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Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

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In disem 1650. Jahr wurden auf der Königin Befehl die 3. Prinzen von Conde/ Conty und Longueville in Arrest genommen/ Jahr Christi 1650. und naher dem festen Schloß Vincennes geführt.

Auf einen tag vormittags zwüschen 11. und 12. Uhren/ langte Herr Obrist Ranfft mit 2. Postillionen/ und einem Nürnberger Trompeter/ unversehens alhie in Wien an/ ließ durch die ganze Statt/ (welches doch sonsten bej Leibs-straf verbotten war) mit menigliches verwunderung blasen/ und ritte also den geraden weg/ zu Ihrer Räis. Maj. nach der Burg / den underschribenen Haup-Receß/ und ganzen Fridens-schluß in blauem Sammet eingebunden / auf dem schnitt vergu[unleserliches Material]det/ und mit 2. anhangenden Guldenen Sigeln/ (worauf ein schöner Oelzweig/ Lorberkranz/ und eine weisse Tauben/ mit kostlichen Edelgesteinen und Diamanten besezet/ geleget waren) mit sich bringende.

Welchen Haupt-Receß Ihr Räis. Maj. allergnädigst/ und mit solchen freuden aufnahmen / daß sie auch/ den auf 6000. Reichs thaler werth geschäzeten Ring vom Finger zogen/ und denselben nebenst einer guldenen Retten/ und anhangendem Gnaden Pfenning auf 2000. Ducaten würdig/ gedachtem Obristen Ranfften verehrten/ mit darbej gethanem allergnädigsten Versprechen/ dessen Regiment bis nach dero seligen ableiben in Bestallung zubehalten.

Hier auf ward die Anstalt gemacht/ daß in Ihrer Räis. Maj. Erblanden aller Orten ein grosses Dankfest gehalten werden solte.

Die drei gefangene Prinzen liessen bei den König und der Französische Vnruhen. Königin um 4. folgende puncten anhalten.

1. Um Officier von ihren häuseren/ die ihnen ihre speise zurichten möchten. 2. Um einen Notarium, eine General Procuration, wegen verwaltung ihrer güter/ in zeit währender gefängnus stellen zu lassen. 3. Um einen absonderlichen Beichtvatter/ und dann 4. Um erlaubnus des tages auff den Dojou/ um ein wenig Lufft zu schöpfen/ zu spaziren. Die drei ersten wurden verwilliget/ aber der vierte Punct nicht zugelassen.

Mareschall Turrenne. Diser ließ an die regierende Königin ein schreiben (in welchem er die ursach seiner gesuchten/ außländischen hülffe remonstrirte, der Prinzen verhafftung hoch anzuge das allbereits daraus entstandene/ auch noch besorgende unheil niemand anders/ als dem Cardmal Mazarim zu messen/ und um Remedirung alles dessen/ was hierinn passirt anhalten thäte) abgehen/ dises ohngefähr-

In disem 1650. Jahr wurden auf der Königin Befehl die 3. Prinzen von Conde/ Conty und Longueville in Arrest genommen/ Jahr Christi 1650. und naher dem festen Schloß Vincennes geführt.

Auf einen tag vormittags zwüschen 11. und 12. Uhren/ langte Herr Obrist Ranfft mit 2. Postillionen/ und einem Nürnberger Trompeter/ unversehens alhie in Wien an/ ließ durch die ganze Statt/ (welches doch sonsten bej Leibs-straf verbotten war) mit menigliches verwunderung blasen/ und ritte also den geraden weg/ zu Ihrer Räis. Maj. nach der Burg / den underschribenen Haup-Receß/ und ganzen Fridens-schluß in blauem Sammet eingebunden / auf dem schnitt vergu[unleserliches Material]det/ und mit 2. anhangenden Guldenen Sigeln/ (worauf ein schöner Oelzweig/ Lorberkranz/ und eine weisse Tauben/ mit kostlichen Edelgesteinen und Diamanten besezet/ geleget waren) mit sich bringende.

Welchen Haupt-Receß Ihr Räis. Maj. allergnädigst/ und mit solchen freuden aufnahmen / daß sie auch/ den auf 6000. Reichs thaler werth geschäzeten Ring vom Finger zogen/ und denselben nebenst einer guldenen Retten/ und anhangendem Gnaden Pfenning auf 2000. Ducaten würdig/ gedachtem Obristen Ranfften verehrten/ mit darbej gethanem allergnädigsten Versprechen/ dessen Regiment bis nach dero seligen ableiben in Bestallung zubehalten.

