich alles ſey, was er bisher gethan, erinnerte ihn nun auch: „daß zur Bekraͤftigung ſeiner Ausſage „die eigne Unterſchrift und das Zeugnis zweier „unverwerflichen Zeugen noͤthig ſey. Schon „hab' er deren ein Paar ins Nebenzimmer be- „ſchieden. Alles bisherige haͤtten ſie mit ange- „hoͤrt. Nunmehr woll' er ſie herbeirufen!“ — „Zum erſtenmal ſtuzte jezt R. ein wenig; ſchien zu merken, daß eine Falle ihm bereitet worden ſey; war gleich drauf doch alles zufrieden. Jene beide traten hinein. Er und ſie unterſchrieben. Daß D. Falk dieſe wichtige Urkunde mit ſich nahm, bedarf nicht erſt einer Erwaͤhnung. Ob R. am andern Morgen nicht in Geheim den Schritt, den er gethan, bereute, weiß man nicht. Wenigſtens, als man vor Ge- richt ihn fuͤhrte, und jenes unterzeichnete Pa- pier ihm vorlegte, beſtaͤtigte er mit anſcheinen- dem Gleichmuth alles. Auch gegen oder uͤber den Mann, der ſein Geſtaͤndnis ihm abgelockt, fuͤhrte er nie eine Klage. Das einzige Zeichen,

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/322>, abgerufen am 23.11.2024.