Da die Kappengewölbe größtentheils bei Unterkellerung der Wohngebäude angewendet werden, und diese ohnehin schon mehrere stockwerkhohe Mauern haben, so ist eine besondere Verstärkung der- selben als Widerlagsmauern der Gurten und Gewölbe in der Regel nicht nöthig.
Betrachten wir den Seitenschub, den ein solches Gewölbe in Fig. 89. ausübt, so ergiebt sich Folgendes: Die Kappe RR. schiebt nach dem Punkte B. hin, und nach dem Gurte, welcher zwischen den beiden Kappen gewölbt ist. Die Frontmauer ist nur den vierten Theil so stark als die lichte Breite des Gewölbes, da aber auf ihr wenig- stens noch ein Stockwerk zu stehen kommt, so wirkt die Last desselben zugleich mit als Widerlager gegen den Schub der Kappe, und ist demnach hinlänglich stark.
Der Gurtbogen zwischen beiden Kappen hat zu seiner Stärke zwar nur den fünften Theil der lichten Kappenweite, er würde dem- nach, wenn keine Mauer weiter darauf stünde, nur ein schwaches Wi- derlager abgeben, allein da der Schub beider Kappen, wenn sie vollen- det sind, ihn vollkommen im Gleichgewicht halten, so könnte er als bloße Mittelstütze allenfalls noch schwächer sein (vergl. §. 39, 3.). Die Umfangsmauer bei A., wenn sie auch keine äußere Hauptmauer wäre, würde doch bei gewöhnlicher Eintheilung vielleicht eine Mittel- mauer sein, und folglich noch über sich in einem oder mehreren Stock- werken wieder Mauern tragen, welche sie belasten und als Widerlager hinlänglich stark machen. Es würde also nach dieser Richtung die Wölbung hinlänglich gesichert sein. Die Stirnmauer der Kappen ge- gen FD. EC. hin, haben gar keinen Schub der Kappengewölbe aus- zuhalten, könnten allenfalls, mit Ausnahme derjenigen Stücken, welche dem Gurtbogen als Widerlager dienen, gänzlich fehlen.
Wir sind absichtlich bei dieser Art von Wölbung etwas weit- läuftig in der Beschreibung gewesen, theils weil solche Gewölbe sehr häufig vorkommen, theils weil vieles, was hier gesagt wurde, auch bei allen übrigen Gewölben in gleicher oder ähnlicher Weise wieder vor- kommt, wo es der Kürze wegen nur angedeutet und nicht so ausführ- lich vorgetragen werden wird.
§. 44.
1) Das Kreuzkappengewölbe (gewöhnlich Kreuzgewölbe genannt).
Die Kreuzkappe entsteht, wie wir bereits früher zeigten, wenn 2 Tonnengewölbe sich unter einem rechten Winkel schneiden (Taf. V.
Da die Kappengewölbe größtentheils bei Unterkellerung der Wohngebäude angewendet werden, und dieſe ohnehin ſchon mehrere ſtockwerkhohe Mauern haben, ſo iſt eine beſondere Verſtärkung der- ſelben als Widerlagsmauern der Gurten und Gewölbe in der Regel nicht nöthig.
Betrachten wir den Seitenſchub, den ein ſolches Gewölbe in Fig. 89. ausübt, ſo ergiebt ſich Folgendes: Die Kappe RR. ſchiebt nach dem Punkte B. hin, und nach dem Gurte, welcher zwiſchen den beiden Kappen gewölbt iſt. Die Frontmauer iſt nur den vierten Theil ſo ſtark als die lichte Breite des Gewölbes, da aber auf ihr wenig- ſtens noch ein Stockwerk zu ſtehen kommt, ſo wirkt die Laſt deſſelben zugleich mit als Widerlager gegen den Schub der Kappe, und iſt demnach hinlänglich ſtark.
Der Gurtbogen zwiſchen beiden Kappen hat zu ſeiner Stärke zwar nur den fünften Theil der lichten Kappenweite, er würde dem- nach, wenn keine Mauer weiter darauf ſtünde, nur ein ſchwaches Wi- derlager abgeben, allein da der Schub beider Kappen, wenn ſie vollen- det ſind, ihn vollkommen im Gleichgewicht halten, ſo könnte er als bloße Mittelſtütze allenfalls noch ſchwächer ſein (vergl. §. 39, 3.). Die Umfangsmauer bei A., wenn ſie auch keine äußere Hauptmauer wäre, würde doch bei gewöhnlicher Eintheilung vielleicht eine Mittel- mauer ſein, und folglich noch über ſich in einem oder mehreren Stock- werken wieder Mauern tragen, welche ſie belaſten und als Widerlager hinlänglich ſtark machen. Es würde alſo nach dieſer Richtung die Wölbung hinlänglich geſichert ſein. Die Stirnmauer der Kappen ge- gen FD. EC. hin, haben gar keinen Schub der Kappengewölbe aus- zuhalten, könnten allenfalls, mit Ausnahme derjenigen Stücken, welche dem Gurtbogen als Widerlager dienen, gänzlich fehlen.
