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Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

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welche auch verdammet und aus befehl der vereinigten ständen/ aus ihrem gebiet abzuweichen beredet wurden.

Die vornemsten häupter der Armenianer waren schon zuvor in hafft genommen/ under welchen Johannes Oldenbarnefeld des Holandes und Frießlandes advocat im 73. jahr seines alters hingerichtet wurde. Egidius Ledenberg Sündycus zu Utrecht/ that sich selbst den tod an. Rumoldus Hogerbet Syndicus zu Leiden/ und Hugo Grotius zu Rotterdam waren zur ewigen gefängnus verdammet. Hugo Grotius/ Pensionarius zu Roterdam/ entledigte sich seiner zwei jährigen gefängnus/ auff dem Schloß Leuenstem/ folgender gestalt: Es war seine frau stets um ihn/ dise legte ihn in eine kisten/ und ließ solche im Vorwand/ als weren bücher darinn/ herunder tragen/ er machte sich bald hierauff zu fchiffe davon.

Belägerung der statt Roschellen. In Frankretch gienge es gewaltig über die guten so genanten Huguenotten. Sonders ist denkwürdig die belägerung und einnemmung der statt Roschellen.

Im Jahr 1621. hat der Duc de Cspernon/ auf Befehl deß Königs von Frankreich 8000. zu Fuß und 2000. zu Roß/ zusammen gegen bemeldte Stadt geführt/ und sie zu Lande damit belägert. An der Seiten/ da sie am Meer ligt/ hatte der König eine starte Flotte geschikt/ die Aus- und Einfahrt daselbst zu sperren. Die von Kochelle underliessen hingegen nicht/ tapffere Gegenwehr zu thun. Massen sie im September mit ihren Schiffen ausgefahren/ und deß Königs Armada mit/ solchem Ernst angegriffen/ das sie zwanzig kleine/ zwej grosse Kriegs-Schiffe/ mit vierzig Stüken Geschüzes erobert/ eines bej Brouage auf den Sand getriben/ den Hafen allda gestopfft: und den Fluß Caronnen/ der bej Bordeaur vorüber laufft/ also besezt haben/ das ohn ihren Willen kein Schiff aus- oder einfahren können: Vberdas die Insul Oleron ein genommen/ und durch den von Subize etliche Schanzen darinn aufwerffen lassen.

Jin solgenden 1622. Jahr überlieffen sie mit ihren Schiffen das See Stedtlein Olonnes / eroberten solches mit Gewalt/ und namen eine Summa Gelds für die Plünderung. Mit geleicher Behendigkeit namen sie auch die Jusul Velle Isle genannt/ ein. Hernach resolvierte ihr General/ der von Subize/ des Königs Läger anzugreiffen: aber sein Geleitsman/ der ein Verrähter: führte ihn unrecht an: derwegen 1500. Mann der Seinigen erschlagen/ 1000. gefangen wurden/ und 7. Stük im Stich bliben. Darauf sandte der König den Grafen von Soissons/ als General Feldmarschllen mit einem neuen Corpo von 10000. zu Fuß/ und 1200. zu Roß/ dafür/ samt vielem groben Geschüz.

Der Herzog von Guise ward zum Ammiral über die Schiffe bestellt/ welche Monatlich vierhundert tausend Franken zu underhalten kosteten.

welche auch verdammet und aus befehl der vereinigten ständen/ aus ihrem gebiet abzuweichen beredet wurden.

Die vornemsten häupter der Armenianer waren schon zuvor in hafft genommen/ under welchen Johannes Oldenbarnefeld des Holandes und Frießlandes advocat im 73. jahr seines alters hingerichtet wurde. Egidius Ledenberg Sündycus zu Utrecht/ that sich selbst den tod an. Rumoldus Hogerbet Syndicus zu Leiden/ und Hugo Grotius zu Rotterdam waren zur ewigen gefängnus verdammet. Hugo Grotius/ Pensionarius zu Roterdam/ entledigte sich seiner zwei jährigen gefängnus/ auff dem Schloß Leuenstem/ folgender gestalt: Es war seine frau stets um ihn/ dise legte ihn in eine kisten/ und ließ solche im Vorwand/ als weren bücher darinn/ herunder tragen/ er machte sich bald hierauff zu fchiffe davon.

