Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.Der Fall, den der Rec. zum Beyspiel anfüh- Und wie überall? Ich will die Möglichkeit In- *) Man genießet unter den Juden, für das Amt
der Beschneidung, weder Einkünfte, noch einen destimmten Rang in der Gemeine. Wer die Ge- schiklichkeit besitzet, verrichtet vielmehr dieses ver- Der Fall, den der Rec. zum Beyſpiel anfuͤh- Und wie uͤberall? Ich will die Moͤglichkeit In- *) Man genießet unter den Juden, fuͤr das Amt
der Beſchneidung, weder Einkuͤnfte, noch einen deſtimmten Rang in der Gemeine. Wer die Ge- ſchiklichkeit beſitzet, verrichtet vielmehr dieſes ver- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0116" n="14"/> <p>Der Fall, den der Rec. zum Beyſpiel anfuͤh-<lb/> ret, um mich zu widerlegen, triſt vollends nicht<lb/> zum Ziele. Er ſpricht: „Wir wollen ſie (die ge-<lb/> „leugneten Grundſaͤtze,) indeſſen auf einen be-<lb/> „ſtimmten Fall anwenden. Die Judenſchaft in<lb/> „Berlin beſtellt eine Perſon, die nach den Ge-<lb/> „ſetzen ihrer Religion die Kinder maͤnnlichen<lb/> „Geſchlechts beſchneiden ſoll; dieſe Perſon er-<lb/> „haͤlt durch ein Factum gewiſſe Rechte auf ſo viel<lb/> „Einkuͤnfte, auf dieſen beſtimmten Rang in der<lb/> „Gemeine etc. Nach einiger Zeit kommen ihr<lb/> „Bedenklichkeiten uͤber die Lehrmeinung oder das<lb/> „Geſetz von der Beſchneidung bey; ſie weigert<lb/> „ſich den Vertrag zu erfuͤllen. Bleiben ihr denn<lb/> „nun auch die Rechte, die ſie durch den Vertrag<lb/> „erhielt? So uͤberall.“ —</p><lb/> <p>Und wie uͤberall? Ich will die Moͤglichkeit<lb/> des Falls zugeben, der ſich hoffentlich nie zutra-<lb/> gen wird <note xml:id="seg2pn_7_1" next="#seg2pn_7_2" place="foot" n="*)">Man genießet unter den Juden, fuͤr das Amt<lb/> der Beſchneidung, weder Einkuͤnfte, noch einen<lb/> deſtimmten Rang in der Gemeine. Wer die Ge-<lb/> ſchiklichkeit beſitzet, verrichtet vielmehr dieſes<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ver-</fw></note>. Was ſoll dieſe mir ſo nahe gelegte<lb/> <fw place="bottom" type="catch">In-</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0116]
Der Fall, den der Rec. zum Beyſpiel anfuͤh-
ret, um mich zu widerlegen, triſt vollends nicht
zum Ziele. Er ſpricht: „Wir wollen ſie (die ge-
„leugneten Grundſaͤtze,) indeſſen auf einen be-
„ſtimmten Fall anwenden. Die Judenſchaft in
„Berlin beſtellt eine Perſon, die nach den Ge-
„ſetzen ihrer Religion die Kinder maͤnnlichen
„Geſchlechts beſchneiden ſoll; dieſe Perſon er-
„haͤlt durch ein Factum gewiſſe Rechte auf ſo viel
„Einkuͤnfte, auf dieſen beſtimmten Rang in der
„Gemeine etc. Nach einiger Zeit kommen ihr
„Bedenklichkeiten uͤber die Lehrmeinung oder das
„Geſetz von der Beſchneidung bey; ſie weigert
„ſich den Vertrag zu erfuͤllen. Bleiben ihr denn
„nun auch die Rechte, die ſie durch den Vertrag
„erhielt? So uͤberall.“ —
Und wie uͤberall? Ich will die Moͤglichkeit
des Falls zugeben, der ſich hoffentlich nie zutra-
gen wird *). Was ſoll dieſe mir ſo nahe gelegte
In-
*) Man genießet unter den Juden, fuͤr das Amt
der Beſchneidung, weder Einkuͤnfte, noch einen
deſtimmten Rang in der Gemeine. Wer die Ge-
ſchiklichkeit beſitzet, verrichtet vielmehr dieſes
ver-
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