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Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.

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indem der Ueberfluß der Arbeitskräfte an andere Orte geschafft, anders
verwendet wird, und so die Arbeitskraft an jedem Punkte ihren
Werth behält. So wird das Verhältniß von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer auf den Fuß der vollständigen Gleichheit

zurückgeführt werden, wie der 13. Artikel der Französischen Ver-
fassung ausdrücklich verlangt, und damit die Grundlage zur Glie-
derung der Arbeit gegeben sein. Jeder liefert Capital in die Ge-
meinschaft: der Eine Arbeitskraft, der Andere Geld; jeder hat
eine bestimmte Arbeit zu thun und muß nach Verhältniß am Ge-
winn Theil haben. Der Gemeinderath oder die besonderen ge-
werblichen Schiedsrichter werden diese Gleichheit zu schützen wissen.

Damit die Meister, welche mit kleinem Capitale arbeiten,
nicht von den großen Capitalisten erdrückt werden, welche sich
besser einrichten können und darum keiner Vereinsordnung fügen
wollen, die sie im unternehmungsreichen Betriebe ihres Gewerbes
hemmen könnte: müssen jene theils aus der ganzen Jnnung, oder
auch in beschränkterer Zahl gemeinschaftliche Werkstätten er-
richten und die verschiedenen Zweige ihres Gebiets unter sich ver-
theilen, um auf diese Weise schneller arbeiten zu können. Die
Theilung der Arbeit ist so durch Freiheit überwunden, ohne beseitigt
worden zu sein; man hat ihre Vortheile ohne deren Nachtheile.
Jn Hamburg haben die Handwerkervereine sich nach dem Stoff ge-
gliedert. Es sind daselbst auch bereits mehrere Tischler zur An-
legung einer gemeinsamen Werkstätte zusammengetreten, die somit
an Miethe, Feuerung, Werkzeug u. s. w. bedeutende Ersparungen
machen. Jn Berlin wollen Kleidermacher eine umfassendere Gesellschaft
gründen. Der Theilung des Einkaufs wird dadurch begegnet, daß
die Meister sich zu dem Zwecke verbinden, die Rohstoffe ge-
meinschaftlich anzuschaffen.
Jn größerer Menge angekauft,
sind sie viel wohlfeiler, und schon dadurch der Vortheil auf Seiten
des Capitalisten. Großen Vortheil gewährt es auch, wenn ver-
wandte Handwerke sich noch besonders unter einan-
der vereinen,
z. B. alle Bauhandwerke, um ein Haus zu
bauen: Wagener und Schmiede, um landwirthschaftliche Geräth-
schaften, Pflüge, Karren und dergleichen anzufertigen: Sattler
und Lackirer, um eine gemeinsame Wagenbauanstalt zu gründen u. s. w.

Jm Fabrikwesen erzeugt die Theilung der Arbeit die

indem der Ueberfluß der Arbeitskräfte an andere Orte geſchafft, anders
verwendet wird, und ſo die Arbeitskraft an jedem Punkte ihren
Werth behält. So wird das Verhältniß von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer auf den Fuß der vollſtändigen Gleichheit

zurückgeführt werden, wie der 13. Artikel der Franzöſiſchen Ver-
faſſung ausdrücklich verlangt, und damit die Grundlage zur Glie-
derung der Arbeit gegeben ſein. Jeder liefert Capital in die Ge-
meinſchaft: der Eine Arbeitskraft, der Andere Geld; jeder hat
eine beſtimmte Arbeit zu thun und muß nach Verhältniß am Ge-
winn Theil haben. Der Gemeinderath oder die beſonderen ge-
werblichen Schiedsrichter werden dieſe Gleichheit zu ſchützen wiſſen.