Belägerung der statt Roschellen. In Frankretch gienge es gewaltig über die guten so genanten Huguenotten. Sonders ist denkwürdig die belägerung und einnemmung der statt Roschellen.

Im Jahr 1621. hat der Duc de Cspernon/ auf Befehl deß Königs von Frankreich 8000. zu Fuß und 2000. zu Roß/ zusammen gegen bemeldte Stadt geführt/ und sie zu Lande damit belägert. An der Seiten/ da sie am Meer ligt/ hatte der König eine starte Flotte geschikt/ die Aus- und Einfahrt daselbst zu sperren. Die von Kochelle underliessen hingegen nicht/ tapffere Gegenwehr zu thun. Massen sie im September mit ihren Schiffen ausgefahren/ und deß Königs Armada mit/ solchem Ernst angegriffen/ das sie zwanzig kleine/ zwej grosse Kriegs-Schiffe/ mit vierzig Stüken Geschüzes erobert/ eines bej Brouage auf den Sand getriben/ den Hafen allda gestopfft: und den Fluß Caronnen/ der bej Bordeaur vorüber laufft/ also besezt haben/ das ohn ihren Willen kein Schiff aus- oder einfahren können: Vberdas die Insul Oleron ein genommen/ und durch den von Subize etliche Schanzen darinn aufwerffen lassen.

Jin solgenden 1622. Jahr überlieffen sie mit ihren Schiffen das See Stedtlein Olonnes / eroberten solches mit Gewalt/ und namen eine Summa Gelds für die Plünderung. Mit geleicher Behendigkeit namen sie auch die Jusul Velle Isle genannt/ ein. Hernach resolvierte ihr General/ der von Subize/ des Königs Läger anzugreiffen: aber sein Geleitsman/ der ein Verrähter: führte ihn unrecht an: derwegen 1500. Mann der Seinigen erschlagen/ 1000. gefangen wurden/ und 7. Stük im Stich bliben. Darauf sandte der König den Grafen von Soissons/ als General Feldmarschllen mit einem neuen Corpo von 10000. zu Fuß/ und 1200. zu Roß/ dafür/ samt vielem groben Geschüz.

Der Herzog von Guise ward zum Ammiral über die Schiffe bestellt/ welche Monatlich vierhundert tausend Franken zu underhalten kosteten.

