Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.Wo er nicht als ein Fridbrecher wolte gestrafft sein. Was aber gerichtlich gesprochen/ solte ohne underscheid nach des Reichs Sazungen geexequirt werden. So offt Kriegsvolk durch eines andern Gebieth ziehen möchte: So solte solches auf dessen Vnkosten/ deme es zugeführe wurde/ geschehen. In disem Friden solten auf seithen Käis. Maj. eingeschlossen sein/ daß Haus Oesterreich / die König in Spannien/ Engelland/ Polen und Dähnemarkt: Alle Stände des Reichs und die Hansee-Stätte. Der Savoyer Lothringer und Sibenbürger: Alle Fürsten und Republicquen in Italia Die Vereinigte Staaden der Niderländer: Die Schweizer und Graupündter. Auf feithen der Königin und Cron Schweden solten mitbegriffen sein die Könige in Frankreich / Engelland/ Polen Dennemark und Protugall: Alle Stände des Reichs/ und die Hansee-Stätte. Der Moscowiter und Sibenbürger/ Venedig: Die Vereinigten Staden der Niderlande: Die Schweizer und Graupünter. Zu bekräfftigung dises alles bestättigten allerseits Legaten und Gevöllmächtigte dises Instrument mit jhren eigenhändigen Vnder schrifften und Pittschafften. Actum zu Oßnabruk in Westphalen den 27. Jul. Neu en Ralenders/ Anno 1648. Fürst Ragozi der alt tod. In Sibenbürgen gieng mit tod ab der alte Herr/ der Fürst Ragoz[unleserliches Material]/ dessen ältester Sohn die Rezierung annahm. Zu Coppenhagen gieng die Königliche Krönung fort. Anno 1649. ward der König in Engelland Caro us/ durch König Carolus in Engelland hingerichtet. den Parlamentischen General Fairfar/ von dem Castell Carrisbroki/ in der Insul Whigt/ gelegen/ ab und auff das Castell Horst/ von dannen aber mit 12. Compagnien Reutter nach Windsor/ 6. Jahr Christi 1649. Teutsche Meilen von Londen/ endlich den 20. Januarij in Londen eingebracht / und allda vor Gericht/ als ein Tirann/ Todtschläger und Verrähter angeklaget. Erstlich wurd er beschuldiget: Das er mit Tirannischem Gewalt/ nur nach seinem willen geregirt/ und die Gerechtigkeit und Frejheit des Volks im grund ausreuten wollen. 2. Das er verrähterischer und boshafftiger weise wider gegen wärtiges Parlament/ Krieg angefangen/ dardurch vil tausend Menschen diser Frejen Nation ums leben kommen/ vil Familien rumiret/ die gemeine Schazkammer erschöpfet/ die Handlung erbärmlich verderbet / und sonsten unersäzlicher Schaden zugefüget worden. 3. Zu Fortsezung seiner unguten Anschläge hätte er sich mit ausländischen Rebellischen Fürsten und Grafen/ als dem von Ormund verbunden/ &c. Wo er nicht als ein Fridbrecher wolte gestrafft sein. Was aber gerichtlich gesprochen/ solte ohne underscheid nach des Reichs Sazungen geexequirt werden. So offt Kriegsvolk durch eines andern Gebieth ziehen möchte: So solte solches auf dessen Vnkosten/ deme es zugeführe wurde/ geschehen. In disem Friden solten auf seithen Käis. Maj. eingeschlossen sein/ daß Haus Oesterreich / die König in Spannien/ Engelland/ Polen und Dähnemarkt: Alle Stände des Reichs und die Hansee-Stätte. Der Savoyer Lothringer und Sibenbürger: Alle Fürsten und Republicquen in Italia Die Vereinigte Staaden der Niderländer: Die Schweizer und Graupündter. Auf feithen der Königin und Cron Schweden solten mitbegriffen sein die Könige in Frankreich / Engelland/ Polen Dennemark und Protugall: Alle Stände des Reichs/ und die Hansee-Stätte. Der Moscowiter und Sibenbürger/ Venedig: Die Vereinigten