Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.Urtheil über die Packenträger. det ihr auch bekennen müssen, daß wir Packenträger nach ei-ner ganz richtigen Politik minder diebisch sind als andre Men- schen. Demjenigen unter uns, der sich damit abgäbe, würde es gewiß an aller Fürsprache mangeln. Seinen Packen be- hielte man erst, und ihn futterte man gewiß so lange in Ket- ten, bis man es müde würde. XXXVIII. Urtheil über die Packenträger. Die Packenträger lassen sich überhaupt in zwey Klassen Daß jedes Land seine eignen Producten und seine eignen Und die Absicht dabey ist, auf einer Seite zu verhin- ihren
Urtheil uͤber die Packentraͤger. det ihr auch bekennen muͤſſen, daß wir Packentraͤger nach ei-ner ganz richtigen Politik minder diebiſch ſind als andre Men- ſchen. Demjenigen unter uns, der ſich damit abgaͤbe, wuͤrde es gewiß an aller Fuͤrſprache mangeln. Seinen Packen be- hielte man erſt, und ihn futterte man gewiß ſo lange in Ket- ten, bis man es muͤde wuͤrde. XXXVIII. Urtheil uͤber die Packentraͤger. Die Packentraͤger laſſen ſich uͤberhaupt in zwey Klaſſen Daß jedes Land ſeine eignen Producten und ſeine eignen Und die Abſicht dabey iſt, auf einer Seite zu verhin- ihren
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Urtheil uͤber die Packentraͤger.
det ihr auch bekennen muͤſſen, daß wir Packentraͤger nach ei-
ner ganz richtigen Politik minder diebiſch ſind als andre Men-
ſchen. Demjenigen unter uns, der ſich damit abgaͤbe, wuͤrde
es gewiß an aller Fuͤrſprache mangeln. Seinen Packen be-
hielte man erſt, und ihn futterte man gewiß ſo lange in Ket-
ten, bis man es muͤde wuͤrde.
XXXVIII.
Urtheil uͤber die Packentraͤger.
Die Packentraͤger laſſen ſich uͤberhaupt in zwey Klaſſen
theilen, wevon die eine mit Waaren, welche in ihrer
Heymath fallen oder gemacht werden, handelt; die andre
aber eine Art von von zweyter Hand iſt, welche die Waare
ſo ſie fuͤhret, auf den Meſſen oder von Großhaͤndlern nimmt
und zum Verkauf umher traͤgt. Die erſte von dieſen Klaſſen
verdienet eine ganz andre Aufnahme, als die zweyte; und ich
glaube nicht zu fehlen, wenn ich mit ihnen nach dem großen
Grundſatze verfahre, welchen die engliſche Nation in der
Weltberuͤhmten Acte of Navigation vom 23 Sept. 1660 in
Anſehung der Seehandlung feſtſetzte. In derſelben heißt es:
Daß jedes Land ſeine eignen Producten und ſeine eignen
Fabriken mit eignen Schiffen nach England bringen koͤnnte.
Und die Abſicht dabey iſt, auf einer Seite zu verhin-
dern, daß die Hollaͤnder, welche aller Welt Waaren fuͤhren,
oder die Schweden, welche aller Welt Fuhrleute abgeben, oder
andre Nationen, die eine gute und bequeme Ladung nach
England bringen koͤnnten, keine Vorkaͤufer abgeben und ihnen
fremde Waaren zubringen ſollen; auf der andern Seite aber
ihren
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