Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen. §. 3. Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre Güterqualität stehen. a. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität dadurch bedingt, dass wir auch über die entsprechenden complementären Güter verfügen.) Verfügen wir über Güter erster Ordnung, so liegt es in In diesem letzten Umstande liegt aber, mit Rücksicht auf Setzen wir zum Beispiele den Fall, es verfüge ein wirth- Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen. §. 3. Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre Güterqualität stehen. a. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität dadurch bedingt, dass wir auch über die entsprechenden complementären Güter verfügen.) Verfügen wir über Güter erster Ordnung, so liegt es in In diesem letzten Umstande liegt aber, mit Rücksicht auf Setzen wir zum Beispiele den Fall, es verfüge ein wirth- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0029" n="11"/> <fw place="top" type="header">Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.</fw><lb/> <div n="2"> <head>§. 3.<lb/> Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre<lb/> Güterqualität stehen.</head><lb/> <div n="3"> <head>a. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität dadurch bedingt,<lb/> dass wir auch über die entsprechenden complementären Güter verfügen.)</head><lb/> <p>Verfügen wir über Güter erster Ordnung, so liegt es in<lb/> unserer Macht, dieselben unmittelbar zur Befriedigung unserer<lb/> Bedürfnisse zu verwenden. Verfügen wir über die entsprechenden<lb/> Güter zweiter Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben<lb/> in Güter erster Ordnung umzugestalten, und in so vermittelter<lb/> Weise der Befriedigung unserer Bedürfnisse zuzuführen. Ver-<lb/> fügen wir aber auch nur über Güter dritter Ordnung, so haben<lb/> wir es in unserer Macht, dieselben in die entsprechenden Güter<lb/> zweiter Ordnung, diese aber wieder in die entsprechenden Güter<lb/> erster Ordnung umzugestalten, und so die Güter dritter Ordnung,<lb/> allerdings in einer mehrfach vermittelten Weise, zur Befriedigung<lb/> unserer Bedürfnisse heranzuziehen. In gleicher Weise verhält es<lb/> sich nun mit allen Gütern höherer Ordnung, und wir können an<lb/> ihrer Güterqualität nicht zweifeln, wofern wir es nur in unserer<lb/> Macht haben, dieselben der Befriedigung unserer Bedürfnisse<lb/> thatsächlich zuzuführen.</p><lb/> <p>In diesem letzten Umstande liegt aber, mit Rücksicht auf<lb/> die Güter höherer Ordnung, eine Beschränkung von nicht<lb/> geringer Wichtigkeit. Es steht nämlich durchaus nicht in<lb/> unserer Macht, ein einzelnes Gut höherer Ordnung zur Be-<lb/> friedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen, wofern wir nicht<lb/> zugleich über die übrigen (die complementären) Güter höherer<lb/> Ordnung verfügen.</p><lb/> <p>Setzen wir zum Beispiele den Fall, es verfüge ein wirth-<lb/> schaftendes Individuum zwar nicht unmittelbar über Brot, wohl<lb/> aber über sämmtliche zur Erzeugung desselben nöthigen Güter<lb/> zweiter Ordnung, so ist kein Zweifel, dass dasselbe nichtsdesto-<lb/> weniger es in seiner Macht hätte, sein Bedürfniss nach Brot-<lb/> nahrung zu befriedigen. Setzen wir nun aber den Fall, dasselbe<lb/> Subject würde wohl über Mehl, über Salz, über die nöthigen<lb/> Gährstoffe, die bei der Broterzeugung erforderlichen Arbeits-<lb/> leistungen und selbst über sämmtliche hier erforderliche Vor-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [11/0029]
Die Gesetze, unter welchen die Güter stehen.
§. 3.
Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre
Güterqualität stehen.
a. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität dadurch bedingt,
dass wir auch über die entsprechenden complementären Güter verfügen.)
Verfügen wir über Güter erster Ordnung, so liegt es in
unserer Macht, dieselben unmittelbar zur Befriedigung unserer
Bedürfnisse zu verwenden. Verfügen wir über die entsprechenden
Güter zweiter Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben
in Güter erster Ordnung umzugestalten, und in so vermittelter
Weise der Befriedigung unserer Bedürfnisse zuzuführen. Ver-
fügen wir aber auch nur über Güter dritter Ordnung, so haben
wir es in unserer Macht, dieselben in die entsprechenden Güter
zweiter Ordnung, diese aber wieder in die entsprechenden Güter
erster Ordnung umzugestalten, und so die Güter dritter Ordnung,
allerdings in einer mehrfach vermittelten Weise, zur Befriedigung
unserer Bedürfnisse heranzuziehen. In gleicher Weise verhält es
sich nun mit allen Gütern höherer Ordnung, und wir können an
ihrer Güterqualität nicht zweifeln, wofern wir es nur in unserer
Macht haben, dieselben der Befriedigung unserer Bedürfnisse
thatsächlich zuzuführen.
In diesem letzten Umstande liegt aber, mit Rücksicht auf
die Güter höherer Ordnung, eine Beschränkung von nicht
geringer Wichtigkeit. Es steht nämlich durchaus nicht in
unserer Macht, ein einzelnes Gut höherer Ordnung zur Be-
friedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen, wofern wir nicht
zugleich über die übrigen (die complementären) Güter höherer
Ordnung verfügen.
Setzen wir zum Beispiele den Fall, es verfüge ein wirth-
schaftendes Individuum zwar nicht unmittelbar über Brot, wohl
aber über sämmtliche zur Erzeugung desselben nöthigen Güter
zweiter Ordnung, so ist kein Zweifel, dass dasselbe nichtsdesto-
weniger es in seiner Macht hätte, sein Bedürfniss nach Brot-
nahrung zu befriedigen. Setzen wir nun aber den Fall, dasselbe
Subject würde wohl über Mehl, über Salz, über die nöthigen
Gährstoffe, die bei der Broterzeugung erforderlichen Arbeits-
leistungen und selbst über sämmtliche hier erforderliche Vor-
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