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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Der Güterbesitz.
friedigung derselben ist indess bis zu einem gewissen Punkte
zur Erhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt geradezu un-
erlässlich. Der Eine mag Paläste bewohnen, die ausgesuchtesten
Gerichte consumiren und sich mit den kostbarsten Gewändern
bekleiden, der Andere den dunkeln Winkel einer elenden Hütte
zu seinem Nachtlager aufsuchen, sich von Abfällen ernähren und
in Lumpen hüllen -- aber jeder von Beiden wird dahin streben
müssen, sowohl sein Bedürfniss nach Wohnung und Kleidung,
als auch jenes nach Nahrung zu befriedigen. Es ist nämlich
klar, dass selbst die vollständigste Befriedigung eines einzelnen
Bedürfnisses unser Leben und unsere Wohlfahrt nicht zu er-
halten vermag.

In diesem Sinne lässt sich nicht mit Unrecht sagen, dass
die sämmtlichen, einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren
Güter in ihrer Güterqualität gegenseitig bedingt sind, denn ein
jedes einzelne derselben vermag den Gesammtzweck, dem sie
alle dienen, die Erhaltung unseres Lebens und unserer Wohl-
fahrt, nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit den
übrigen Gütern zu verwirklichen.

In der isolirten Wirthschaft, und selbst noch überall dort,
wo der Verkehr der Menschen ein geringfügiger ist, tritt uns
diese Zusammengehörigkeit der zur Erhaltung des Lebens und
der Wohlfahrt der Menschen erforderlichen Güter auch äusser-
lich in der Gesammtheit der den einzelnen wirthschaftenden In-
dividuen verfügbaren Güter entgegen und selbst die Harmonie,
mit welcher sie ihre Bedürfnisse zu befriedigen bemüht sind,
wiederspiegelt sich in ihrem Güterbesitze *). Bei höherer Cultur
und zumal unter unseren entwickelten Verkehrsverhältnissen, wo
der ausreichende Besitz einer Quantität irgend eines ökonomischen
Gutes uns die Verfügung über entsprechende Quantitäten aller
anderen verschafft, verwischt sich scheinbar das obige Bild be-
züglich der Wirthschaft des Einzelnen, es tritt uns aber dann
um so deutlicher in der Volkswirthschaft entgegen.

Ueberall sehen wir, dass nicht einzelne Güter, sondern
eine Gesammtheit von Gütern verschiedener Art den Zwecken
der wirthschaftenden Menschen dienen, eine Gesammtheit von

*) Vergl. Stein, Lehrbuch, S. 36, ff.

Der Güterbesitz.
friedigung derselben ist indess bis zu einem gewissen Punkte
zur Erhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt geradezu un-
erlässlich. Der Eine mag Paläste bewohnen, die ausgesuchtesten
Gerichte consumiren und sich mit den kostbarsten Gewändern
bekleiden, der Andere den dunkeln Winkel einer elenden Hütte
zu seinem Nachtlager aufsuchen, sich von Abfällen ernähren und
in Lumpen hüllen — aber jeder von Beiden wird dahin streben
müssen, sowohl sein Bedürfniss nach Wohnung und Kleidung,
als auch jenes nach Nahrung zu befriedigen. Es ist nämlich
klar, dass selbst die vollständigste Befriedigung eines einzelnen
Bedürfnisses unser Leben und unsere Wohlfahrt nicht zu er-
halten vermag.

In diesem Sinne lässt sich nicht mit Unrecht sagen, dass
die sämmtlichen, einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren
Güter in ihrer Güterqualität gegenseitig bedingt sind, denn ein
jedes einzelne derselben vermag den Gesammtzweck, dem sie
alle dienen, die Erhaltung unseres Lebens und unserer Wohl-
fahrt, nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit den
übrigen Gütern zu verwirklichen.

In der isolirten Wirthschaft, und selbst noch überall dort,
wo der Verkehr der Menschen ein geringfügiger ist, tritt uns
diese Zusammengehörigkeit der zur Erhaltung des Lebens und
der Wohlfahrt der Menschen erforderlichen Güter auch äusser-
lich in der Gesammtheit der den einzelnen wirthschaftenden In-
dividuen verfügbaren Güter entgegen und selbst die Harmonie,
mit welcher sie ihre Bedürfnisse zu befriedigen bemüht sind,
wiederspiegelt sich in ihrem Güterbesitze *). Bei höherer Cultur
und zumal unter unseren entwickelten Verkehrsverhältnissen, wo
der ausreichende Besitz einer Quantität irgend eines ökonomischen
Gutes uns die Verfügung über entsprechende Quantitäten aller
anderen verschafft, verwischt sich scheinbar das obige Bild be-
züglich der Wirthschaft des Einzelnen, es tritt uns aber dann
um so deutlicher in der Volkswirthschaft entgegen.

Ueberall sehen wir, dass nicht einzelne Güter, sondern
eine Gesammtheit von Gütern verschiedener Art den Zwecken
der wirthschaftenden Menschen dienen, eine Gesammtheit von

*) Vergl. Stein, Lehrbuch, S. 36, ff.
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[30/0048] Der Güterbesitz. friedigung derselben ist indess bis zu einem gewissen Punkte zur Erhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt geradezu un- erlässlich. Der Eine mag Paläste bewohnen, die ausgesuchtesten Gerichte consumiren und sich mit den kostbarsten Gewändern bekleiden, der Andere den dunkeln Winkel einer elenden Hütte zu seinem Nachtlager aufsuchen, sich von Abfällen ernähren und in Lumpen hüllen — aber jeder von Beiden wird dahin streben müssen, sowohl sein Bedürfniss nach Wohnung und Kleidung, als auch jenes nach Nahrung zu befriedigen. Es ist nämlich klar, dass selbst die vollständigste Befriedigung eines einzelnen Bedürfnisses unser Leben und unsere Wohlfahrt nicht zu er- halten vermag. In diesem Sinne lässt sich nicht mit Unrecht sagen, dass die sämmtlichen, einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren Güter in ihrer Güterqualität gegenseitig bedingt sind, denn ein jedes einzelne derselben vermag den Gesammtzweck, dem sie alle dienen, die Erhaltung unseres Lebens und unserer Wohl- fahrt, nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit den übrigen Gütern zu verwirklichen. In der isolirten Wirthschaft, und selbst noch überall dort, wo der Verkehr der Menschen ein geringfügiger ist, tritt uns diese Zusammengehörigkeit der zur Erhaltung des Lebens und der Wohlfahrt der Menschen erforderlichen Güter auch äusser- lich in der Gesammtheit der den einzelnen wirthschaftenden In- dividuen verfügbaren Güter entgegen und selbst die Harmonie, mit welcher sie ihre Bedürfnisse zu befriedigen bemüht sind, wiederspiegelt sich in ihrem Güterbesitze *). Bei höherer Cultur und zumal unter unseren entwickelten Verkehrsverhältnissen, wo der ausreichende Besitz einer Quantität irgend eines ökonomischen Gutes uns die Verfügung über entsprechende Quantitäten aller anderen verschafft, verwischt sich scheinbar das obige Bild be- züglich der Wirthschaft des Einzelnen, es tritt uns aber dann um so deutlicher in der Volkswirthschaft entgegen. Ueberall sehen wir, dass nicht einzelne Güter, sondern eine Gesammtheit von Gütern verschiedener Art den Zwecken der wirthschaftenden Menschen dienen, eine Gesammtheit von *) Vergl. Stein, Lehrbuch, S. 36, ff.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/48>, abgerufen am 03.12.2024.