Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.Gedanken über die Mittel, den übermäßigen Acht Jahre sollen seine Gläubiger den Ueberschuß seiner Güter Dieser Plan scheinet mir überaus billig zu seyn. 1) Hat der Erbpächter dadurch einen ziemlichen Credit; und man kann ihm fast nicht mehr geben, ohne ihm zum völligen Eigenthümer zu machen. 2) Müssen die Gläubiger wissen wem sie trauen; und da sie dem Pächter eigentlich auf sein Gut, ohne Bewilli- gung des Herrn gar nichts leihen solten, können sie zu- frieden seyn, daß ihnen aus dem Gute noch einiger und billiger maaßen geholfen wird. 3) Vereiniget sich ihr Vortheil mit dem Vortheil des Schuldners; und sie werden zusammen dahin sehen, daß die 8 jährige Verwaltung der Stätte mit möglichster Ersparung der Kosten geschehe. 4) Muß es einem unglücklichen Schuldner zu neuem Fleiße aufmuntern, wenn er endlich noch ein Ende seiner Noth sieht;
Gedanken uͤber die Mittel, den uͤbermaͤßigen Acht Jahre ſollen ſeine Glaͤubiger den Ueberſchuß ſeiner Guͤter Dieſer Plan ſcheinet mir uͤberaus billig zu ſeyn. 1) Hat der Erbpaͤchter dadurch einen ziemlichen Credit; und man kann ihm faſt nicht mehr geben, ohne ihm zum voͤlligen Eigenthuͤmer zu machen. 2) Muͤſſen die Glaͤubiger wiſſen wem ſie trauen; und da ſie dem Paͤchter eigentlich auf ſein Gut, ohne Bewilli- gung des Herrn gar nichts leihen ſolten, koͤnnen ſie zu- frieden ſeyn, daß ihnen aus dem Gute noch einiger und billiger maaßen geholfen wird. 3) Vereiniget ſich ihr Vortheil mit dem Vortheil des Schuldners; und ſie werden zuſammen dahin ſehen, daß die 8 jaͤhrige Verwaltung der Staͤtte mit moͤglichſter Erſparung der Koſten geſchehe. 4) Muß es einem ungluͤcklichen Schuldner zu neuem Fleiße aufmuntern, wenn er endlich noch ein Ende ſeiner Noth ſieht;
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0160" n="142"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Gedanken uͤber die Mittel, den uͤbermaͤßigen</hi> </fw><lb/> <p>Acht Jahre ſollen ſeine Glaͤubiger den Ueberſchuß ſeiner Guͤter<lb/> unter ſich theilen, und ſich daraus bezahlt machen moͤgen.<lb/> Allein nach Verlauf derſelben ſoll er wiederum frey ſeyn, und<lb/> unter keinem Scheine Rechtens wegen einer vergangenen<lb/> Schuld belanget werden moͤgen. So bald ein Concurs ent-<lb/> ſteht, ſollen ſaͤmmtliche unbewilligte Glaͤubiger zu einem<lb/> ſolchen Nachlaß angewieſen werden moͤgen, daß die Staͤtte<lb/> binnen acht Jahren voͤllig befreyet ſeyn kann; und keiner von<lb/> ihnen ſoll ſein Geld empfangen koͤnnen, ohne zugleich auf das<lb/> buͤndigſte zu bekennen, daß er eine aufrichtige und vollkom-<lb/> mene Verlaſſung thue, und mit dem Schuldener ſolcher zu-<lb/> wider keine heimliche Abrede genommen habe. Der Schuld-<lb/> ner aber ſoll ohne alle Gnade ſeines Erbpachtrechts verluſtig<lb/> ſeyn, wenn er nach geendigtem Stilleſtande Schulden zu Ab-<lb/> findung einiger alten macht.</p><lb/> <p>Dieſer Plan ſcheinet mir uͤberaus billig zu ſeyn.<lb/> Denn</p><lb/> <list> <item>1) Hat der Erbpaͤchter dadurch einen ziemlichen Credit;<lb/> und man kann ihm faſt nicht mehr geben, ohne ihm zum<lb/> voͤlligen Eigenthuͤmer zu machen.</item><lb/> <item>2) Muͤſſen die Glaͤubiger wiſſen wem ſie trauen; und da<lb/> ſie dem Paͤchter eigentlich auf ſein Gut, ohne Bewilli-<lb/> gung des Herrn gar nichts leihen ſolten, koͤnnen ſie zu-<lb/> frieden ſeyn, daß ihnen aus dem Gute noch einiger und<lb/> billiger maaßen geholfen wird.</item><lb/> <item>3) Vereiniget ſich ihr Vortheil mit dem Vortheil des<lb/> Schuldners; und ſie werden zuſammen dahin ſehen, daß<lb/> die 8 jaͤhrige Verwaltung der Staͤtte mit moͤglichſter<lb/> Erſparung der Koſten geſchehe.</item><lb/> <item>4) Muß es einem ungluͤcklichen Schuldner zu neuem Fleiße<lb/> aufmuntern, wenn er endlich noch ein Ende ſeiner Noth<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſieht;</fw><lb/></item> </list> </div> </body> </text> </TEI> [142/0160]
Gedanken uͤber die Mittel, den uͤbermaͤßigen
Acht Jahre ſollen ſeine Glaͤubiger den Ueberſchuß ſeiner Guͤter
unter ſich theilen, und ſich daraus bezahlt machen moͤgen.
Allein nach Verlauf derſelben ſoll er wiederum frey ſeyn, und
unter keinem Scheine Rechtens wegen einer vergangenen
Schuld belanget werden moͤgen. So bald ein Concurs ent-
ſteht, ſollen ſaͤmmtliche unbewilligte Glaͤubiger zu einem
ſolchen Nachlaß angewieſen werden moͤgen, daß die Staͤtte
binnen acht Jahren voͤllig befreyet ſeyn kann; und keiner von
ihnen ſoll ſein Geld empfangen koͤnnen, ohne zugleich auf das
buͤndigſte zu bekennen, daß er eine aufrichtige und vollkom-
mene Verlaſſung thue, und mit dem Schuldener ſolcher zu-
wider keine heimliche Abrede genommen habe. Der Schuld-
ner aber ſoll ohne alle Gnade ſeines Erbpachtrechts verluſtig
ſeyn, wenn er nach geendigtem Stilleſtande Schulden zu Ab-
findung einiger alten macht.
Dieſer Plan ſcheinet mir uͤberaus billig zu ſeyn.
Denn
1) Hat der Erbpaͤchter dadurch einen ziemlichen Credit;
und man kann ihm faſt nicht mehr geben, ohne ihm zum
voͤlligen Eigenthuͤmer zu machen.
2) Muͤſſen die Glaͤubiger wiſſen wem ſie trauen; und da
ſie dem Paͤchter eigentlich auf ſein Gut, ohne Bewilli-
gung des Herrn gar nichts leihen ſolten, koͤnnen ſie zu-
frieden ſeyn, daß ihnen aus dem Gute noch einiger und
billiger maaßen geholfen wird.
3) Vereiniget ſich ihr Vortheil mit dem Vortheil des
Schuldners; und ſie werden zuſammen dahin ſehen, daß
die 8 jaͤhrige Verwaltung der Staͤtte mit moͤglichſter
Erſparung der Koſten geſchehe.
4) Muß es einem ungluͤcklichen Schuldner zu neuem Fleiße
aufmuntern, wenn er endlich noch ein Ende ſeiner Noth
ſieht;
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |