Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.Antwort auf verschiedene Vorschläge so Mittel haben, ohne sich ein bisgen hervorthun zu dürfen,durch eine gar zu genaue Einschränkung zwingen, sich in solche Länder zu begeben, wo sie unter dem Schutze eines leeren Tittels ihre Thorheit und ihren Reichthum nach Gefallen zeigen können? Werden wir diejenigen, so wir mit Gewalt in eine niedrige Klasse setzen, auch abhalten können, sich ei- nen Adelbrief oder einen Tittel und mit diesem das Recht geben zu lassen, sich in derjenigen Farbe zu zeigen, die ihnen am besten gefällt? Oder werden etwa die Gesetze blos für kluge Leute gegeben? Es ist kein einziger unter ihnen, der nicht den Adel in und
Antwort auf verſchiedene Vorſchlaͤge ſo Mittel haben, ohne ſich ein bisgen hervorthun zu duͤrfen,durch eine gar zu genaue Einſchraͤnkung zwingen, ſich in ſolche Laͤnder zu begeben, wo ſie unter dem Schutze eines leeren Tittels ihre Thorheit und ihren Reichthum nach Gefallen zeigen koͤnnen? Werden wir diejenigen, ſo wir mit Gewalt in eine niedrige Klaſſe ſetzen, auch abhalten koͤnnen, ſich ei- nen Adelbrief oder einen Tittel und mit dieſem das Recht geben zu laſſen, ſich in derjenigen Farbe zu zeigen, die ihnen am beſten gefaͤllt? Oder werden etwa die Geſetze blos fuͤr kluge Leute gegeben? Es iſt kein einziger unter ihnen, der nicht den Adel in und
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0170" n="152"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Antwort auf verſchiedene Vorſchlaͤge</hi></fw><lb/> ſo Mittel haben, ohne ſich ein bisgen hervorthun zu duͤrfen,<lb/> durch eine gar zu genaue Einſchraͤnkung zwingen, ſich in ſolche<lb/> Laͤnder zu begeben, wo ſie unter dem Schutze eines leeren<lb/> Tittels ihre Thorheit und ihren Reichthum nach Gefallen<lb/> zeigen koͤnnen? Werden wir diejenigen, ſo wir mit Gewalt<lb/> in eine niedrige Klaſſe ſetzen, auch abhalten koͤnnen, ſich ei-<lb/> nen Adelbrief oder einen Tittel und mit dieſem das Recht<lb/> geben zu laſſen, ſich in derjenigen Farbe zu zeigen, die ihnen<lb/> am beſten gefaͤllt? Oder werden etwa die Geſetze blos fuͤr<lb/> kluge Leute gegeben?</p><lb/> <p>Es iſt kein einziger unter ihnen, der nicht den Adel in<lb/> eine Klaſſe werfe, und ihn alt oder neu, bewieſen oder unbe-<lb/> wieſen, reich oder arm, im Dienſt oder auſſer Dienſt unter<lb/> einer Rubrik ſetze. Glauben die Verfaſſer demſelben durch dieſe<lb/> Vermiſchung zu ſchmeicheln? Oder meinen ſie, daß es etwas<lb/> ſehr vernuͤnftiges ſey, ein Oberheroldsamt aufzurichten, fuͤr dem-<lb/> ſelben alle Stammtafeln zu pruͤfen, und um zwey fehlender<lb/> Ahnen willen den bemittelten Mann, der ſich auf dieſe Art<lb/> beſchimpft halten wuͤrde, ans dem Lande zu weiſen? Glauben<lb/> ſie, daß die gemeine Ehre und der gemeine Vorzug ſich eben<lb/> ſo gut als der Hofrang und die Hofkleidung ausmachen laſſe?<lb/> Ein Fuͤrſt darf nur ſein Hausrecht gebrauchen um zu befehlen,<lb/> daß dieſer in dieſer und jener in jener Kleidung an Hof kom-<lb/> men ſolle. Wer keine Luſt dazu hat, der ſetzt ſich in ſeinem<lb/> Lehnſtuhl und pfeift. Allein um die Kleider im ganzen Staat<lb/> zu reguliren, ohne hier wider die Billigkeit, dort gegen die<lb/> Klugheit, und dann gegen ſein eignes und des Landes Intreſſe<lb/> anzuſtoſſen, dazu gehoͤret ſehr viel. Ich erwehne nichts von<lb/> der Tyranney, welche darinn ſteckt, wenn Fuͤrnehmere ſich<lb/> alles erlauben, und den Geringern alles unterſagen wollen;<lb/> nichts davon woher ſie die Befugiß nehmen wollen, zehn<lb/> freyen Eigenthuͤmern das, und zehn andern das zu verbieten,<lb/> <fw place="bottom" type="catch">und</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [152/0170]
Antwort auf verſchiedene Vorſchlaͤge
ſo Mittel haben, ohne ſich ein bisgen hervorthun zu duͤrfen,
durch eine gar zu genaue Einſchraͤnkung zwingen, ſich in ſolche
Laͤnder zu begeben, wo ſie unter dem Schutze eines leeren
Tittels ihre Thorheit und ihren Reichthum nach Gefallen
zeigen koͤnnen? Werden wir diejenigen, ſo wir mit Gewalt
in eine niedrige Klaſſe ſetzen, auch abhalten koͤnnen, ſich ei-
nen Adelbrief oder einen Tittel und mit dieſem das Recht
geben zu laſſen, ſich in derjenigen Farbe zu zeigen, die ihnen
am beſten gefaͤllt? Oder werden etwa die Geſetze blos fuͤr
kluge Leute gegeben?
Es iſt kein einziger unter ihnen, der nicht den Adel in
eine Klaſſe werfe, und ihn alt oder neu, bewieſen oder unbe-
wieſen, reich oder arm, im Dienſt oder auſſer Dienſt unter
einer Rubrik ſetze. Glauben die Verfaſſer demſelben durch dieſe
Vermiſchung zu ſchmeicheln? Oder meinen ſie, daß es etwas
ſehr vernuͤnftiges ſey, ein Oberheroldsamt aufzurichten, fuͤr dem-
ſelben alle Stammtafeln zu pruͤfen, und um zwey fehlender
Ahnen willen den bemittelten Mann, der ſich auf dieſe Art
beſchimpft halten wuͤrde, ans dem Lande zu weiſen? Glauben
ſie, daß die gemeine Ehre und der gemeine Vorzug ſich eben
ſo gut als der Hofrang und die Hofkleidung ausmachen laſſe?
Ein Fuͤrſt darf nur ſein Hausrecht gebrauchen um zu befehlen,
daß dieſer in dieſer und jener in jener Kleidung an Hof kom-
men ſolle. Wer keine Luſt dazu hat, der ſetzt ſich in ſeinem
Lehnſtuhl und pfeift. Allein um die Kleider im ganzen Staat
zu reguliren, ohne hier wider die Billigkeit, dort gegen die
Klugheit, und dann gegen ſein eignes und des Landes Intreſſe
anzuſtoſſen, dazu gehoͤret ſehr viel. Ich erwehne nichts von
der Tyranney, welche darinn ſteckt, wenn Fuͤrnehmere ſich
alles erlauben, und den Geringern alles unterſagen wollen;
nichts davon woher ſie die Befugiß nehmen wollen, zehn
freyen Eigenthuͤmern das, und zehn andern das zu verbieten,
und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |