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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.

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Kurze Geschichte der Bauerhöfe.
worinn man sowol den Gewinn als die Einschreibungsgebüh-
ren mit dem Namen von Ein- oder Auffahrtsgeldern belegt
hätte? Würden sodann nicht schon beyde verwechselt und der
Unterschied gar nicht mehr anzugeben seyn?

Jedoch es lassen sich diese Dinge nicht hinlänglich ein-
sehen, ohne von der alten Hörigkeit der Personen zu handeln.
Das Land, worauf wir wohnen, gehört dem Staate. Aber
der Staat kann auch ein Recht auf die Personen haben. Auch
diese können angehörig werden; die Deichanwohner konnten
durch die Größe der Noth und den Mangel der Hände ge-
zwungen werden, ein Gesetz zu machen, daß alle ihre Kinder
dem Meere eigen bleiben sollten. Sie konnten verordnen,
daß keines davon seinen Abschied (Freybrief) haben solte,
ohne einen andern in seine Stelle zu verschaffen. c) Jedes
Kind ist ein Schuldner des Staats, der zur Rettung seines
väterlichen Erbes von der Ueberschwemmung, den Vorschuß
gemeintschaftlichen Kräfte gethan hat...... Doch hievon
ein andermal.



LVII.
Schreiben einer Frau an ihren Mann im
Zuchthause.

Ja ich bin es noch, es ist die Hand deiner zärtlichen und
unglücklichen Frauen, geliebter und armer Mann! von
der du diese Zeilen erhältst. Sieh sie nur recht an, es sind

noch
c) Dies ist der Wechsel und Wiederwechsel, wovon in Frank-
reich noch die Rubrik der Königl. Einkünfte: Les Droits
de change et de contre change
herrührt.

Kurze Geſchichte der Bauerhoͤfe.
worinn man ſowol den Gewinn als die Einſchreibungsgebuͤh-
ren mit dem Namen von Ein- oder Auffahrtsgeldern belegt
haͤtte? Wuͤrden ſodann nicht ſchon beyde verwechſelt und der
Unterſchied gar nicht mehr anzugeben ſeyn?

Jedoch es laſſen ſich dieſe Dinge nicht hinlaͤnglich ein-
ſehen, ohne von der alten Hörigkeit der Perſonen zu handeln.
Das Land, worauf wir wohnen, gehoͤrt dem Staate. Aber
der Staat kann auch ein Recht auf die Perſonen haben. Auch
dieſe koͤnnen angehörig werden; die Deichanwohner konnten
durch die Groͤße der Noth und den Mangel der Haͤnde ge-
zwungen werden, ein Geſetz zu machen, daß alle ihre Kinder
dem Meere eigen bleiben ſollten. Sie konnten verordnen,
daß keines davon ſeinen Abſchied (Freybrief) haben ſolte,
ohne einen andern in ſeine Stelle zu verſchaffen. c) Jedes
Kind iſt ein Schuldner des Staats, der zur Rettung ſeines
vaͤterlichen Erbes von der Ueberſchwemmung, den Vorſchuß
gemeintſchaftlichen Kraͤfte gethan hat...... Doch hievon
ein andermal.



LVII.
Schreiben einer Frau an ihren Mann im
Zuchthauſe.

Ja ich bin es noch, es iſt die Hand deiner zaͤrtlichen und
ungluͤcklichen Frauen, geliebter und armer Mann! von
der du dieſe Zeilen erhaͤltſt. Sieh ſie nur recht an, es ſind

noch
c) Dies iſt der Wechſel und Wiederwechſel, wovon in Frank-
reich noch die Rubrik der Koͤnigl. Einkuͤnfte: Les Droits
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herruͤhrt.
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[333/0351] Kurze Geſchichte der Bauerhoͤfe. worinn man ſowol den Gewinn als die Einſchreibungsgebuͤh- ren mit dem Namen von Ein- oder Auffahrtsgeldern belegt haͤtte? Wuͤrden ſodann nicht ſchon beyde verwechſelt und der Unterſchied gar nicht mehr anzugeben ſeyn? Jedoch es laſſen ſich dieſe Dinge nicht hinlaͤnglich ein- ſehen, ohne von der alten Hörigkeit der Perſonen zu handeln. Das Land, worauf wir wohnen, gehoͤrt dem Staate. Aber der Staat kann auch ein Recht auf die Perſonen haben. Auch dieſe koͤnnen angehörig werden; die Deichanwohner konnten durch die Groͤße der Noth und den Mangel der Haͤnde ge- zwungen werden, ein Geſetz zu machen, daß alle ihre Kinder dem Meere eigen bleiben ſollten. Sie konnten verordnen, daß keines davon ſeinen Abſchied (Freybrief) haben ſolte, ohne einen andern in ſeine Stelle zu verſchaffen. c) Jedes Kind iſt ein Schuldner des Staats, der zur Rettung ſeines vaͤterlichen Erbes von der Ueberſchwemmung, den Vorſchuß gemeintſchaftlichen Kraͤfte gethan hat...... Doch hievon ein andermal. LVII. Schreiben einer Frau an ihren Mann im Zuchthauſe. Ja ich bin es noch, es iſt die Hand deiner zaͤrtlichen und ungluͤcklichen Frauen, geliebter und armer Mann! von der du dieſe Zeilen erhaͤltſt. Sieh ſie nur recht an, es ſind noch c) Dies iſt der Wechſel und Wiederwechſel, wovon in Frank- reich noch die Rubrik der Koͤnigl. Einkuͤnfte: Les Droits de change et de contre change herruͤhrt.

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/351>, abgerufen am 21.11.2024.