Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.indem der Ueberfluß der Arbeitskräfte an andere Orte geschafft, anders Damit die Meister, welche mit kleinem Capitale arbeiten, Jm Fabrikwesen erzeugt die Theilung der Arbeit die indem der Ueberfluß der Arbeitskräfte an andere Orte geſchafft, anders Damit die Meiſter, welche mit kleinem Capitale arbeiten, Jm Fabrikweſen erzeugt die Theilung der Arbeit die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0103" n="93"/> indem der Ueberfluß der Arbeitskräfte an andere Orte geſchafft, anders<lb/> verwendet wird, und ſo die Arbeitskraft an jedem Punkte ihren<lb/> Werth behält. So wird das Verhältniß von <hi rendition="#g">Arbeitgeber und<lb/> Arbeitnehmer auf den Fuß der vollſtändigen Gleichheit</hi><lb/> zurückgeführt werden, wie der 13. Artikel der Franzöſiſchen Ver-<lb/> faſſung ausdrücklich verlangt, und damit die Grundlage zur Glie-<lb/> derung der Arbeit gegeben ſein. Jeder liefert Capital in die Ge-<lb/> meinſchaft: der Eine Arbeitskraft, der Andere Geld; jeder hat<lb/> eine beſtimmte Arbeit zu thun und muß nach Verhältniß am Ge-<lb/> winn Theil haben. Der Gemeinderath oder die beſonderen ge-<lb/> werblichen Schiedsrichter werden dieſe Gleichheit zu ſchützen wiſſen.</p><lb/> <p>Damit die Meiſter, welche mit kleinem Capitale arbeiten,<lb/> nicht von den großen Capitaliſten erdrückt werden, welche ſich<lb/> beſſer einrichten können und darum keiner Vereinsordnung fügen<lb/> wollen, die ſie im unternehmungsreichen Betriebe ihres Gewerbes<lb/> hemmen könnte: müſſen jene theils aus der ganzen Jnnung, oder<lb/> auch in beſchränkterer Zahl <hi rendition="#g">gemeinſchaftliche</hi> Werkſtätten er-<lb/> richten und die verſchiedenen Zweige ihres Gebiets unter ſich ver-<lb/> theilen, um auf dieſe Weiſe ſchneller arbeiten zu können. Die<lb/> Theilung der Arbeit iſt ſo durch Freiheit überwunden, ohne beſeitigt<lb/> worden zu ſein; man hat ihre Vortheile ohne deren Nachtheile.<lb/> Jn Hamburg haben die Handwerkervereine ſich nach dem Stoff ge-<lb/> gliedert. Es ſind daſelbſt auch bereits mehrere Tiſchler zur An-<lb/> legung einer gemeinſamen Werkſtätte zuſammengetreten, die ſomit<lb/> an Miethe, Feuerung, Werkzeug u. ſ. w. bedeutende Erſparungen<lb/> machen. Jn Berlin wollen Kleidermacher eine umfaſſendere Geſellſchaft<lb/> gründen. Der Theilung des Einkaufs wird dadurch begegnet, daß<lb/> die Meiſter ſich zu dem Zwecke verbinden, die <hi rendition="#g">Rohſtoffe ge-<lb/> meinſchaftlich anzuſchaffen.</hi> Jn größerer Menge angekauft,<lb/> ſind ſie viel wohlfeiler, und ſchon dadurch der Vortheil auf Seiten<lb/> des Capitaliſten. Großen Vortheil gewährt es auch, wenn <hi rendition="#g">ver-<lb/> wandte Handwerke ſich noch beſonders unter einan-<lb/> der vereinen,</hi> z. B. alle Bauhandwerke, um ein Haus zu<lb/> bauen: Wagener und Schmiede, um landwirthſchaftliche Geräth-<lb/> ſchaften, Pflüge, Karren und dergleichen anzufertigen: Sattler<lb/> und Lackirer, um eine gemeinſame Wagenbauanſtalt zu gründen u. ſ. w.</p><lb/> <p>Jm <hi rendition="#g">Fabrikweſen</hi> erzeugt die Theilung der Arbeit die<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [93/0103]
indem der Ueberfluß der Arbeitskräfte an andere Orte geſchafft, anders
verwendet wird, und ſo die Arbeitskraft an jedem Punkte ihren
Werth behält. So wird das Verhältniß von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer auf den Fuß der vollſtändigen Gleichheit
zurückgeführt werden, wie der 13. Artikel der Franzöſiſchen Ver-
faſſung ausdrücklich verlangt, und damit die Grundlage zur Glie-
derung der Arbeit gegeben ſein. Jeder liefert Capital in die Ge-
meinſchaft: der Eine Arbeitskraft, der Andere Geld; jeder hat
eine beſtimmte Arbeit zu thun und muß nach Verhältniß am Ge-
winn Theil haben. Der Gemeinderath oder die beſonderen ge-
werblichen Schiedsrichter werden dieſe Gleichheit zu ſchützen wiſſen.
Damit die Meiſter, welche mit kleinem Capitale arbeiten,
nicht von den großen Capitaliſten erdrückt werden, welche ſich
beſſer einrichten können und darum keiner Vereinsordnung fügen
wollen, die ſie im unternehmungsreichen Betriebe ihres Gewerbes
hemmen könnte: müſſen jene theils aus der ganzen Jnnung, oder
auch in beſchränkterer Zahl gemeinſchaftliche Werkſtätten er-
richten und die verſchiedenen Zweige ihres Gebiets unter ſich ver-
theilen, um auf dieſe Weiſe ſchneller arbeiten zu können. Die
Theilung der Arbeit iſt ſo durch Freiheit überwunden, ohne beſeitigt
worden zu ſein; man hat ihre Vortheile ohne deren Nachtheile.
Jn Hamburg haben die Handwerkervereine ſich nach dem Stoff ge-
gliedert. Es ſind daſelbſt auch bereits mehrere Tiſchler zur An-
legung einer gemeinſamen Werkſtätte zuſammengetreten, die ſomit
an Miethe, Feuerung, Werkzeug u. ſ. w. bedeutende Erſparungen
machen. Jn Berlin wollen Kleidermacher eine umfaſſendere Geſellſchaft
gründen. Der Theilung des Einkaufs wird dadurch begegnet, daß
die Meiſter ſich zu dem Zwecke verbinden, die Rohſtoffe ge-
meinſchaftlich anzuſchaffen. Jn größerer Menge angekauft,
ſind ſie viel wohlfeiler, und ſchon dadurch der Vortheil auf Seiten
des Capitaliſten. Großen Vortheil gewährt es auch, wenn ver-
wandte Handwerke ſich noch beſonders unter einan-
der vereinen, z. B. alle Bauhandwerke, um ein Haus zu
bauen: Wagener und Schmiede, um landwirthſchaftliche Geräth-
ſchaften, Pflüge, Karren und dergleichen anzufertigen: Sattler
und Lackirer, um eine gemeinſame Wagenbauanſtalt zu gründen u. ſ. w.
Jm Fabrikweſen erzeugt die Theilung der Arbeit die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |