Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.eine sehr geringe Anzahl Männer, sind eigentliche Staatsbeamte, b) Unterstützungskassen. Ein umfassendes Versicherungssystem muß in jedem ein- Hieran schließen sich Wittwenkassen durch gemeinschaft- eine ſehr geringe Anzahl Männer, ſind eigentliche Staatsbeamte, β) Unterſtützungskaſſen. Ein umfaſſendes Verſicherungsſyſtem muß in jedem ein- Hieran ſchließen ſich Wittwenkaſſen durch gemeinſchaft- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0132" n="122"/> eine ſehr geringe Anzahl Männer, ſind eigentliche Staatsbeamte,<lb/> und darum allein von der Theilnahme an der geſetzgebenden und<lb/> verwaltenden Gewalt ausgeſchloſſen, eben weil ſie ſchon der aus-<lb/> übenden angehören, und die Trennung der Gewalten der erſte<lb/> Grundſatz eines freien Staatslebens iſt. So, aber auch nur ſo,<lb/> kann der Schlange der Beamtenherrſchaft der Kopf zertreten wer-<lb/> den. Nur ſo werden wir des traurigen Schauſpiels überhoben<lb/> ſein, daß durch Maßregelung der geiſtigen Arbeiter der Kampf<lb/> zwiſchen dem Hunger und ihrem Gewiſſen gefliſſentlich hervorge-<lb/> rufen, und ſo die Sittlichkeit des ganzen Volksbewußtſeins ver-<lb/> giftet wird. „Die Wiſſenſchaft und ihre Lehre iſt frei,‟ ſagt der<lb/> Artikel 17. der Verfaſſungsurkunde vom 5. December.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>β) <hi rendition="#g">Unterſtützungskaſſen.</hi></head><lb/> <p>Ein umfaſſendes Verſicherungsſyſtem muß in jedem ein-<lb/> zelnen Arbeitszweige und für die verſchiedenen Wechſelfälle des<lb/> Lebens durch alle Vereine, Gemeinden, Kreiſe und Staaten hindurch-<lb/> gehen. Alles Natur-Unglück, wie Feuersgefahr, Seegefahr, trägt<lb/> ſich leicht, wenn Alle den Schaden Einzelner tragen. Das Ge-<lb/> zahlte drückt Niemanden, und Keiner verdirbt. Dies all-<lb/> gemeine <hi rendition="#g">Verſicherungsgeſchäft</hi> muß ſich nun an die vorhin<lb/> beſchriebenen Banken anlehnen. Die landwirthſchaftlichen Banken<lb/> werden etwa Verſicherungen gegen Hagel übernehmen, wenn keine<lb/> beſondere örtliche Anſtalten dafür ſich bilden; was immer ge-<lb/> fährlich iſt, weil die Gefahr oft dieſelben Orte trifft. Beſonders<lb/> die gewerblichen Banken verlangen, um z. B. den Manufactur-<lb/> Credit zu ſeiner vollkommenen Ausbildung zu bringen, eine be-<lb/> deutende Entwickelung des Syſtems der Verſicherungen, welche<lb/> ſich bis auf das gegenſeitige Tragen der Wechſelfälle der verſchie-<lb/> denen Gewerbzweige unter einander erſtrecken kann.</p><lb/> <p>Hieran ſchließen ſich <hi rendition="#g">Wittwenkaſſen</hi> durch gemeinſchaft-<lb/> liche Beiträge gegründet, ebenſo <hi rendition="#g">Krankenkaſſen, Vorſchuß-<lb/> Kaſſen, Sparkaſſen</hi> u. ſ. w. Die Hülfe eines Vorſchuſſes<lb/> durch den Gewerbe- oder Gemeindebezirks-Verein hat nichts De-<lb/> müthigendes mehr, und entzieht den kleinen Meiſter dem Wucher.<lb/> Der Beſitz der oben beſchriebenen Rentenbillete wäre für ſich eine<lb/> Sparkaſſe. Proudhon will alle dieſe Geſchäfte mit ſeiner Volks-<lb/> bank in Verbindung bringen, die Bankbillete aber zinslos aus-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [122/0132]
eine ſehr geringe Anzahl Männer, ſind eigentliche Staatsbeamte,
und darum allein von der Theilnahme an der geſetzgebenden und
verwaltenden Gewalt ausgeſchloſſen, eben weil ſie ſchon der aus-
übenden angehören, und die Trennung der Gewalten der erſte
Grundſatz eines freien Staatslebens iſt. So, aber auch nur ſo,
kann der Schlange der Beamtenherrſchaft der Kopf zertreten wer-
den. Nur ſo werden wir des traurigen Schauſpiels überhoben
ſein, daß durch Maßregelung der geiſtigen Arbeiter der Kampf
zwiſchen dem Hunger und ihrem Gewiſſen gefliſſentlich hervorge-
rufen, und ſo die Sittlichkeit des ganzen Volksbewußtſeins ver-
giftet wird. „Die Wiſſenſchaft und ihre Lehre iſt frei,‟ ſagt der
Artikel 17. der Verfaſſungsurkunde vom 5. December.
β) Unterſtützungskaſſen.
Ein umfaſſendes Verſicherungsſyſtem muß in jedem ein-
zelnen Arbeitszweige und für die verſchiedenen Wechſelfälle des
Lebens durch alle Vereine, Gemeinden, Kreiſe und Staaten hindurch-
gehen. Alles Natur-Unglück, wie Feuersgefahr, Seegefahr, trägt
ſich leicht, wenn Alle den Schaden Einzelner tragen. Das Ge-
zahlte drückt Niemanden, und Keiner verdirbt. Dies all-
gemeine Verſicherungsgeſchäft muß ſich nun an die vorhin
beſchriebenen Banken anlehnen. Die landwirthſchaftlichen Banken
werden etwa Verſicherungen gegen Hagel übernehmen, wenn keine
beſondere örtliche Anſtalten dafür ſich bilden; was immer ge-
fährlich iſt, weil die Gefahr oft dieſelben Orte trifft. Beſonders
die gewerblichen Banken verlangen, um z. B. den Manufactur-
Credit zu ſeiner vollkommenen Ausbildung zu bringen, eine be-
deutende Entwickelung des Syſtems der Verſicherungen, welche
ſich bis auf das gegenſeitige Tragen der Wechſelfälle der verſchie-
denen Gewerbzweige unter einander erſtrecken kann.
Hieran ſchließen ſich Wittwenkaſſen durch gemeinſchaft-
liche Beiträge gegründet, ebenſo Krankenkaſſen, Vorſchuß-
Kaſſen, Sparkaſſen u. ſ. w. Die Hülfe eines Vorſchuſſes
durch den Gewerbe- oder Gemeindebezirks-Verein hat nichts De-
müthigendes mehr, und entzieht den kleinen Meiſter dem Wucher.
Der Beſitz der oben beſchriebenen Rentenbillete wäre für ſich eine
Sparkaſſe. Proudhon will alle dieſe Geſchäfte mit ſeiner Volks-
bank in Verbindung bringen, die Bankbillete aber zinslos aus-
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