Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.ten der Handlungen und Lebensregeln, die Staat und Religion war in dieser ursprüng- hältniß
ten der Handlungen und Lebensregeln, die Staat und Religion war in dieſer urſpruͤng- haͤltniß
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ten der Handlungen und Lebensregeln, die
oͤffentliche und Privatgluͤckſeligkeit zum End-
zwecke. Sie ſind aber auch groͤſtentheils als
eine Schriftart zu betrachten, und haben als
Zeremonialgeſetze, Sinn und Bedeutung.
Sie leiten den forſchenden Verſtand auf goͤttli-
che Wahrheiten; theils auf ewige, theils auf
Geſchichtswahrheiten, auf die ſich die Religion
dieſes Volks gruͤndete. Das Zeremonialgeſetz
war das Band, welches Handlung mit Betrach-
tung, Leben mit Lehre verbinden ſollte. Das
Zeremonialgeſetz ſollte zwiſchen Schule und Leh-
rer, Forſcher und Unterweiſer, perſoͤnlichen Um-
gang, geſellige Verbindung veranlaſſen, zu
Wetteifer und Nachfolge reizen und ermuntern;
und dieſe Beſtimmung hat es in den erſten Zei-
ten wirklich erfuͤllt, bevor die Verfaſſung aus-
artete, und die Thorheit der Menſchen ſich aber-
mals ins Spiel miſchte, durch Mißverſtand und
Mißleitung, das Gute in Boͤſes, das Nuͤtzliche
in Schaͤdliches zu verwandeln.
Staat und Religion war in dieſer urſpruͤng-
lichen Verfaſſung nicht vereiniget, ſondern eins;
nicht verbunden, ſondern eben daſſelbe. Ver-
haͤltniß
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