Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.die Eroberungen der Arbeit, die durch Theilung, Maschinen und Nachdem das Monopol den Tagelöhner ausgesogen hat, die Eroberungen der Arbeit, die durch Theilung, Maſchinen und Nachdem das Monopol den Tagelöhner ausgeſogen hat, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0064" n="54"/> die Eroberungen der Arbeit, die durch Theilung, Maſchinen und<lb/> Concurrenz erlangt wurden, zuſammenhält. — Auf der andern<lb/> Seite iſt aber das Monopol ein Unglück für die Arbeit. Wenn<lb/> das Monopol den Herſtellungspreis der Waare berechnet, indem<lb/> es den Preis des Roh-Erzeugniſſes, den Arbeitslohn und den<lb/> Zins des Capitals zuſammenzählt, ſo will es das Mehr des<lb/> Werthes, wofür es die Waare verkauft, den Netto-Ertrag, als<lb/> ſeinen reinen Gewinn ziehen. Um dieſen Netto-Ertrag bezahlt<lb/> der Arbeiter die Waare zu theuer; das Monopol lebt von der<lb/> Plünderung der Lohnarbeit. Der Fortſchritt im Wohlſtande ſchlägt<lb/> abermals für den Arbeiter in einen fortwährenden Fortſchritt des<lb/> Elends um. Das Monopol dehnt ſeine Eroberungen in ſteigender<lb/> Reihe aus; ſeine Arme umfaſſen den Ackerbau ſo gut, wie den<lb/> Handel und den Gewerbfleiß, und alle Arten von Erzeugniſſen.<lb/> Es hat ſich eingebildet, daß das Capital, wie der Boden, in ſich<lb/> ſelbſt eine eigenthümliche Thätigkeit habe, die den Capitaliſten ent-<lb/> bände, etwas Anderes in den Tauſch zu bringen, und irgend<lb/> einen Antheil an den Arbeiten der Werkſtatt zu nehmen.</p><lb/> <p>Nachdem das Monopol den Tagelöhner ausgeſogen hat,<lb/> läßt die Geſellſchaft dem Monopoliſten ſein Vorrecht unter der<lb/> Bedingung, daß es ihn beſteuert. Vom Boden, von dem Gewerb-<lb/> fleiß und vom Handel nimmt der Staat einen Theil des Gewinns<lb/> für ſich. Die Jugendbildung, die Aemter im Heer, in den Ge-<lb/> richten und in der Kirche übergiebt der Staat dem Proletariate,<lb/> um ſie von den Männern des Monopols bezahlen zu laſſen. Die<lb/><hi rendition="#g">Steuer</hi> iſt nichts Anderes, als ein Verſuch, den Reichthum mit<lb/> dem Proletariat zu vermitteln; ſie iſt grundſätzlich gegen den<lb/> Reichen gerichtet, — hält dies jedoch in der Anwendung nicht<lb/> feſt. Die mittelbare Steuer z. B., welche eine Steuer aufs Er-<lb/> zeugniß iſt, fällt dem Verbraucher zur Laſt, und das Monopol<lb/> iſt gerettet; es ſchlägt die Steuer auf die Erzeugungskoſten, und<lb/> Alles trifft daher wieder den Proletarier. Die Steuer bekommt<lb/> von den Armen am meiſten, weil ſie die zahlreichſten ſind. Lurus-<lb/> Gegenſtände, ſagt man, ſollen nicht beſteuert werden; denn weil<lb/> der Luxus der Fortſchritt des Gewerbfleißes iſt, ſo muß er geför-<lb/> dert werden. So werden Steuern auf die Sachen der Nothwen-<lb/> digkeit, auf Brod, Fleiſch, Salz gelegt. Sobald aber die Steuer<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [54/0064]
die Eroberungen der Arbeit, die durch Theilung, Maſchinen und
Concurrenz erlangt wurden, zuſammenhält. — Auf der andern
Seite iſt aber das Monopol ein Unglück für die Arbeit. Wenn
das Monopol den Herſtellungspreis der Waare berechnet, indem
es den Preis des Roh-Erzeugniſſes, den Arbeitslohn und den
Zins des Capitals zuſammenzählt, ſo will es das Mehr des
Werthes, wofür es die Waare verkauft, den Netto-Ertrag, als
ſeinen reinen Gewinn ziehen. Um dieſen Netto-Ertrag bezahlt
der Arbeiter die Waare zu theuer; das Monopol lebt von der
Plünderung der Lohnarbeit. Der Fortſchritt im Wohlſtande ſchlägt
abermals für den Arbeiter in einen fortwährenden Fortſchritt des
Elends um. Das Monopol dehnt ſeine Eroberungen in ſteigender
Reihe aus; ſeine Arme umfaſſen den Ackerbau ſo gut, wie den
Handel und den Gewerbfleiß, und alle Arten von Erzeugniſſen.
Es hat ſich eingebildet, daß das Capital, wie der Boden, in ſich
ſelbſt eine eigenthümliche Thätigkeit habe, die den Capitaliſten ent-
bände, etwas Anderes in den Tauſch zu bringen, und irgend
einen Antheil an den Arbeiten der Werkſtatt zu nehmen.
Nachdem das Monopol den Tagelöhner ausgeſogen hat,
läßt die Geſellſchaft dem Monopoliſten ſein Vorrecht unter der
Bedingung, daß es ihn beſteuert. Vom Boden, von dem Gewerb-
fleiß und vom Handel nimmt der Staat einen Theil des Gewinns
für ſich. Die Jugendbildung, die Aemter im Heer, in den Ge-
richten und in der Kirche übergiebt der Staat dem Proletariate,
um ſie von den Männern des Monopols bezahlen zu laſſen. Die
Steuer iſt nichts Anderes, als ein Verſuch, den Reichthum mit
dem Proletariat zu vermitteln; ſie iſt grundſätzlich gegen den
Reichen gerichtet, — hält dies jedoch in der Anwendung nicht
feſt. Die mittelbare Steuer z. B., welche eine Steuer aufs Er-
zeugniß iſt, fällt dem Verbraucher zur Laſt, und das Monopol
iſt gerettet; es ſchlägt die Steuer auf die Erzeugungskoſten, und
Alles trifft daher wieder den Proletarier. Die Steuer bekommt
von den Armen am meiſten, weil ſie die zahlreichſten ſind. Lurus-
Gegenſtände, ſagt man, ſollen nicht beſteuert werden; denn weil
der Luxus der Fortſchritt des Gewerbfleißes iſt, ſo muß er geför-
dert werden. So werden Steuern auf die Sachen der Nothwen-
digkeit, auf Brod, Fleiſch, Salz gelegt. Sobald aber die Steuer
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