Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Vorrede. gestalt, daß es wenig fehlte oder die Reichsgesetzeselbst hätten die ehrlosesten Leute aus christlicher Liebe ehrenhaft und zunftfähig erklärt. Die Schicksale des Reichsgutes waren noch sonder- Pro- ** 2
Vorrede. geſtalt, daß es wenig fehlte oder die Reichsgeſetzeſelbſt haͤtten die ehrloſeſten Leute aus chriſtlicher Liebe ehrenhaft und zunftfaͤhig erklaͤrt. Die Schickſale des Reichsgutes waren noch ſonder- Pro- ** 2
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Vorrede.
geſtalt, daß es wenig fehlte oder die Reichsgeſetze
ſelbſt haͤtten die ehrloſeſten Leute aus chriſtlicher Liebe
ehrenhaft und zunftfaͤhig erklaͤrt.
Die Schickſale des Reichsgutes waren noch ſonder-
barer. Erſt hatte jeder Manſus ſeinen Eigenthuͤmer
zu Felde geſchickt; hernach einen Bauer aufgenom-
men, der den Dienſtmann ernaͤhrte; und zuletzt auch
ſeinen Bauer unter die Vogelſtange geſtellet. Jetzt
aber muſte es zu dieſen Laſten auch noch einen Soͤld-
ner ſtellen, und zu deſſen Unterhaltung eine Landſteuer
uͤbernehmen, indem die Territorialhoheit zu ihrer Er-
haltung ſtaͤrkere Nerven, und das Reich zu ſeiner
Vertheidigung groͤſſere Anſtalten erforderte, nachdem
Frankreich ſich nicht wie Deutſchland in einer Menge
von Territorien aufgeloͤſet, ſondern unter unruhigen
Herrn vereiniget hatte. Von nun an ward es zu ei-
ner allgemeinen Politik das Reichseigenthum ſo viel
moͤglich wieder aufzuſuchen, und zur gemeinen Huͤlfe
zu bringen. Der Kayſer unterſtuͤtzte in dieſem Plan
die Fuͤrſten. Dieſe unterſuchten die Rechte der Dienſt-
leute, der Geiſtlichen und der Staͤdte in Anſehung
des Reichseigenthums; und bemuͤheten ſich ſo viel
moͤglich ſolches auf eine oder andre Art wieder zum
Reichs-Land-kataſter zu bringen. Der Rechtsgelehr-
ſamkeit fehlte es an genugſamer Kenntnis der alten
Verfaſſung, und vielleicht auch an Kuͤhnheit, die
Grundſaͤtze wieder einzufuͤhren, nach welcher wie in
England von dem ganzen Reichsboden eine gemeine
Huͤlfe gefordert werden mogte. Das Steuerweſen
gieng alſo durch unendliche Kruͤmmungen und quere
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