Damit die Meiſter, welche mit kleinem Capitale arbeiten,
nicht von den großen Capitaliſten erdrückt werden, welche ſich
beſſer einrichten können und darum keiner Vereinsordnung fügen
wollen, die ſie im unternehmungsreichen Betriebe ihres Gewerbes
hemmen könnte: müſſen jene theils aus der ganzen Jnnung, oder
auch in beſchränkterer Zahl gemeinſchaftliche Werkſtätten er-
richten und die verſchiedenen Zweige ihres Gebiets unter ſich ver-
theilen, um auf dieſe Weiſe ſchneller arbeiten zu können. Die
Theilung der Arbeit iſt ſo durch Freiheit überwunden, ohne beſeitigt
worden zu ſein; man hat ihre Vortheile ohne deren Nachtheile.
Jn Hamburg haben die Handwerkervereine ſich nach dem Stoff ge-
gliedert. Es ſind daſelbſt auch bereits mehrere Tiſchler zur An-
legung einer gemeinſamen Werkſtätte zuſammengetreten, die ſomit
an Miethe, Feuerung, Werkzeug u. ſ. w. bedeutende Erſparungen
machen. Jn Berlin wollen Kleidermacher eine umfaſſendere Geſellſchaft
gründen. Der Theilung des Einkaufs wird dadurch begegnet, daß
die Meiſter ſich zu dem Zwecke verbinden, die Rohſtoffe ge-
meinſchaftlich anzuſchaffen.
Jn größerer Menge angekauft,
ſind ſie viel wohlfeiler, und ſchon dadurch der Vortheil auf Seiten
des Capitaliſten. Großen Vortheil gewährt es auch, wenn ver-
wandte Handwerke ſich noch beſonders unter einan-
der vereinen,
z. B. alle Bauhandwerke, um ein Haus zu
bauen: Wagener und Schmiede, um landwirthſchaftliche Geräth-
ſchaften, Pflüge, Karren und dergleichen anzufertigen: Sattler
und Lackirer, um eine gemeinſame Wagenbauanſtalt zu gründen u. ſ. w.

Jm Fabrikweſen erzeugt die Theilung der Arbeit die

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[93/0103] indem der Ueberfluß der Arbeitskräfte an andere Orte geſchafft, anders verwendet wird, und ſo die Arbeitskraft an jedem Punkte ihren Werth behält. So wird das Verhältniß von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Fuß der vollſtändigen Gleichheit zurückgeführt werden, wie der 13. Artikel der Franzöſiſchen Ver- faſſung ausdrücklich verlangt, und damit die Grundlage zur Glie- derung der Arbeit gegeben ſein. Jeder liefert Capital in die Ge- meinſchaft: der Eine Arbeitskraft, der Andere Geld; jeder hat eine beſtimmte Arbeit zu thun und muß nach Verhältniß am Ge- winn Theil haben. Der Gemeinderath oder die beſonderen ge- werblichen Schiedsrichter werden dieſe Gleichheit zu ſchützen wiſſen. Damit die Meiſter, welche mit kleinem Capitale arbeiten, nicht von den großen Capitaliſten erdrückt werden, welche ſich beſſer einrichten können und darum keiner Vereinsordnung fügen wollen, die ſie im unternehmungsreichen Betriebe ihres Gewerbes hemmen könnte: müſſen jene theils aus der ganzen Jnnung, oder auch in beſchränkterer Zahl gemeinſchaftliche Werkſtätten er- richten und die verſchiedenen Zweige ihres Gebiets unter ſich ver- theilen, um auf dieſe Weiſe ſchneller arbeiten zu können. Die Theilung der Arbeit iſt ſo durch Freiheit überwunden, ohne beſeitigt worden zu ſein; man hat ihre Vortheile ohne deren Nachtheile. Jn Hamburg haben die Handwerkervereine ſich nach dem Stoff ge- gliedert. Es ſind daſelbſt auch bereits mehrere Tiſchler zur An- legung einer gemeinſamen Werkſtätte zuſammengetreten, die ſomit an Miethe, Feuerung, Werkzeug u. ſ. w. bedeutende Erſparungen machen. Jn Berlin wollen Kleidermacher eine umfaſſendere Geſellſchaft gründen. Der Theilung des Einkaufs wird dadurch begegnet, daß die Meiſter ſich zu dem Zwecke verbinden, die Rohſtoffe ge- meinſchaftlich anzuſchaffen. Jn größerer Menge angekauft, ſind ſie viel wohlfeiler, und ſchon dadurch der Vortheil auf Seiten des Capitaliſten. Großen Vortheil gewährt es auch, wenn ver- wandte Handwerke ſich noch beſonders unter einan- der vereinen, z. B. alle Bauhandwerke, um ein Haus zu bauen: Wagener und Schmiede, um landwirthſchaftliche Geräth- ſchaften, Pflüge, Karren und dergleichen anzufertigen: Sattler und Lackirer, um eine gemeinſame Wagenbauanſtalt zu gründen u. ſ. w. Jm Fabrikweſen erzeugt die Theilung der Arbeit die

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Zitationshilfe: Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/michelet_loesung_1849/103>, abgerufen am 21.11.2024.