Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.nen lassen. "Was mündlich überliefert worden," cher
nen laſſen. „Was muͤndlich uͤberliefert worden,“ cher
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0162" n="60"/> nen laſſen. „Was muͤndlich uͤberliefert worden,“<lb/> ſagen die Rabbinen, „iſt dir nicht erlaubt, nie-<lb/> „derzuſchreiben.“ Mit vielem Widerwillen ent-<lb/> ſchloſſen ſich die Haͤupter der Synagoge in den<lb/> folgenden Zeiten zu der nothwendig gewordenen<lb/> Erlanbnis, uͤber die Geſetze ſchreiben zu duͤrfen.<lb/> Sie nannten dieſe Erlaubnis eine Zerſtoͤrung des<lb/> Geſetzes, und ſagten mit dem Pſalmiſten: „es<lb/> „iſt eine Zeit, da man um des Ewigen willen,<lb/> „das Geſetz zerſtoͤren muß.“ So ſollte es aber,<lb/> der urſpruͤnglichen Verfaſſung nach, nicht ſeyn.<lb/> Das Zeremonialgeſetz ſelbſt iſt eine lebendige,<lb/> Geiſt und Herz erweckende Art von Schrift, die<lb/> bedeutungsvoll iſt, und ohne Unterlaß zu Be-<lb/> trachtungen erweckt, und zum muͤndlichen Un-<lb/> terrichte Anlaß und Gelegenheit giebt. Was<lb/> der Schuͤler vom Morgen bis Abend that und<lb/> thun ſahe, war ein Fingerzeig auf religioſe Leh-<lb/> ren und Geſinnungen, trieb ihn an, ſeinem<lb/> Lehrer zu folgen, ihn zu beobachten, alle ſeine<lb/> Handlungen zu bemerken, den Unterricht zu ho-<lb/> len, deſſen er durch ſeine Anlagen faͤhig war,<lb/> und ſich durch ſein Btragen wuͤrdig gemacht<lb/> hatte. Die Ausbreitung der Schriften und Buͤ-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">cher</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [60/0162]
nen laſſen. „Was muͤndlich uͤberliefert worden,“
ſagen die Rabbinen, „iſt dir nicht erlaubt, nie-
„derzuſchreiben.“ Mit vielem Widerwillen ent-
ſchloſſen ſich die Haͤupter der Synagoge in den
folgenden Zeiten zu der nothwendig gewordenen
Erlanbnis, uͤber die Geſetze ſchreiben zu duͤrfen.
Sie nannten dieſe Erlaubnis eine Zerſtoͤrung des
Geſetzes, und ſagten mit dem Pſalmiſten: „es
„iſt eine Zeit, da man um des Ewigen willen,
„das Geſetz zerſtoͤren muß.“ So ſollte es aber,
der urſpruͤnglichen Verfaſſung nach, nicht ſeyn.
Das Zeremonialgeſetz ſelbſt iſt eine lebendige,
Geiſt und Herz erweckende Art von Schrift, die
bedeutungsvoll iſt, und ohne Unterlaß zu Be-
trachtungen erweckt, und zum muͤndlichen Un-
terrichte Anlaß und Gelegenheit giebt. Was
der Schuͤler vom Morgen bis Abend that und
thun ſahe, war ein Fingerzeig auf religioſe Leh-
ren und Geſinnungen, trieb ihn an, ſeinem
Lehrer zu folgen, ihn zu beobachten, alle ſeine
Handlungen zu bemerken, den Unterricht zu ho-
len, deſſen er durch ſeine Anlagen faͤhig war,
und ſich durch ſein Btragen wuͤrdig gemacht
hatte. Die Ausbreitung der Schriften und Buͤ-
cher
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