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Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.

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Bewirthschaftung verbunden. Nachdem das Jagdrecht seiner mit-
telalterigen Vorrechte entkleidet ist, und der kleine Eigenthümer
keinen Vortheil von seinem Rechte ziehen würde, legen die Nach-
barn ihre Grundstücke auch zur Betreibung der Jagd nach den
Regeln des Waidwerks zusammen.

Für die städtischen Gewerbe müssen verwandte Gewerke sich
näher mit einander verbinden, um, wenn der eine oder der andere
Zweig überfüllt ist oder durch den Wechsel der Mode außer Thä-
tigkeit kommt, die Arbeiter von einem Gebiete in das andere über-
gehen können, je nachdem Lust und Geschmack sie dazu treibt. Jn
Amerika ist dieses Uebergehen schon viel gewöhnlicher, als bei uns.
Vorher kann das Auskunftsmittel des Umlaufs der Arbeitskräfte
durch die Kreis- und Staatsräthe in Anspruch genommen wer-
den, um zu sehen, ob sie nicht in demselben Geschäfte, nur in
einem andern Kreise oder Staate, wo dasselbe noch nicht überfüllt,
noch nicht außer Mode gekommen, sondern vielleicht erst recht
Mode geworden ist, verwendet werden können; was jedoch bei
der leichten Zugänglichkeit aller Länder und der schnellen Ver-
breitung der Moden jetzt schwerer der Fall sein wird.

Die Theilung der Arbeit besteht aber nicht blos darin, daß
der Eine dies Stück, der Andere jenes macht, sondern auch, daß
der Eine unmittelbar mit seiner leiblichen Kraft die Natur über-
windet, der Andere durch sein Vermögen die Mittel zur Arbeit,
die Gegenstände der Natur herbeischafft, welche überwunden werden
sollen. Hier sind wir denn auf den Gegensatz der Arbeit und des
Capitals gekommen, -- ein Widerspruch, der nicht Eine besondere
Stufe der Volkswirthschaft ist, sondern der allgemeine in einer
jeden. Derselbe ist auch ein Unterschied der Thätigkeit. Auf dem
Lande der Eigenthümer und der Tagelöhner, in der Werk-
statt der Meister und die Gesellen unterscheiden sich, wie
Beaufsichtigende und Beaufsichtigte. Wer das Geld zu
dem Unternehmen hergiebt, wird die Aufsicht darüber führen, daß
das Geschäft Nutzen abwerfe: er oder sein Werkmeister wird die
getheilte Arbeit wieder ins Ganze zusammenfassen. Daß nun
hierbei der Capitalist nicht den Handwerker drücke, den Lohn nicht
willkürlich herabsetze, um einen größern Gewinn von seinem Gelde
zu ziehen, wird die erwähnte Gliederung des Umlaufs bezwecken,

Bewirthſchaftung verbunden. Nachdem das Jagdrecht ſeiner mit-
telalterigen Vorrechte entkleidet iſt, und der kleine Eigenthümer
keinen Vortheil von ſeinem Rechte ziehen würde, legen die Nach-
barn ihre Grundſtücke auch zur Betreibung der Jagd nach den
Regeln des Waidwerks zuſammen.

Für die ſtädtiſchen Gewerbe müſſen verwandte Gewerke ſich
näher mit einander verbinden, um, wenn der eine oder der andere
Zweig überfüllt iſt oder durch den Wechſel der Mode außer Thä-
tigkeit kommt, die Arbeiter von einem Gebiete in das andere über-
gehen können, je nachdem Luſt und Geſchmack ſie dazu treibt. Jn
Amerika iſt dieſes Uebergehen ſchon viel gewöhnlicher, als bei uns.
Vorher kann das Auskunftsmittel des Umlaufs der Arbeitskräfte
durch die Kreis- und Staatsräthe in Anſpruch genommen wer-
den, um zu ſehen, ob ſie nicht in demſelben Geſchäfte, nur in
einem andern Kreiſe oder Staate, wo daſſelbe noch nicht überfüllt,
noch nicht außer Mode gekommen, ſondern vielleicht erſt recht
Mode geworden iſt, verwendet werden können; was jedoch bei
der leichten Zugänglichkeit aller Länder und der ſchnellen Ver-
breitung der Moden jetzt ſchwerer der Fall ſein wird.

