dienstlicher wird dann ihre Hülfe, getrösteter im voraus schon die Seele des armen Wei- bes seyn!"
Daß D. R. auch dies versprach; noch die- sen Abend schrieb; den Prozeß übernahm; troz mancher Beschwerde, troz mancher Abmah- nung von oben herab, ihn doch durchsezte, -- alles dies könte nach solcher Veranlassung, solcher Aufmunterung, für eine gute That, und nichts weiter gelten. Doch daß er von diesem Tage an würklich ward, was er zu werden versprochen hatte, ein Beistand der Bedrängten, ein Feind aller widerrechtlichen Bedrücker; daß er binnen Jahresfrist noch zehn bis zwölf Rechtshändel übernahm, dem erstern an Mislichkeit und an Gerechtigkeit gleich; daß er sie alle gewann, und nirgends Gewinnsucht sich leiten, Menschenfurcht sich schrecken, Bestechung auf sich würken ließ; -- dies verdiente doch wohl mehr, als ein bloßes kaltes Lob?
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dienſtlicher wird dann ihre Huͤlfe, getroͤſteter im voraus ſchon die Seele des armen Wei- bes ſeyn!“
Daß D. R. auch dies verſprach; noch die- ſen Abend ſchrieb; den Prozeß uͤbernahm; troz mancher Beſchwerde, troz mancher Abmah- nung von oben herab, ihn doch durchſezte, — alles dies koͤnte nach ſolcher Veranlaſſung, ſolcher Aufmunterung, fuͤr eine gute That, und nichts weiter gelten. Doch daß er von dieſem Tage an wuͤrklich ward, was er zu werden verſprochen hatte, ein Beiſtand der Bedraͤngten, ein Feind aller widerrechtlichen Bedruͤcker; daß er binnen Jahresfriſt noch zehn bis zwoͤlf Rechtshaͤndel uͤbernahm, dem erſtern an Mislichkeit und an Gerechtigkeit gleich; daß er ſie alle gewann, und nirgends Gewinnſucht ſich leiten, Menſchenfurcht ſich ſchrecken, Beſtechung auf ſich wuͤrken ließ; — dies verdiente doch wohl mehr, als ein bloßes kaltes Lob?
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dienſtlicher wird dann ihre Huͤlfe, getroͤſteter
im voraus ſchon die Seele des armen Wei-
bes ſeyn!“
Daß D. R. auch dies verſprach; noch die-
ſen Abend ſchrieb; den Prozeß uͤbernahm; troz
mancher Beſchwerde, troz mancher Abmah-
nung von oben herab, ihn doch durchſezte,
— alles dies koͤnte nach ſolcher Veranlaſſung,
ſolcher Aufmunterung, fuͤr eine gute That,
und nichts weiter gelten. Doch daß er von
dieſem Tage an wuͤrklich ward, was er zu
werden verſprochen hatte, ein Beiſtand der
Bedraͤngten, ein Feind aller widerrechtlichen
Bedruͤcker; daß er binnen Jahresfriſt noch
zehn bis zwoͤlf Rechtshaͤndel uͤbernahm, dem
erſtern an Mislichkeit und an Gerechtigkeit
gleich; daß er ſie alle gewann, und nirgends
Gewinnſucht ſich leiten, Menſchenfurcht ſich
ſchrecken, Beſtechung auf ſich wuͤrken ließ; —
dies verdiente doch wohl mehr, als ein bloßes
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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 529. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/537>, abgerufen am 23.11.2024.
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