Staden der Niderlande: Die Schweizer und Graupünter. Zu bekräfftigung dises alles bestättigten allerseits Legaten und Gevöllmächtigte dises Instrument mit jhren eigenhändigen Vnder schrifften und Pittschafften. Actum zu Oßnabruk in Westphalen den 27. Jul. Neu en Ralenders/ Anno 1648. Fürst Ragozi der alt tod. In Sibenbürgen gieng mit tod ab der alte Herr/ der Fürst Ragoz[unleserliches Material]/ dessen ältester Sohn die Rezierung annahm. Zu Coppenhagen gieng die Königliche Krönung fort. Anno 1649. ward der König in Engelland Caro us/ durch König Carolus in Engelland hingerichtet. den Parlamentischen General Fairfar/ von dem Castell Carrisbroki/ in der Insul Whigt/ gelegen/ ab und auff das Castell Horst/ von dannen aber mit 12. Compagnien Reutter nach Windsor/ 6. Jahr Christi 1649. Teutsche Meilen von Londen/ endlich den 20. Januarij in Londen eingebracht / und allda vor Gericht/ als ein Tirann/ Todtschläger und Verrähter angeklaget. Erstlich wurd er beschuldiget: Das er mit Tirannischem Gewalt/ nur nach seinem willen geregirt/ und die Gerechtigkeit und Frejheit des Volks im grund ausreuten wollen. 2. Das er verrähterischer und boshafftiger weise wider gegen wärtiges Parlament/ Krieg angefangen/ dardurch vil tausend Menschen diser Frejen Nation ums leben kommen/ vil Familien rumiret/ die gemeine Schazkammer erschöpfet/ die Handlung erbärmlich verderbet / und sonsten unersäzlicher Schaden zugefüget worden. 3. Zu Fortsezung seiner unguten Anschläge hätte er sich mit ausländischen Rebellischen Fürsten und Grafen/ als dem von Ormund verbunden/ &c. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0492" n="452"/> Wo er nicht als ein Fridbrecher wolte gestrafft sein. Was aber gerichtlich gesprochen/ solte ohne underscheid nach des Reichs Sazungen geexequirt werden. So offt Kriegsvolk durch eines andern Gebieth ziehen möchte: So solte solches auf dessen Vnkosten/ deme es zugeführe wurde/ geschehen.</p> <p>In disem Friden solten auf seithen Käis. Maj. eingeschlossen sein/ daß Haus Oesterreich / die König in Spannien/ Engelland/ Polen und Dähnemarkt: Alle Stände des Reichs und die Hansee-Stätte. Der Savoyer Lothringer und Sibenbürger: Alle Fürsten und Republicquen in Italia Die Vereinigte Staaden der Niderländer: Die Schweizer und Graupündter. Auf feithen der Königin und Cron Schweden solten mitbegriffen sein die Könige in Frankreich / Engelland/ Polen Dennemark und Protugall: Alle Stände des Reichs/ und die Hansee-Stätte. Der Moscowiter und Sibenbürger/ Venedig: Die Vereinigten Staden der Niderlande: Die Schweizer und Graupünter.</p> <p>Zu bekräfftigung dises alles bestättigten allerseits Legaten und Gevöllmächtigte dises Instrument mit jhren eigenhändigen Vnder schrifften und Pittschafften. Actum zu Oßnabruk in Westphalen den 27. Jul. Neu en Ralenders/ Anno 1648.</p> <p><note place="left">Fürst Ragozi der alt tod.</note> In Sibenbürgen gieng mit tod ab der alte Herr/ der Fürst Ragoz<gap reason="illegible"/>/ dessen ältester Sohn die Rezierung annahm.</p> <p>Zu Coppenhagen gieng die Königliche Krönung fort.</p> <p>Anno 1649. ward der König in Engelland Caro us/ durch <note place="left">König Carolus in Engelland hingerichtet.</note> den Parlamentischen General Fairfar/ von dem Castell Carrisbroki/ in der Insul Whigt/ gelegen/ ab und auff das Castell Horst/ von dannen aber mit 12. Compagnien Reutter nach Windsor/ 6. <note place="left">Jahr Christi 1649.