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Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.

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als verwaltend kann die erste Kammer besondere Jnteressen, wie
der Staatsrath und die Ministerien eben auch es thun, vertreten.
Verwandeln wir nicht frühzeitig die erste gesetzgebende Kammer in
einen solchen verwaltenden Rath, so wird sich das Arbeiter-Par-
lament von selbst und auf eine den staatlichen Gewalten feindliche
Weise in seine Rechte zu setzen wissen.

Das erste ganz allgemeine Geschäft dieser Räthe in Bezug
auf die vorhin geforderte Gliederung des Umlaufs besteht nun
darin, den Zusammenhang der verschiedenen Vereine derselben Ge-
meinde, der Kreise, Staaten und des ganzen Bundes stets zu er-
halten: durch Briefwechsel mit den Vorstehern der Vereine und
den verschiedenen Räthen zu erfahren, wo Arbeitskräfte oder Er-
zeugnisse im Ueberfluß oder zu wenig vorhanden sind, um Beides
auszugleichen, und so die Preise immer auf gleicher Höhe zu hal-
ten, die Waare stets dem Gelde gleich zu machen. Dieser um-
fassende Umlauf der Arbeitskräfte tritt an die Stelle der zufälligen
und blos örtlichen Arbeitsnachweis-Anstalten für unbeschäf-
tigte Gesellen und Arbeitersuchende Meister. Was die Erzeug-
nisse betrifft, so bildet schon unter den Arbeitszweigen selbst der
Handelstand diesen Umlaufsbeförderer. Es ist aber offenbar, daß
jede Handelsunternehmung durch diesen allseitigen Zusammenhang
aller Räthe des ganzen Bundes viel von ihrer Zufälligkeit und
Gefährlichkeit verlieren, und so der Umlauf aller Waaren und
Kräfte auf eine der Gesundheit des ganzen Staatslebens am
meisten fördersame Weise hergestellt werden wird. Wie sind da
Zahlungseinstellungen und Verlüste möglich außer bei denen, die
sich außerhalb des Vereins der Handelsgesellschaften halten, und
auf ihre eigene Faust zu erwerben suchen? Die wollen wir aber
eben durch solche bittere Erfahrungen dahin bringen, freiwillig in
die Vereine einzutreten, und an deren Brüderlichkeit Theil zu
nehmen. Diese Gewerberäthe erforschen alle sonstigen Uebel-
stände im Lande, welche dem Aufschwung der Gewerbe entgegen-
stehen, und tragen auf ihre Beseitigung bei den Staatsgewalten
an. Sie entscheiden auch die Streitigkeiten zwischen Meistern
und Gesellen, zwischen verschiedenen Vereinen derselben Gemeinde,
oder verschiedener Gemeinden, Kreise oder Staaten. Wir können
sie mit den Arbeitergerichten, die das neue Preußische Gesetz

als verwaltend kann die erſte Kammer beſondere Jntereſſen, wie
der Staatsrath und die Miniſterien eben auch es thun, vertreten.
Verwandeln wir nicht frühzeitig die erſte geſetzgebende Kammer in
einen ſolchen verwaltenden Rath, ſo wird ſich das Arbeiter-Par-
lament von ſelbſt und auf eine den ſtaatlichen Gewalten feindliche
Weiſe in ſeine Rechte zu ſetzen wiſſen.

Das erſte ganz allgemeine Geſchäft dieſer Räthe in Bezug
auf die vorhin geforderte Gliederung des Umlaufs beſteht nun
darin, den Zuſammenhang der verſchiedenen Vereine derſelben Ge-
meinde, der Kreiſe, Staaten und des ganzen Bundes ſtets zu er-
halten: durch Briefwechſel mit den Vorſtehern der Vereine und
den verſchiedenen Räthen zu erfahren, wo Arbeitskräfte oder Er-
zeugniſſe im Ueberfluß oder zu wenig vorhanden ſind, um Beides
auszugleichen, und ſo die Preiſe immer auf gleicher Höhe zu hal-
ten, die Waare ſtets dem Gelde gleich zu machen. Dieſer um-
faſſende Umlauf der Arbeitskräfte tritt an die Stelle der zufälligen
und blos örtlichen Arbeitsnachweis-Anſtalten für unbeſchäf-
tigte Geſellen und Arbeiterſuchende Meiſter. Was die Erzeug-
niſſe betrifft, ſo bildet ſchon unter den Arbeitszweigen ſelbſt der
Handelſtand dieſen Umlaufsbeförderer. Es iſt aber offenbar, daß
jede Handelsunternehmung durch dieſen allſeitigen Zuſammenhang
aller Räthe des ganzen Bundes viel von ihrer Zufälligkeit und
Gefährlichkeit verlieren, und ſo der Umlauf aller Waaren und
Kräfte auf eine der Geſundheit des ganzen Staatslebens am
meiſten förderſame Weiſe hergeſtellt werden wird. Wie ſind da
Zahlungseinſtellungen und Verlüſte möglich außer bei denen, die
ſich außerhalb des Vereins der Handelsgeſellſchaften halten, und
auf ihre eigene Fauſt zu erwerben ſuchen? Die wollen wir aber
eben durch ſolche bittere Erfahrungen dahin bringen, freiwillig in
die Vereine einzutreten, und an deren Brüderlichkeit Theil zu
nehmen. Dieſe Gewerberäthe erforſchen alle ſonſtigen Uebel-
ſtände im Lande, welche dem Aufſchwung der Gewerbe entgegen-
ſtehen, und tragen auf ihre Beſeitigung bei den Staatsgewalten
an. Sie entſcheiden auch die Streitigkeiten zwiſchen Meiſtern
und Geſellen, zwiſchen verſchiedenen Vereinen derſelben Gemeinde,
oder verſchiedener Gemeinden, Kreiſe oder Staaten. Wir können
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[88/0098] als verwaltend kann die erſte Kammer beſondere Jntereſſen, wie der Staatsrath und die Miniſterien eben auch es thun, vertreten. Verwandeln wir nicht frühzeitig die erſte geſetzgebende Kammer in einen ſolchen verwaltenden Rath, ſo wird ſich das Arbeiter-Par- lament von ſelbſt und auf eine den ſtaatlichen Gewalten feindliche Weiſe in ſeine Rechte zu ſetzen wiſſen. Das erſte ganz allgemeine Geſchäft dieſer Räthe in Bezug auf die vorhin geforderte Gliederung des Umlaufs beſteht nun darin, den Zuſammenhang der verſchiedenen Vereine derſelben Ge- meinde, der Kreiſe, Staaten und des ganzen Bundes ſtets zu er- halten: durch Briefwechſel mit den Vorſtehern der Vereine und den verſchiedenen Räthen zu erfahren, wo Arbeitskräfte oder Er- zeugniſſe im Ueberfluß oder zu wenig vorhanden ſind, um Beides auszugleichen, und ſo die Preiſe immer auf gleicher Höhe zu hal- ten, die Waare ſtets dem Gelde gleich zu machen. Dieſer um- faſſende Umlauf der Arbeitskräfte tritt an die Stelle der zufälligen und blos örtlichen Arbeitsnachweis-Anſtalten für unbeſchäf- tigte Geſellen und Arbeiterſuchende Meiſter. Was die Erzeug- niſſe betrifft, ſo bildet ſchon unter den Arbeitszweigen ſelbſt der Handelſtand dieſen Umlaufsbeförderer. Es iſt aber offenbar, daß jede Handelsunternehmung durch dieſen allſeitigen Zuſammenhang aller Räthe des ganzen Bundes viel von ihrer Zufälligkeit und Gefährlichkeit verlieren, und ſo der Umlauf aller Waaren und Kräfte auf eine der Geſundheit des ganzen Staatslebens am meiſten förderſame Weiſe hergeſtellt werden wird. Wie ſind da Zahlungseinſtellungen und Verlüſte möglich außer bei denen, die ſich außerhalb des Vereins der Handelsgeſellſchaften halten, und auf ihre eigene Fauſt zu erwerben ſuchen? Die wollen wir aber eben durch ſolche bittere Erfahrungen dahin bringen, freiwillig in die Vereine einzutreten, und an deren Brüderlichkeit Theil zu nehmen. Dieſe Gewerberäthe erforſchen alle ſonſtigen Uebel- ſtände im Lande, welche dem Aufſchwung der Gewerbe entgegen- ſtehen, und tragen auf ihre Beſeitigung bei den Staatsgewalten an. Sie entſcheiden auch die Streitigkeiten zwiſchen Meiſtern und Geſellen, zwiſchen verſchiedenen Vereinen derſelben Gemeinde, oder verſchiedener Gemeinden, Kreiſe oder Staaten. Wir können ſie mit den Arbeitergerichten, die das neue Preußiſche Geſetz

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Zitationshilfe: Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/michelet_loesung_1849/98>, abgerufen am 24.11.2024.