Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.macht, das Judentum aufgehoben. Wahrheit Nicht Unglaube, nicht falsche Lehre und Irr- uner- H 5
macht, das Judentum aufgehoben. Wahrheit Nicht Unglaube, nicht falſche Lehre und Irr- uner- H 5
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macht, das Judentum aufgehoben. Wahrheit
kann nicht mit Wahrheit ſtreiten. Was das
goͤttliche Geſetz gebietet, kann die nicht minder
goͤttliche Vernunft nicht aufheben.
Nicht Unglaube, nicht falſche Lehre und Irr-
tum, ſondern freventliches Vergehen wider die
Majeſtaͤt des Geſetzgebers, freche Unthaten
wider die Grundgeſetze des Staats und der buͤr-
gerlichen Verfaſſung wurden gezuͤchtiget, und
nur alsdann gezuͤchtiget, wenn der Frevel in
ſeiner Ausgelaſſenheit alles Maß uͤberſchritt,
und dem Aufruhr nahe kam; wenn ſich der Ver-
brecher nicht ſcheuete, von zweyen Mitbuͤrgern
ſich das Geſetz vorhalten, die Strafe androhen
zu laſſen, ja die Strafe zu uͤbernehmen und in
ihrem Angeſichte das Verbrechen zu begehen.
hier wird der religioſe Boͤſewicht ein freventli-
cher Majeſtaͤtsſchaͤnder, ein Staatsverbrecher.
Auch haben, wie die Rabbinen ausdruͤcklich ſa-
gen, mit Zerſtoͤrung des Tempels, alle
Leib- und Lebensſtrafen, ja auch Geld-
buſſen, in ſo weit ſie blos national ſind,
aufgehoͤret Rechtens zu ſeyn. Vollkommen
nach meinen Grundſaͤtzen, und ohne dieſelben
uner-
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