Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.stanz beweisen? Doch wohl nicht, daß nach der tung verdienstliche Werk mit Vergnügen. Ja dem
Vater, dem eigentlich die Pflicht seinen Sohn zu beschneiden obliegt, hat mehrentheils unter verschiedenen Mitwerdern, die darum anhalten, zu wählen. Alle Belohnung, die der Beschnei- der für seine Verrichtung zu erwarten hat, be- stehet etwa darin, daß er beym Beschneidungs- male obenan sitzet, und nach der Mahlzeit den Seegen spricht. -- So sollten nach meiner neu und hart scheinenden Theorie alle religiöse Aemter besetzt werden! ſtanz beweiſen? Doch wohl nicht, daß nach der tung verdienſtliche Werk mit Vergnuͤgen. Ja dem
Vater, dem eigentlich die Pflicht ſeinen Sohn zu beſchneiden obliegt, hat mehrentheils unter verſchiedenen Mitwerdern, die darum anhalten, zu waͤhlen. Alle Belohnung, die der Beſchnei- der fuͤr ſeine Verrichtung zu erwarten hat, be- ſtehet etwa darin, daß er beym Beſchneidungs- male obenan ſitzet, und nach der Mahlzeit den Seegen ſpricht. — So ſollten nach meiner neu und hart ſcheinenden Theorie alle religioͤſe Aemter beſetzt werden! <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0117" n="15"/> ſtanz beweiſen? Doch wohl nicht, daß nach der<lb/> Vernunft Rechte auf Perſonen und Guͤter mit<lb/> Lehrmeinungen zuſammenhaͤngen, und auf der-<lb/> ſelben beruhen? oder daß poſitive Geſetze und<lb/> Vertraͤge ein ſolches Recht moͤglich machen koͤn-<lb/> nen? Auf dieſe beiden Punkte koͤmmt es, nach<lb/> dem eigentlichen Anfuͤhren des Recenſ. haupt-<lb/> ſaͤchlich an, und beide finden in dem erdichteten<lb/> Falle nicht Statt, denn der Beſchneider wuͤrde<lb/> ja die Einkuͤnfte und den Rang nicht fuͤr den<lb/> Beyfall zu genießen haben, den er der Lehrmei-<lb/> nung giebt; ſondern fuͤr die Operation, die er<lb/> an der Stelle der Hausvaͤter verrichtet. Ver-<lb/> hindert ihn nun ſein Gewiſſen, dieſe Muͤhwal-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">tung</fw><lb/><note xml:id="seg2pn_7_2" prev="#seg2pn_7_1" place="foot" n="*)">verdienſtliche Werk mit Vergnuͤgen. Ja dem<lb/> Vater, dem eigentlich die Pflicht ſeinen Sohn<lb/> zu beſchneiden obliegt, hat mehrentheils unter<lb/> verſchiedenen Mitwerdern, die darum anhalten,<lb/> zu waͤhlen. Alle Belohnung, die der Beſchnei-<lb/> der fuͤr ſeine Verrichtung zu erwarten hat, be-<lb/> ſtehet etwa darin, daß er beym Beſchneidungs-<lb/> male obenan ſitzet, und nach der Mahlzeit den<lb/> Seegen ſpricht. — So ſollten nach meiner<lb/> neu und hart ſcheinenden Theorie alle religioͤſe<lb/> Aemter beſetzt werden!</note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [15/0117]
ſtanz beweiſen? Doch wohl nicht, daß nach der
Vernunft Rechte auf Perſonen und Guͤter mit
Lehrmeinungen zuſammenhaͤngen, und auf der-
ſelben beruhen? oder daß poſitive Geſetze und
Vertraͤge ein ſolches Recht moͤglich machen koͤn-
nen? Auf dieſe beiden Punkte koͤmmt es, nach
dem eigentlichen Anfuͤhren des Recenſ. haupt-
ſaͤchlich an, und beide finden in dem erdichteten
Falle nicht Statt, denn der Beſchneider wuͤrde
ja die Einkuͤnfte und den Rang nicht fuͤr den
Beyfall zu genießen haben, den er der Lehrmei-
nung giebt; ſondern fuͤr die Operation, die er
an der Stelle der Hausvaͤter verrichtet. Ver-
hindert ihn nun ſein Gewiſſen, dieſe Muͤhwal-
tung
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*) verdienſtliche Werk mit Vergnuͤgen. Ja dem
Vater, dem eigentlich die Pflicht ſeinen Sohn
zu beſchneiden obliegt, hat mehrentheils unter
verſchiedenen Mitwerdern, die darum anhalten,
zu waͤhlen. Alle Belohnung, die der Beſchnei-
der fuͤr ſeine Verrichtung zu erwarten hat, be-
ſtehet etwa darin, daß er beym Beſchneidungs-
male obenan ſitzet, und nach der Mahlzeit den
Seegen ſpricht. — So ſollten nach meiner
neu und hart ſcheinenden Theorie alle religioͤſe
Aemter beſetzt werden!
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