Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.serer Rechte zu seinem Besten, keine Verzicht Alle diese Gemeinörter sind so trivial, daß Die nächste Folge aus diesen Maximen ist, Bür- klebt noch immer an der ihm gewöhnlichen
Bedeutung, und hänget noch immer fest an seinem Sprachgebrauch, woraus in Religions- sachen viele Verwirrungen entstanden sind. ſerer Rechte zu ſeinem Beſten, keine Verzicht Alle dieſe Gemeinoͤrter ſind ſo trivial, daß Die naͤchſte Folge aus dieſen Maximen iſt, Buͤr- klebt noch immer an der ihm gewoͤhnlichen
Bedeutung, und haͤnget noch immer feſt an ſeinem Sprachgebrauch, woraus in Religions- ſachen viele Verwirrungen entſtanden ſind. <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0067" n="61"/> ſerer Rechte zu ſeinem Beſten, keine Verzicht<lb/> auf unſere Unabhaͤngigkeit zu ſeinem Vortheil.<lb/> Seine Rechte koͤnnen mit den Unſerigen nie in<lb/> Streit und Irrung kommen. Er will nur unſer<lb/> Beſtes, eines jeden Einzelnen Beſtes, und die-<lb/> ſes muß ja mit ſich ſelbſt beſtehen, kann ſich ja<lb/> ſelbſt nicht widerſprechen. —</p><lb/> <p>Alle dieſe Gemeinoͤrter ſind ſo trivial, daß<lb/> der geſunde Menſchenverſtand ſich wundert, wie<lb/> man je hat anderer Meinung ſeyn koͤnnen; und<lb/> gleichwohl haben die Menſchen von jeher wider<lb/> dieſe einleuchtenden Grundſaͤtze gehandelt; und<lb/> wohl ihnen! wenn ſie im Jahre 2240 aufhoͤren<lb/> werden, dawider zu handeln.</p><lb/> <p>Die naͤchſte Folge aus dieſen Maximen iſt,<lb/> wie mich duͤnkt, offenbar, daß die Kirche kein<lb/> Recht habe auf Gut und Eigentum, keinen<lb/> Anſpruch auf Beytrag und Verzicht; daß ihre<lb/> Gerechtſame mit den Unſerigen niemals in Ir-<lb/> rung gerathen, daß alſo zwiſchen Kirche und<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Buͤr-</fw><lb/><note xml:id="seg2pn_4_2" prev="#seg2pn_4_1" place="foot" n="*)">klebt noch immer an der ihm gewoͤhnlichen<lb/> Bedeutung, und haͤnget noch immer feſt an<lb/> ſeinem Sprachgebrauch, woraus in Religions-<lb/> ſachen viele Verwirrungen entſtanden ſind.</note><lb/></p> </body> </text> </TEI> [61/0067]
ſerer Rechte zu ſeinem Beſten, keine Verzicht
auf unſere Unabhaͤngigkeit zu ſeinem Vortheil.
Seine Rechte koͤnnen mit den Unſerigen nie in
Streit und Irrung kommen. Er will nur unſer
Beſtes, eines jeden Einzelnen Beſtes, und die-
ſes muß ja mit ſich ſelbſt beſtehen, kann ſich ja
ſelbſt nicht widerſprechen. —
Alle dieſe Gemeinoͤrter ſind ſo trivial, daß
der geſunde Menſchenverſtand ſich wundert, wie
man je hat anderer Meinung ſeyn koͤnnen; und
gleichwohl haben die Menſchen von jeher wider
dieſe einleuchtenden Grundſaͤtze gehandelt; und
wohl ihnen! wenn ſie im Jahre 2240 aufhoͤren
werden, dawider zu handeln.
Die naͤchſte Folge aus dieſen Maximen iſt,
wie mich duͤnkt, offenbar, daß die Kirche kein
Recht habe auf Gut und Eigentum, keinen
Anſpruch auf Beytrag und Verzicht; daß ihre
Gerechtſame mit den Unſerigen niemals in Ir-
rung gerathen, daß alſo zwiſchen Kirche und
Buͤr-
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*) klebt noch immer an der ihm gewoͤhnlichen
Bedeutung, und haͤnget noch immer feſt an
ſeinem Sprachgebrauch, woraus in Religions-
ſachen viele Verwirrungen entſtanden ſind.
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