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        <p>Im Jahr 1621. hat der Duc de Cspernon/ auf Befehl deß Königs von Frankreich 8000. zu Fuß            und 2000. zu Roß/ zusammen gegen bemeldte Stadt geführt/ und sie zu Lande damit            belägert. An der Seiten/ da sie am Meer ligt/ hatte der König eine starte Flotte            geschikt/ die Aus- und Einfahrt daselbst zu sperren. Die von Kochelle underliessen            hingegen nicht/ tapffere Gegenwehr zu thun. Massen sie im September mit ihren Schiffen            ausgefahren/ und deß Königs Armada mit/ solchem Ernst angegriffen/ das sie zwanzig            kleine/ zwej grosse Kriegs-Schiffe/ mit vierzig Stüken Geschüzes erobert/ eines bej            Brouage auf den Sand getriben/ den Hafen allda gestopfft: und den Fluß Caronnen/ der bej            Bordeaur vorüber laufft/ also besezt haben/ das ohn ihren Willen kein Schiff aus- oder            einfahren können: Vberdas die Insul Oleron ein genommen/ und durch den von Subize etliche            Schanzen darinn aufwerffen lassen.</p>
        <p>Jin solgenden 1622. Jahr überlieffen sie mit ihren Schiffen das See Stedtlein Olonnes /            eroberten solches mit Gewalt/ und namen eine Summa Gelds für die Plünderung. Mit            geleicher Behendigkeit namen sie auch die Jusul Velle Isle genannt/ ein. Hernach            resolvierte ihr General/ der von Subize/ des Königs Läger anzugreiffen: aber sein            Geleitsman/ der ein Verrähter: führte ihn unrecht an: derwegen 1500. Mann der Seinigen            erschlagen/ 1000. gefangen wurden/ und 7. Stük im Stich bliben. Darauf sandte der König            den Grafen von Soissons/ als General Feldmarschllen mit einem neuen Corpo von 10000. zu            Fuß/ und 1200. zu Roß/ dafür/ samt vielem groben Geschüz.</p>
        <p>Der Herzog von Guise ward zum Ammiral über die Schiffe bestellt/ welche Monatlich            vierhundert tausend Franken zu underhalten kosteten.
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[337/0373] welche auch verdammet und aus befehl der vereinigten ständen/ aus ihrem gebiet abzuweichen beredet wurden. Die vornemsten häupter der Armenianer waren schon zuvor in hafft genommen/ under welchen Johannes Oldenbarnefeld des Holandes und Frießlandes advocat im 73. jahr seines alters hingerichtet wurde. Egidius Ledenberg Sündycus zu Utrecht/ that sich selbst den tod an. Rumoldus Hogerbet Syndicus zu Leiden/ und Hugo Grotius zu Rotterdam waren zur ewigen gefängnus verdammet. Hugo Grotius/ Pensionarius zu Roterdam/ entledigte sich seiner zwei jährigen gefängnus/ auff dem Schloß Leuenstem/ folgender gestalt: Es war seine frau stets um ihn/ dise legte ihn in eine kisten/ und ließ solche im Vorwand/ als weren bücher darinn/ herunder tragen/ er machte sich bald hierauff zu fchiffe davon. In Frankretch gienge es gewaltig über die guten so genanten Huguenotten. Sonders ist denkwürdig die belägerung und einnemmung der statt Roschellen. Belägerung der statt Roschellen. Im Jahr 1621. hat der Duc de Cspernon/ auf Befehl deß Königs von Frankreich 8000. zu Fuß und 2000. zu Roß/ zusammen gegen bemeldte Stadt geführt/ und sie zu Lande damit belägert. An der Seiten/ da sie am Meer ligt/ hatte der König eine starte Flotte geschikt/ die Aus- und Einfahrt daselbst zu sperren. Die von Kochelle underliessen hingegen nicht/ tapffere Gegenwehr zu thun. Massen sie im September mit ihren Schiffen ausgefahren/ und deß Königs Armada mit/ solchem Ernst angegriffen/ das sie zwanzig kleine/ zwej grosse Kriegs-Schiffe/ mit vierzig Stüken Geschüzes erobert/ eines bej Brouage auf den Sand getriben/ den Hafen allda gestopfft: und den Fluß Caronnen/ der bej Bordeaur vorüber laufft/ also besezt haben/ das ohn ihren Willen kein Schiff aus- oder einfahren können: Vberdas die Insul Oleron ein genommen/ und durch den von Subize etliche Schanzen darinn aufwerffen lassen. Jin solgenden 1622. Jahr überlieffen sie mit ihren Schiffen das See Stedtlein Olonnes / eroberten solches mit Gewalt/ und namen eine Summa Gelds für die Plünderung. Mit geleicher Behendigkeit namen sie auch die Jusul Velle Isle genannt/ ein. Hernach resolvierte ihr General/ der von Subize/ des Königs Läger anzugreiffen: aber sein Geleitsman/ der ein Verrähter: führte ihn unrecht an: derwegen 1500. Mann der Seinigen erschlagen/ 1000. gefangen wurden/ und 7. Stük im Stich bliben. Darauf sandte der König den Grafen von Soissons/ als General Feldmarschllen mit einem neuen Corpo von 10000. zu Fuß/ und 1200. zu Roß/ dafür/ samt vielem groben Geschüz. Der Herzog von Guise ward zum Ammiral über die Schiffe bestellt/ welche Monatlich vierhundert tausend Franken zu underhalten kosteten.

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Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/373>, abgerufen am 22.11.2024.