Die Theilung der Arbeit beſteht aber nicht blos darin, daß
der Eine dies Stück, der Andere jenes macht, ſondern auch, daß
der Eine unmittelbar mit ſeiner leiblichen Kraft die Natur über-
windet, der Andere durch ſein Vermögen die Mittel zur Arbeit,
die Gegenſtände der Natur herbeiſchafft, welche überwunden werden
ſollen. Hier ſind wir denn auf den Gegenſatz der Arbeit und des
Capitals gekommen, — ein Widerſpruch, der nicht Eine beſondere
Stufe der Volkswirthſchaft iſt, ſondern der allgemeine in einer
jeden. Derſelbe iſt auch ein Unterſchied der Thätigkeit. Auf dem
Lande der Eigenthümer und der Tagelöhner, in der Werk-
ſtatt der Meiſter und die Geſellen unterſcheiden ſich, wie
Beaufſichtigende und Beaufſichtigte. Wer das Geld zu
dem Unternehmen hergiebt, wird die Aufſicht darüber führen, daß
das Geſchäft Nutzen abwerfe: er oder ſein Werkmeiſter wird die
getheilte Arbeit wieder ins Ganze zuſammenfaſſen. Daß nun
hierbei der Capitaliſt nicht den Handwerker drücke, den Lohn nicht
willkürlich herabſetze, um einen größern Gewinn von ſeinem Gelde
zu ziehen, wird die erwähnte Gliederung des Umlaufs bezwecken,

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[92/0102] Bewirthſchaftung verbunden. Nachdem das Jagdrecht ſeiner mit- telalterigen Vorrechte entkleidet iſt, und der kleine Eigenthümer keinen Vortheil von ſeinem Rechte ziehen würde, legen die Nach- barn ihre Grundſtücke auch zur Betreibung der Jagd nach den Regeln des Waidwerks zuſammen. Für die ſtädtiſchen Gewerbe müſſen verwandte Gewerke ſich näher mit einander verbinden, um, wenn der eine oder der andere Zweig überfüllt iſt oder durch den Wechſel der Mode außer Thä- tigkeit kommt, die Arbeiter von einem Gebiete in das andere über- gehen können, je nachdem Luſt und Geſchmack ſie dazu treibt. Jn Amerika iſt dieſes Uebergehen ſchon viel gewöhnlicher, als bei uns. Vorher kann das Auskunftsmittel des Umlaufs der Arbeitskräfte durch die Kreis- und Staatsräthe in Anſpruch genommen wer- den, um zu ſehen, ob ſie nicht in demſelben Geſchäfte, nur in einem andern Kreiſe oder Staate, wo daſſelbe noch nicht überfüllt, noch nicht außer Mode gekommen, ſondern vielleicht erſt recht Mode geworden iſt, verwendet werden können; was jedoch bei der leichten Zugänglichkeit aller Länder und der ſchnellen Ver- breitung der Moden jetzt ſchwerer der Fall ſein wird. Die Theilung der Arbeit beſteht aber nicht blos darin, daß der Eine dies Stück, der Andere jenes macht, ſondern auch, daß der Eine unmittelbar mit ſeiner leiblichen Kraft die Natur über- windet, der Andere durch ſein Vermögen die Mittel zur Arbeit, die Gegenſtände der Natur herbeiſchafft, welche überwunden werden ſollen. Hier ſind wir denn auf den Gegenſatz der Arbeit und des Capitals gekommen, — ein Widerſpruch, der nicht Eine beſondere Stufe der Volkswirthſchaft iſt, ſondern der allgemeine in einer jeden. Derſelbe iſt auch ein Unterſchied der Thätigkeit. Auf dem Lande der Eigenthümer und der Tagelöhner, in der Werk- ſtatt der Meiſter und die Geſellen unterſcheiden ſich, wie Beaufſichtigende und Beaufſichtigte. Wer das Geld zu dem Unternehmen hergiebt, wird die Aufſicht darüber führen, daß das Geſchäft Nutzen abwerfe: er oder ſein Werkmeiſter wird die getheilte Arbeit wieder ins Ganze zuſammenfaſſen. Daß nun hierbei der Capitaliſt nicht den Handwerker drücke, den Lohn nicht willkürlich herabſetze, um einen größern Gewinn von ſeinem Gelde zu ziehen, wird die erwähnte Gliederung des Umlaufs bezwecken,

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Zitationshilfe: Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/michelet_loesung_1849/102>, abgerufen am 21.11.2024.