</note> Teutsche Meilen von Londen/ endlich den 20. Januarij in Londen eingebracht / und allda vor Gericht/ als ein Tirann/ Todtschläger und Verrähter angeklaget.</p> <p>Erstlich wurd er beschuldiget: Das er mit Tirannischem Gewalt/ nur nach seinem willen geregirt/ und die Gerechtigkeit und Frejheit des Volks im grund ausreuten wollen.</p> <p>2. Das er verrähterischer und boshafftiger weise wider gegen wärtiges Parlament/ Krieg angefangen/ dardurch vil tausend Menschen diser Frejen Nation ums leben kommen/ vil Familien rumiret/ die gemeine Schazkammer erschöpfet/ die Handlung erbärmlich verderbet / und sonsten unersäzlicher Schaden zugefüget worden.</p> <p>3. Zu Fortsezung seiner unguten Anschläge hätte er sich mit ausländischen Rebellischen Fürsten und Grafen/ als dem von Ormund verbunden/ &c.</p> </div> </body> </text> </TEI> [452/0492]
Wo er nicht als ein Fridbrecher wolte gestrafft sein. Was aber gerichtlich gesprochen/ solte ohne underscheid nach des Reichs Sazungen geexequirt werden. So offt Kriegsvolk durch eines andern Gebieth ziehen möchte: So solte solches auf dessen Vnkosten/ deme es zugeführe wurde/ geschehen.
In disem Friden solten auf seithen Käis. Maj. eingeschlossen sein/ daß Haus Oesterreich / die König in Spannien/ Engelland/ Polen und Dähnemarkt: Alle Stände des Reichs und die Hansee-Stätte. Der Savoyer Lothringer und Sibenbürger: Alle Fürsten und Republicquen in Italia Die Vereinigte Staaden der Niderländer: Die Schweizer und Graupündter. Auf feithen der Königin und Cron Schweden solten mitbegriffen sein die Könige in Frankreich / Engelland/ Polen Dennemark und Protugall: Alle Stände des Reichs/ und die Hansee-Stätte. Der Moscowiter und Sibenbürger/ Venedig: Die Vereinigten Staden der Niderlande: Die Schweizer und Graupünter.
Zu bekräfftigung dises alles bestättigten allerseits Legaten und Gevöllmächtigte dises Instrument mit jhren eigenhändigen Vnder schrifften und Pittschafften. Actum zu Oßnabruk in Westphalen den 27. Jul. Neu en Ralenders/ Anno 1648.
In Sibenbürgen gieng mit tod ab der alte Herr/ der Fürst Ragoz_ / dessen ältester Sohn die Rezierung annahm.
Fürst Ragozi der alt tod. Zu Coppenhagen gieng die Königliche Krönung fort.
Anno 1649. ward der König in Engelland Caro us/ durch den Parlamentischen General Fairfar/ von dem Castell Carrisbroki/ in der Insul Whigt/ gelegen/ ab und auff das Castell Horst/ von dannen aber mit 12. Compagnien Reutter nach Windsor/ 6. Teutsche Meilen von Londen/ endlich den 20. Januarij in Londen eingebracht / und allda vor Gericht/ als ein Tirann/ Todtschläger und Verrähter angeklaget.
König Carolus in Engelland hingerichtet.
Jahr Christi 1649. Erstlich wurd er beschuldiget: Das er mit Tirannischem Gewalt/ nur nach seinem willen geregirt/ und die Gerechtigkeit und Frejheit des Volks im grund ausreuten wollen.
2. Das er verrähterischer und boshafftiger weise wider gegen wärtiges Parlament/ Krieg angefangen/ dardurch vil tausend Menschen diser Frejen Nation ums leben kommen/ vil Familien rumiret/ die gemeine Schazkammer erschöpfet/ die Handlung erbärmlich verderbet / und sonsten unersäzlicher Schaden zugefüget worden.
3. Zu Fortsezung seiner unguten Anschläge hätte er sich mit ausländischen Rebellischen Fürsten und Grafen/ als dem von Ormund verbunden/ &c.
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