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Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.

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erster Abschnitt.
Jagd weiter haben werden. Die Feuer Röhre, welche
sich der eine geschwinder als der andre anschafte, ma-
chen hier schon einen grossen Unterschied in der Jagd,
indem sehr viele Bauren mit Schneppen-Fluchten und
Strick-Jagden berechtiget sind, welche sich aber nicht
mit Feuer-Röhren wagen dürfen. Fischereyen in ofnen
Flüssen haben noch viele Bauren, so weit ihre Gründe
reichen; auch selbst im Dümmer-See.
(f) Blos einige Bürgmänner haben verliehene Jagden,
vermuthlich aus der Ursache, weil sie nicht von eignem
Lande, sondern aus ihrer Bestallung jagen.
(g) Es wird sich dieses unten näher erläutern.
§. 7.
Die jetzigen Abtheilungen schlagen
darauf nicht ein.

Die jetzige Abtheilung in Kirchspiele ist nicht
älter als die Kirchen; und die Gow-Gerichte wor-
in das Stift vertheilet ist, sind höchstens von der
Zeit Carls des Grossen. Die Aemter (a) mit ihren
Unter-abtheilungen den Vogteyen (b) werden wir
noch später aus den Reichs-Vogteyen entstehen,
und durch die Regalien anwachsen sehen. Die
Bauerschaften, sind wol nur Unter-abtheilungen der
Gow-Gerichte, doch wiederum ohne scheinbare
Verhältniß zu einander. Die Erbe allein, und ihre
Namen welche sich mit ihren Besitzern nicht verän-

dern,
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erſter Abſchnitt.
Jagd weiter haben werden. Die Feuer Roͤhre, welche
ſich der eine geſchwinder als der andre anſchafte, ma-
chen hier ſchon einen groſſen Unterſchied in der Jagd,
indem ſehr viele Bauren mit Schneppen-Fluchten und
Strick-Jagden berechtiget ſind, welche ſich aber nicht
mit Feuer-Roͤhren wagen duͤrfen. Fiſchereyen in ofnen
Fluͤſſen haben noch viele Bauren, ſo weit ihre Gruͤnde
reichen; auch ſelbſt im Duͤmmer-See.
(f) Blos einige Buͤrgmaͤnner haben verliehene Jagden,
vermuthlich aus der Urſache, weil ſie nicht von eignem
Lande, ſondern aus ihrer Beſtallung jagen.
(g) Es wird ſich dieſes unten naͤher erlaͤutern.
§. 7.
Die jetzigen Abtheilungen ſchlagen
darauf nicht ein.

Die jetzige Abtheilung in Kirchſpiele iſt nicht
aͤlter als die Kirchen; und die Gow-Gerichte wor-
in das Stift vertheilet iſt, ſind hoͤchſtens von der
Zeit Carls des Groſſen. Die Aemter (a) mit ihren
Unter-abtheilungen den Vogteyen (b) werden wir
noch ſpaͤter aus den Reichs-Vogteyen entſtehen,
und durch die Regalien anwachſen ſehen. Die
Bauerſchaften, ſind wol nur Unter-abtheilungen der
Gow-Gerichte, doch wiederum ohne ſcheinbare
Verhaͤltniß zu einander. Die Erbe allein, und ihre
Namen welche ſich mit ihren Beſitzern nicht veraͤn-

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[9/0039] erſter Abſchnitt. ⁽e⁾ Jagd weiter haben werden. Die Feuer Roͤhre, welche ſich der eine geſchwinder als der andre anſchafte, ma- chen hier ſchon einen groſſen Unterſchied in der Jagd, indem ſehr viele Bauren mit Schneppen-Fluchten und Strick-Jagden berechtiget ſind, welche ſich aber nicht mit Feuer-Roͤhren wagen duͤrfen. Fiſchereyen in ofnen Fluͤſſen haben noch viele Bauren, ſo weit ihre Gruͤnde reichen; auch ſelbſt im Duͤmmer-See. ⁽f⁾ Blos einige Buͤrgmaͤnner haben verliehene Jagden, vermuthlich aus der Urſache, weil ſie nicht von eignem Lande, ſondern aus ihrer Beſtallung jagen. ⁽g⁾ Es wird ſich dieſes unten naͤher erlaͤutern. §. 7. Die jetzigen Abtheilungen ſchlagen darauf nicht ein. Die jetzige Abtheilung in Kirchſpiele iſt nicht aͤlter als die Kirchen; und die Gow-Gerichte wor- in das Stift vertheilet iſt, ſind hoͤchſtens von der Zeit Carls des Groſſen. Die Aemter ⁽a⁾ mit ihren Unter-abtheilungen den Vogteyen ⁽b⁾ werden wir noch ſpaͤter aus den Reichs-Vogteyen entſtehen, und durch die Regalien anwachſen ſehen. Die Bauerſchaften, ſind wol nur Unter-abtheilungen der Gow-Gerichte, doch wiederum ohne ſcheinbare Verhaͤltniß zu einander. Die Erbe allein, und ihre Namen welche ſich mit ihren Beſitzern nicht veraͤn- dern, A 5

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/39>, abgerufen am 21.11.2024.