Hier auf ward die Anstalt gemacht/ daß in Ihrer Räis. Maj. Erblanden aller Orten ein grosses Dankfest gehalten werden solte.

Die drei gefangene Prinzen liessen bei den König und der Französische Vnruhen. Königin um 4. folgende puncten anhalten.

1. Um Officier von ihren häuseren/ die ihnen ihre speise zurichten möchten. 2. Um einen Notarium, eine General Procuration, wegen verwaltung ihrer güter/ in zeit währender gefängnus stellen zu lassen. 3. Um einen absonderlichen Beichtvatter/ und dann 4. Um erlaubnus des tages auff den Dojou/ um ein wenig Lufft zu schöpfen/ zu spaziren. Die drei ersten wurden verwilliget/ aber der vierte Punct nicht zugelassen.

Mareschall Turrenne. Diser ließ an die regierende Königin ein schreiben (in welchem er die ursach seiner gesuchten/ außländischen hülffe remonstrirte, der Prinzen verhafftung hoch anzuge das allbereits daraus entstandene/ auch noch besorgende unheil niemand anders/ als dem Cardmal Mazarim zu messen/ und um Remedirung alles dessen/ was hierinn passirt anhalten thäte) abgehen/ dises ohngefähr-

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[456/0496] In disem 1650. Jahr wurden auf der Königin Befehl die 3. Prinzen von Conde/ Conty und Longueville in Arrest genommen/ und naher dem festen Schloß Vincennes geführt. Jahr Christi 1650. Auf einen tag vormittags zwüschen 11. und 12. Uhren/ langte Herr Obrist Ranfft mit 2. Postillionen/ und einem Nürnberger Trompeter/ unversehens alhie in Wien an/ ließ durch die ganze Statt/ (welches doch sonsten bej Leibs-straf verbotten war) mit menigliches verwunderung blasen/ und ritte also den geraden weg/ zu Ihrer Räis. Maj. nach der Burg / den underschribenen Haup-Receß/ und ganzen Fridens-schluß in blauem Sammet eingebunden / auf dem schnitt vergu_ det/ und mit 2. anhangenden Guldenen Sigeln/ (worauf ein schöner Oelzweig/ Lorberkranz/ und eine weisse Tauben/ mit kostlichen Edelgesteinen und Diamanten besezet/ geleget waren) mit sich bringende. Welchen Haupt-Receß Ihr Räis. Maj. allergnädigst/ und mit solchen freuden aufnahmen / daß sie auch/ den auf 6000. Reichs thaler werth geschäzeten Ring vom Finger zogen/ und denselben nebenst einer guldenen Retten/ und anhangendem Gnaden Pfenning auf 2000. Ducaten würdig/ gedachtem Obristen Ranfften verehrten/ mit darbej gethanem allergnädigsten Versprechen/ dessen Regiment bis nach dero seligen ableiben in Bestallung zubehalten. Hier auf ward die Anstalt gemacht/ daß in Ihrer Räis. Maj. Erblanden aller Orten ein grosses Dankfest gehalten werden solte. Die drei gefangene Prinzen liessen bei den König und der Königin um 4. folgende puncten anhalten. Französische Vnruhen. 1. Um Officier von ihren häuseren/ die ihnen ihre speise zurichten möchten. 2. Um einen Notarium, eine General Procuration, wegen verwaltung ihrer güter/ in zeit währender gefängnus stellen zu lassen. 3. Um einen absonderlichen Beichtvatter/ und dann 4. Um erlaubnus des tages auff den Dojou/ um ein wenig Lufft zu schöpfen/ zu spaziren. Die drei ersten wurden verwilliget/ aber der vierte Punct nicht zugelassen. Diser ließ an die regierende Königin ein schreiben (in welchem er die ursach seiner gesuchten/ außländischen hülffe remonstrirte, der Prinzen verhafftung hoch anzuge das allbereits daraus entstandene/ auch noch besorgende unheil niemand anders/ als dem Cardmal Mazarim zu messen/ und um Remedirung alles dessen/ was hierinn passirt anhalten thäte) abgehen/ dises ohngefähr- Mareschall Turrenne.

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Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 456. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/496>, abgerufen am 02.06.2024.