Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.Bewirthschaftung verbunden. Nachdem das Jagdrecht seiner mit- Für die städtischen Gewerbe müssen verwandte Gewerke sich Die Theilung der Arbeit besteht aber nicht blos darin, daß Bewirthſchaftung verbunden. Nachdem das Jagdrecht ſeiner mit- Für die ſtädtiſchen Gewerbe müſſen verwandte Gewerke ſich Die Theilung der Arbeit beſteht aber nicht blos darin, daß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0102" n="92"/> Bewirthſchaftung verbunden. Nachdem das Jagdrecht ſeiner mit-<lb/> telalterigen Vorrechte entkleidet iſt, und der kleine Eigenthümer<lb/> keinen Vortheil von ſeinem Rechte ziehen würde, legen die Nach-<lb/> barn ihre Grundſtücke auch zur Betreibung der Jagd nach den<lb/> Regeln des Waidwerks zuſammen.</p><lb/> <p>Für die ſtädtiſchen <hi rendition="#g">Gewerbe</hi> müſſen verwandte Gewerke ſich<lb/> näher mit einander verbinden, um, wenn der eine oder der andere<lb/> Zweig überfüllt iſt oder durch den Wechſel der Mode außer Thä-<lb/> tigkeit kommt, die Arbeiter von einem Gebiete in das andere über-<lb/> gehen können, je nachdem Luſt und Geſchmack ſie dazu treibt. Jn<lb/> Amerika iſt dieſes Uebergehen ſchon viel gewöhnlicher, als bei uns.<lb/> Vorher kann das Auskunftsmittel des Umlaufs der Arbeitskräfte<lb/> durch die Kreis- und Staatsräthe in Anſpruch genommen wer-<lb/> den, um zu ſehen, ob ſie nicht in demſelben Geſchäfte, nur in<lb/> einem andern Kreiſe oder Staate, wo daſſelbe noch nicht überfüllt,<lb/> noch nicht außer Mode gekommen, ſondern vielleicht erſt recht<lb/> Mode geworden iſt, verwendet werden können; was jedoch bei<lb/> der leichten Zugänglichkeit aller Länder und der ſchnellen Ver-<lb/> breitung der Moden jetzt ſchwerer der Fall ſein wird.</p><lb/> <p>Die Theilung der Arbeit beſteht aber nicht blos darin, daß<lb/> der Eine dies Stück, der Andere jenes macht, ſondern auch, daß<lb/> der Eine unmittelbar mit ſeiner leiblichen Kraft die Natur über-<lb/> windet, der Andere durch ſein Vermögen die Mittel zur Arbeit,<lb/> die Gegenſtände der Natur herbeiſchafft, welche überwunden werden<lb/> ſollen. Hier ſind wir denn auf den Gegenſatz der Arbeit und des<lb/> Capitals gekommen, — ein Widerſpruch, der nicht Eine beſondere<lb/> Stufe der Volkswirthſchaft iſt, ſondern der allgemeine in einer<lb/> jeden. Derſelbe iſt auch ein Unterſchied der Thätigkeit. Auf dem<lb/> Lande der <hi rendition="#g">Eigenthümer</hi> und der <hi rendition="#g">Tagelöhner,</hi> in der Werk-<lb/> ſtatt der <hi rendition="#g">Meiſter</hi> und die <hi rendition="#g">Geſellen</hi> unterſcheiden ſich, wie<lb/><hi rendition="#g">Beaufſichtigende</hi> und <hi rendition="#g">Beaufſichtigte.</hi> Wer das Geld zu<lb/> dem Unternehmen hergiebt, wird die Aufſicht darüber führen, daß<lb/> das Geſchäft Nutzen abwerfe: er oder ſein Werkmeiſter wird die<lb/> getheilte Arbeit wieder ins Ganze zuſammenfaſſen. Daß nun<lb/> hierbei der Capitaliſt nicht den Handwerker drücke, den Lohn nicht<lb/> willkürlich herabſetze, um einen größern Gewinn von ſeinem Gelde<lb/> zu ziehen, wird die erwähnte Gliederung des Umlaufs bezwecken,<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [92/0102]
Bewirthſchaftung verbunden. Nachdem das Jagdrecht ſeiner mit-
telalterigen Vorrechte entkleidet iſt, und der kleine Eigenthümer
keinen Vortheil von ſeinem Rechte ziehen würde, legen die Nach-
barn ihre Grundſtücke auch zur Betreibung der Jagd nach den
Regeln des Waidwerks zuſammen.
Für die ſtädtiſchen Gewerbe müſſen verwandte Gewerke ſich
näher mit einander verbinden, um, wenn der eine oder der andere
Zweig überfüllt iſt oder durch den Wechſel der Mode außer Thä-
tigkeit kommt, die Arbeiter von einem Gebiete in das andere über-
gehen können, je nachdem Luſt und Geſchmack ſie dazu treibt. Jn
Amerika iſt dieſes Uebergehen ſchon viel gewöhnlicher, als bei uns.
Vorher kann das Auskunftsmittel des Umlaufs der Arbeitskräfte
durch die Kreis- und Staatsräthe in Anſpruch genommen wer-
den, um zu ſehen, ob ſie nicht in demſelben Geſchäfte, nur in
einem andern Kreiſe oder Staate, wo daſſelbe noch nicht überfüllt,
noch nicht außer Mode gekommen, ſondern vielleicht erſt recht
Mode geworden iſt, verwendet werden können; was jedoch bei
der leichten Zugänglichkeit aller Länder und der ſchnellen Ver-
breitung der Moden jetzt ſchwerer der Fall ſein wird.
Die Theilung der Arbeit beſteht aber nicht blos darin, daß
der Eine dies Stück, der Andere jenes macht, ſondern auch, daß
der Eine unmittelbar mit ſeiner leiblichen Kraft die Natur über-
windet, der Andere durch ſein Vermögen die Mittel zur Arbeit,
die Gegenſtände der Natur herbeiſchafft, welche überwunden werden
ſollen. Hier ſind wir denn auf den Gegenſatz der Arbeit und des
Capitals gekommen, — ein Widerſpruch, der nicht Eine beſondere
Stufe der Volkswirthſchaft iſt, ſondern der allgemeine in einer
jeden. Derſelbe iſt auch ein Unterſchied der Thätigkeit. Auf dem
Lande der Eigenthümer und der Tagelöhner, in der Werk-
ſtatt der Meiſter und die Geſellen unterſcheiden ſich, wie
Beaufſichtigende und Beaufſichtigte. Wer das Geld zu
dem Unternehmen hergiebt, wird die Aufſicht darüber führen, daß
das Geſchäft Nutzen abwerfe: er oder ſein Werkmeiſter wird die
getheilte Arbeit wieder ins Ganze zuſammenfaſſen. Daß nun
hierbei der Capitaliſt nicht den Handwerker drücke, den Lohn nicht
willkürlich herabſetze, um einen größern Gewinn von ſeinem Gelde
zu ziehen, wird die erwähnte Gliederung des Umlaufs bezwecken,
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