Wir ſind abſichtlich bei dieſer Art von Wölbung etwas weit- läuftig in der Beſchreibung geweſen, theils weil ſolche Gewölbe ſehr häufig vorkommen, theils weil vieles, was hier geſagt wurde, auch bei allen übrigen Gewölben in gleicher oder ähnlicher Weiſe wieder vor- kommt, wo es der Kürze wegen nur angedeutet und nicht ſo ausführ- lich vorgetragen werden wird.
§. 44.
1) Das Kreuzkappengewölbe (gewöhnlich Kreuzgewölbe genannt).
Die Kreuzkappe entſteht, wie wir bereits früher zeigten, wenn 2 Tonnengewölbe ſich unter einem rechten Winkel ſchneiden (Taf. V.
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Da die Kappengewölbe größtentheils bei Unterkellerung der
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ſtockwerkhohe Mauern haben, ſo iſt eine beſondere Verſtärkung der-
ſelben als Widerlagsmauern der Gurten und Gewölbe in der Regel
nicht nöthig.
Betrachten wir den Seitenſchub, den ein ſolches Gewölbe in
Fig. 89. ausübt, ſo ergiebt ſich Folgendes: Die Kappe RR. ſchiebt
nach dem Punkte B. hin, und nach dem Gurte, welcher zwiſchen den
beiden Kappen gewölbt iſt. Die Frontmauer iſt nur den vierten Theil
ſo ſtark als die lichte Breite des Gewölbes, da aber auf ihr wenig-
ſtens noch ein Stockwerk zu ſtehen kommt, ſo wirkt die Laſt deſſelben
zugleich mit als Widerlager gegen den Schub der Kappe, und iſt
demnach hinlänglich ſtark.
Der Gurtbogen zwiſchen beiden Kappen hat zu ſeiner Stärke
zwar nur den fünften Theil der lichten Kappenweite, er würde dem-
nach, wenn keine Mauer weiter darauf ſtünde, nur ein ſchwaches Wi-
derlager abgeben, allein da der Schub beider Kappen, wenn ſie vollen-
det ſind, ihn vollkommen im Gleichgewicht halten, ſo könnte er als
bloße Mittelſtütze allenfalls noch ſchwächer ſein (vergl. §. 39, 3.).
Die Umfangsmauer bei A., wenn ſie auch keine äußere Hauptmauer
wäre, würde doch bei gewöhnlicher Eintheilung vielleicht eine Mittel-
mauer ſein, und folglich noch über ſich in einem oder mehreren Stock-
werken wieder Mauern tragen, welche ſie belaſten und als Widerlager
hinlänglich ſtark machen. Es würde alſo nach dieſer Richtung die
Wölbung hinlänglich geſichert ſein. Die Stirnmauer der Kappen ge-
gen FD. EC. hin, haben gar keinen Schub der Kappengewölbe aus-
zuhalten, könnten allenfalls, mit Ausnahme derjenigen Stücken, welche
dem Gurtbogen als Widerlager dienen, gänzlich fehlen.
Wir ſind abſichtlich bei dieſer Art von Wölbung etwas weit-
läuftig in der Beſchreibung geweſen, theils weil ſolche Gewölbe ſehr
häufig vorkommen, theils weil vieles, was hier geſagt wurde, auch bei
allen übrigen Gewölben in gleicher oder ähnlicher Weiſe wieder vor-
kommt, wo es der Kürze wegen nur angedeutet und nicht ſo ausführ-
lich vorgetragen werden wird.
§. 44.
1) Das Kreuzkappengewölbe (gewöhnlich Kreuzgewölbe
genannt).
Die Kreuzkappe entſteht, wie wir bereits früher zeigten, wenn
2 Tonnengewölbe ſich unter einem rechten Winkel ſchneiden (Taf. V.
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/207>, abgerufen am 16.02.2025.
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