Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.§. 28. Gestampfte Mauern. Aus gestampfter Erde (Pise) bestehende Mauern. (Eine sehr vollständige Beschreibung hiervon findet man im III. Die zum Pisebau zu verwendende Erde darf weder zu fett, Die ausgegrabene Erde muß zuvörderst mittelst eines Spatens Die Fundamente sowie die Plynthen zu den Pisegebäuden wer- Bei Wohnungen dürfen die Pisemauern im Jnnern nicht bis 8 *
§. 28. Geſtampfte Mauern. Aus geſtampfter Erde (Piſé) beſtehende Mauern. (Eine ſehr vollſtändige Beſchreibung hiervon findet man im III. Die zum Piſébau zu verwendende Erde darf weder zu fett, Die ausgegrabene Erde muß zuvörderſt mittelſt eines Spatens Die Fundamente ſowie die Plynthen zu den Piſégebäuden wer- Bei Wohnungen dürfen die Piſémauern im Jnnern nicht bis 8 *
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§. 28. Geſtampfte Mauern. Aus geſtampfter Erde (Piſé)
beſtehende Mauern.
(Eine ſehr vollſtändige Beſchreibung hiervon findet man im III.
Theile von Gillys Handbuch der Landbaukunſt). Tafel II. Fig. 44
bis 52. zeigen die erforderlichen Einrichtungen.
Die zum Piſébau zu verwendende Erde darf weder zu fett,
noch zu mager genommen werden; im erſten Falle reißen die Mauern,
im zweiten haben ſie keine Haltbarkeit. Ferner muß ſie keine kleinen
Zweige oder andere Pflanzenſtoffe enthalten, und endlich muß ſie mit
derjenigen Feuchtigkeit verwendet werden wie ſie aus der Erde kommt,
ſie darf nicht zu naß, nicht zu trocken ſein; im erſten Falle wird
das Geſtampfte ſchmierig und reißt, im zweiten Falle erhält das Ge-
ſtampfte keinen Zuſammenhang. Kalkhaltige Erde kann ſehr gut ver-
wendet werden, da hier der Kalk nicht im gebrannten Zuſtande vor-
kommt, kann er auch keine nachtheilige Wirkung auf die Mauern
äußern. Ebenſo ſchaden grober Sand und kleine Kieſel bis zur Größe
von einem Zolle nichts, aber größere Steine dürfen nicht darin
vorkommen. Ein Cubikfuß geſtampfter Piſé wiegt 160—180 Pfund,
je nach Beſchaffenheit des Erdreichs.
Die ausgegrabene Erde muß zuvörderſt mittelſt eines Spatens
möglichſt gleichmäßig durchgearbeitet, und alle größeren Steine, Holz
und Wurzeln entfernt werden. Damit die friſch gegrabene Erde nicht
zu naß oder trocken werde, muß man ſie gleich nach dem Ausgraben
unter ein ſogenanntes Wetterdach in Schatten bringen, um ſie gegen
Sonne und Regen zu ſchützen.
Die Fundamente ſowie die Plynthen zu den Piſégebäuden wer-
den wie gewöhnlich von einem feſten Geſtein aufgemauert, es iſt aber
beſonders darauf Rückſicht zu nehmen, daß die Plynthen hinlänglich
hoch, alſo nicht unter 1½ Fuß hoch gemacht werden, auch iſt es
wegen natürlicher Feuchtigkeit der Bruchſteine nothwendig, das Feld-
ſteinfundament erſt mindeſtens durch eine ſogenannte Rollſchicht von
Mauerſteinen abzugleichen, ehe man das Stampfen beginnt.
Bei Wohnungen dürfen die Piſémauern im Jnnern nicht bis
auf den Fußboden herunterreichen, ſondern müſſen mindeſtens noch
ein Mauerwerk von 6 Zoll zwiſchen ſich und dem Fußboden haben,
da ſonſt der Lehm von der Feuchtigkeit angegriffen werden würde.
Bei Stallungen wird es beſſer ſein, das Fundament im Jnnern we-
nigſtens einen Fuß über den Fußboden hinaufreichen zu laſſen, weil
in den Ställen ſich noch mehr Näſſe entwickelt, als in den Woh-
nungen. Bei Schaafſtällen, wo ſich viel Dünger anhäuft, müßte die
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