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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.

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Kurze Geschichte der Bauerhöfe.
Daß ein jeder von ihnen täglich mit der Spade in der
Hand auf dem Deiche erscheinen, oder aber wenn er
nicht mehr könnte, sein Eigenthum verlassen und seinen
Hof einem andern übergeben solte.

Dies war eine Pflicht, welche ihnen die Noth auflegte;
und die sonderbare aber unvermeidliche Folge davon war,
daß sofort das Meer- Guts- oder Lehnsherr aller Höfe und
ein jeder Eigenthümer in einen blossen Bauer (cultorem)
verwandelt wurde.

Denn von nun an durfte

1) keiner von ihnen sein Gut mit Schulden beschweren,
versäumen oder versplittern, weil sonst die gemeine Noth-
durft nicht mehr davon erfolgen konnte. Man zwang
sogar den gewesenen Eigenthümer sein Spann- und Fuhr-
werk in guter Ordnung zu erhalten, damit er jederzeit
im Stande wäre, Erde zum Deiche zu fahren. Ja,
weil viele Eichenpfäle erfordert wurden: so wurde ihm
vom Meere als Gutsherrn verboten, Eichenholz nach
Belieben zu hauen.
2) Zeigte ihnen die Erfahrung, daß wann sie ihre Knechte
an den Deich schickten, die Arbeit schlecht von statten
gienge, und nichts dauerhaft gemacht würde. Sie
mußten also persönlich arbeiten, und aus dem Spaden-
dienst einen Ehrendienst machen, worauf niemand weiter
einen Knecht zum gemeinen Werke schicken durfte.
3) Sahen sie sich genöthiget, das Primogeniturrecht einzu-
führen, damit wenn einer von ihnen verstürbe, der Dienst
am Deiche nicht auf die Großjährigkeit des jüngsten
Sohns ausgestellet bliebe.
4) Fan-
Kurze Geſchichte der Bauerhoͤfe.
Daß ein jeder von ihnen taͤglich mit der Spade in der
Hand auf dem Deiche erſcheinen, oder aber wenn er
nicht mehr koͤnnte, ſein Eigenthum verlaſſen und ſeinen
Hof einem andern uͤbergeben ſolte.

Dies war eine Pflicht, welche ihnen die Noth auflegte;
und die ſonderbare aber unvermeidliche Folge davon war,
daß ſofort das Meer- Guts- oder Lehnsherr aller Hoͤfe und
ein jeder Eigenthuͤmer in einen bloſſen Bauer (cultorem)
verwandelt wurde.

Denn von nun an durfte

1) keiner von ihnen ſein Gut mit Schulden beſchweren,
verſaͤumen oder verſplittern, weil ſonſt die gemeine Noth-
durft nicht mehr davon erfolgen konnte. Man zwang
ſogar den geweſenen Eigenthuͤmer ſein Spann- und Fuhr-
werk in guter Ordnung zu erhalten, damit er jederzeit
im Stande waͤre, Erde zum Deiche zu fahren. Ja,
weil viele Eichenpfaͤle erfordert wurden: ſo wurde ihm
vom Meere als Gutsherrn verboten, Eichenholz nach
Belieben zu hauen.
2) Zeigte ihnen die Erfahrung, daß wann ſie ihre Knechte
an den Deich ſchickten, die Arbeit ſchlecht von ſtatten
gienge, und nichts dauerhaft gemacht wuͤrde. Sie
mußten alſo perſoͤnlich arbeiten, und aus dem Spaden-
dienſt einen Ehrendienſt machen, worauf niemand weiter
einen Knecht zum gemeinen Werke ſchicken durfte.
3) Sahen ſie ſich genoͤthiget, das Primogeniturrecht einzu-
fuͤhren, damit wenn einer von ihnen verſtuͤrbe, der Dienſt
am Deiche nicht auf die Großjaͤhrigkeit des juͤngſten
Sohns ausgeſtellet bliebe.
4) Fan-
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[326/0344] Kurze Geſchichte der Bauerhoͤfe. Daß ein jeder von ihnen taͤglich mit der Spade in der Hand auf dem Deiche erſcheinen, oder aber wenn er nicht mehr koͤnnte, ſein Eigenthum verlaſſen und ſeinen Hof einem andern uͤbergeben ſolte. Dies war eine Pflicht, welche ihnen die Noth auflegte; und die ſonderbare aber unvermeidliche Folge davon war, daß ſofort das Meer- Guts- oder Lehnsherr aller Hoͤfe und ein jeder Eigenthuͤmer in einen bloſſen Bauer (cultorem) verwandelt wurde. Denn von nun an durfte 1) keiner von ihnen ſein Gut mit Schulden beſchweren, verſaͤumen oder verſplittern, weil ſonſt die gemeine Noth- durft nicht mehr davon erfolgen konnte. Man zwang ſogar den geweſenen Eigenthuͤmer ſein Spann- und Fuhr- werk in guter Ordnung zu erhalten, damit er jederzeit im Stande waͤre, Erde zum Deiche zu fahren. Ja, weil viele Eichenpfaͤle erfordert wurden: ſo wurde ihm vom Meere als Gutsherrn verboten, Eichenholz nach Belieben zu hauen. 2) Zeigte ihnen die Erfahrung, daß wann ſie ihre Knechte an den Deich ſchickten, die Arbeit ſchlecht von ſtatten gienge, und nichts dauerhaft gemacht wuͤrde. Sie mußten alſo perſoͤnlich arbeiten, und aus dem Spaden- dienſt einen Ehrendienſt machen, worauf niemand weiter einen Knecht zum gemeinen Werke ſchicken durfte. 3) Sahen ſie ſich genoͤthiget, das Primogeniturrecht einzu- fuͤhren, damit wenn einer von ihnen verſtuͤrbe, der Dienſt am Deiche nicht auf die Großjaͤhrigkeit des juͤngſten Sohns ausgeſtellet bliebe. 4) Fan-

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/344>, abgerufen am 25.11.2024.