ten Graben und die Futtermauer alle Feuchtigkeit um so weiter von dem Gebäude zurückgehalten, um wie breiter der Graben selbst ist; denn die Feuchtigkeit, welche von oben her in die Erde dringt, kann alsdann nicht bis an das Haus gelangen, wodurch folglich das ganze Erdgeschoß möglichst trocken gelegt wird. Daß es vom Grundwasser frei bleiben muß, versteht sich von selbst, da sonst auch der Graben nichts helfen würde.
i) Zu demselben Zwecke, um die Grund- und Kellermauern vor Nässe zu bewahren, kann man auch, wie in Fig. 56., einen verdeckten, oben und unten gewölbten Kanal vor den Fronten des Gebäudes le- gen, welcher bei gehörigem Gefälle auch noch so groß sein muß, daß er bequem ausgeräumt werden kann, wenn er etwa verschlammt sein sollte. Zu diesem Ende muß der Kanal mindestens 21/2 Fuß breit und 3 -- 4 Fuß hoch im Lichten sein, auch oberhalb die nöthigen Oeffnungen haben um hineinsteigen zu können.
k) Die Stärke der Kellermauern richtet sich in den gewöhnli- chen Fällen nach der Stärke der oberen Mauern. Jst z. B. die Mauer vom untersten Stockwerke des Hauses 2 Fuß stark, so wird die Plynthe 3 Zoll stärker, und die darunter befindliche Kellermauer noch um 3 Zoll stärker angelegt, so daß sie also in diesem Falle 21/2 Fuß stark sein würde. Eine Stärke welche auch für die Anlage gewöhnlicher Kellerwölbungen, wie wir weiter unten sehen werden, ausreicht.
Unter dem Fußboden der Keller liegt unter den Kellermauern noch ein Stück Fundamentmauer, welches man etwa 11/2 Fuß hoch und um 6 Zoll breiter macht, als die darauf ruhenden Kellermauern selbst sind. Jn Fällen wo man dem Untergrunde nicht viel Trage- kraft zutraut, macht man dieses unterste Stück Fundament noch brei- ter, damit es die darüber befindlichen Kellermauern gehörig unterstütze.
l) Die Abhaltung des Grundwassers in Kellern, daß es nicht über den Fußboden steige, hat von jeher eine Menge Hülfsmittel dagegen hervorgerufen, welche aber alle, außer einem ein- zigen sehr kostspieligen, nichts helfen. Steigt das Grundwasser bis über den Fußboden des Kellers, so hilft weiter nichts, als daß man gleich bei Beginn des Baues umgekehrte Gewölbe, in Cement oder besser Asphalt gelegt, über den Fußboden spannt, so daß diese flachen Gewölbe zugleich den Fußboden ausmachen, oder besser noch mit einem besonderen Pflaster belegt werden, damit die Gewölbe nicht nach und nach durch das Betreten dünner werden und so end- lich ihren Dienst versagen.
ten Graben und die Futtermauer alle Feuchtigkeit um ſo weiter von dem Gebäude zurückgehalten, um wie breiter der Graben ſelbſt iſt; denn die Feuchtigkeit, welche von oben her in die Erde dringt, kann alsdann nicht bis an das Haus gelangen, wodurch folglich das ganze Erdgeſchoß möglichſt trocken gelegt wird. Daß es vom Grundwaſſer frei bleiben muß, verſteht ſich von ſelbſt, da ſonſt auch der Graben nichts helfen würde.
i) Zu demſelben Zwecke, um die Grund- und Kellermauern vor Näſſe zu bewahren, kann man auch, wie in Fig. 56., einen verdeckten, oben und unten gewölbten Kanal vor den Fronten des Gebäudes le- gen, welcher bei gehörigem Gefälle auch noch ſo groß ſein muß, daß er bequem ausgeräumt werden kann, wenn er etwa verſchlammt ſein ſollte. Zu dieſem Ende muß der Kanal mindeſtens 2½ Fuß breit und 3 — 4 Fuß hoch im Lichten ſein, auch oberhalb die nöthigen Oeffnungen haben um hineinſteigen zu können.
k) Die Stärke der Kellermauern richtet ſich in den gewöhnli- chen Fällen nach der Stärke der oberen Mauern. Jſt z. B. die Mauer vom unterſten Stockwerke des Hauſes 2 Fuß ſtark, ſo wird die Plynthe 3 Zoll ſtärker, und die darunter befindliche Kellermauer noch um 3 Zoll ſtärker angelegt, ſo daß ſie alſo in dieſem Falle 2½ Fuß ſtark ſein würde. Eine Stärke welche auch für die Anlage gewöhnlicher Kellerwölbungen, wie wir weiter unten ſehen werden, ausreicht.
Unter dem Fußboden der Keller liegt unter den Kellermauern noch ein Stück Fundamentmauer, welches man etwa 1½ Fuß hoch und um 6 Zoll breiter macht, als die darauf ruhenden Kellermauern ſelbſt ſind. Jn Fällen wo man dem Untergrunde nicht viel Trage- kraft zutraut, macht man dieſes unterſte Stück Fundament noch brei- ter, damit es die darüber befindlichen Kellermauern gehörig unterſtütze.
l) Die Abhaltung des Grundwaſſers in Kellern, daß es nicht über den Fußboden ſteige, hat von jeher eine Menge Hülfsmittel dagegen hervorgerufen, welche aber alle, außer einem ein- zigen ſehr koſtſpieligen, nichts helfen. Steigt das Grundwaſſer bis über den Fußboden des Kellers, ſo hilft weiter nichts, als daß man gleich bei Beginn des Baues umgekehrte Gewölbe, in Cement oder beſſer Asphalt gelegt, über den Fußboden ſpannt, ſo daß dieſe flachen Gewölbe zugleich den Fußboden ausmachen, oder beſſer noch mit einem beſonderen Pflaſter belegt werden, damit die Gewölbe nicht nach und nach durch das Betreten dünner werden und ſo end- lich ihren Dienſt verſagen.
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ten Graben und die Futtermauer alle Feuchtigkeit um ſo weiter von
dem Gebäude zurückgehalten, um wie breiter der Graben ſelbſt iſt;
denn die Feuchtigkeit, welche von oben her in die Erde dringt, kann
alsdann nicht bis an das Haus gelangen, wodurch folglich das ganze
Erdgeſchoß möglichſt trocken gelegt wird. Daß es vom Grundwaſſer
frei bleiben muß, verſteht ſich von ſelbſt, da ſonſt auch der Graben
nichts helfen würde.
i) Zu demſelben Zwecke, um die Grund- und Kellermauern vor
Näſſe zu bewahren, kann man auch, wie in Fig. 56., einen verdeckten,
oben und unten gewölbten Kanal vor den Fronten des Gebäudes le-
gen, welcher bei gehörigem Gefälle auch noch ſo groß ſein muß, daß
er bequem ausgeräumt werden kann, wenn er etwa verſchlammt ſein
ſollte. Zu dieſem Ende muß der Kanal mindeſtens 2½ Fuß breit
und 3 — 4 Fuß hoch im Lichten ſein, auch oberhalb die nöthigen
Oeffnungen haben um hineinſteigen zu können.
k) Die Stärke der Kellermauern richtet ſich in den gewöhnli-
chen Fällen nach der Stärke der oberen Mauern. Jſt z. B. die
Mauer vom unterſten Stockwerke des Hauſes 2 Fuß ſtark, ſo wird
die Plynthe 3 Zoll ſtärker, und die darunter befindliche Kellermauer
noch um 3 Zoll ſtärker angelegt, ſo daß ſie alſo in dieſem Falle
2½ Fuß ſtark ſein würde. Eine Stärke welche auch für die Anlage
gewöhnlicher Kellerwölbungen, wie wir weiter unten ſehen werden,
ausreicht.
Unter dem Fußboden der Keller liegt unter den Kellermauern
noch ein Stück Fundamentmauer, welches man etwa 1½ Fuß hoch
und um 6 Zoll breiter macht, als die darauf ruhenden Kellermauern
ſelbſt ſind. Jn Fällen wo man dem Untergrunde nicht viel Trage-
kraft zutraut, macht man dieſes unterſte Stück Fundament noch brei-
ter, damit es die darüber befindlichen Kellermauern gehörig unterſtütze.
l) Die Abhaltung des Grundwaſſers in Kellern,
daß es nicht über den Fußboden ſteige, hat von jeher eine Menge
Hülfsmittel dagegen hervorgerufen, welche aber alle, außer einem ein-
zigen ſehr koſtſpieligen, nichts helfen. Steigt das Grundwaſſer
bis über den Fußboden des Kellers, ſo hilft weiter nichts, als daß
man gleich bei Beginn des Baues umgekehrte Gewölbe, in
Cement oder beſſer Asphalt gelegt, über den Fußboden ſpannt, ſo daß
dieſe flachen Gewölbe zugleich den Fußboden ausmachen, oder beſſer
noch mit einem beſonderen Pflaſter belegt werden, damit die Gewölbe
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/153>, abgerufen am 21.11.2024.
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